Geb. 8903 marTech Umbau und Erweiterung Großer Wellenkanal - VE004 Feuerwehrumfahrung und Herrichten Bestandswege Referenznummer der Bekanntmachung: 8903_004_22_124
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-hannover.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Geb. 8903 marTech Umbau und Erweiterung Großer Wellenkanal - VE004 Feuerwehrumfahrung und Herrichten Bestandswege
Das Leistungsverzeichnis beinhaltet die Ausführung des Neubaus der Feuerwehrumfahrung, den Rückbau der vorh .
Baustraße, Modellierung der Flächen um den Wellenkanal herum, regulieren von Schotter- / und Pflasterwegen sowie Neubau von Asphalt und Pflasterwegen. Ebenso soll eine Erneuerung einer Treppe erfolgen und die vorhandene Verrieselungsanlage erneuert werden.
In die nachfolgenden Einheitspreise sind alle für die Durchführung erforderlichen Leistungen und Lieferungen sowie das Vorhalten von Geräten, Material und Rüstungen einzukalkulieren,
sofern in den Positionen nichts anderes beschrieben ist. Für die Bauarbeiten ist eine pauschale Baustelleneinrichtung vorgesehen. Hier sind alle Arbeiten für die Einrichtung und Vorhaltung der Baustelle zusammen für die Obengenannten Arbeiten zu erfassen .
Der Auftragnehmer hat für eine rechtzeitige Belehrung seiner Arbeitskräfte, der Zulieferfirmen etc . Sorge zu tragen.
marTech Erweiterung Großer Wellenkanal (GWK) Merkurstraße 11 30419 Hannover
Feuerwehrumfahrung und Herreichten Bestandswege gemäß beigefügtem Leistungsverfahren, u.a.:
Baustelleneinrichtung, Kontrollprüfungen, Dokumentation/ Abbruch und Bodenaushub/ Kanalbau/ Sicherungsarbeiten und Kabelzugschächte/ Entsorgung/ Verkehrswegebau (Gehweg, Notausgangstreppen, Feuerwehrumfahrung)/ Oberboden und Rasen/ Ausstattungen/ Stundenlohnarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Rebohl
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garbsen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30826
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5XYYUJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.uni-hannover.de/de/