Entwicklung und Bau einer slimhole MRI-Bohrlochsonde Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-03-14/00197
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30655
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leibniz-liag.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.geozentrum-hannover.de/gzh/DE/Ausschreibungen/ausschreibungen_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung und Bau einer slimhole MRI-Bohrlochsonde
Entwicklung und Bau einer Slimhole Micro Resistivity Imager (sMRI) Bohrlochmesssonde
Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik Stilleweg 2 30655 Hannover
Entwicklung und Bau einer Slimhole Micro Resistivity Imager (sMRI) Bohrlochmesssonde
Abschnitt IV: Verfahren
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Das LIAG benutzt für Bohrlochmessungen für Tiefen >1000m ein Messsystem der Fa. Antares. Dieses umfasst neben der in Messfahrzeugen eingebauten Übertageapparaturen auch rund zwanzig Bohrlochsonden, die jeweils einzeln die unterschiedlichsten physikalischen Gesteinsparameter (z. B. Dichte, elektrische Leit-fähig-keit, magnetische Suszeptibilität usw.) registrieren, sowie für Kommunikation, Steuerung etc. die Software GEOBASE.
Die neue sMRI-Bohrlochmesssonde stellt eine Erweiterung der vorhandenen Suite von Bohrlochmesssonden zur Sicherstellung der komplexen Anwendungsmöglichkeiten des Gesamtsystems dar.
Entscheidend ist, dass die Komponenten alle miteinander kompatibel sind und alle mit derselben Übertageeinheit betrieben werden können. Alle zu beschaffenden Sonden müssen daher komplett in die als Teil des Messsystems bereits vorhandene Programmsuite GEOBASE der Fa. Antares integrierbar sein. Das Programmpaket GEOBASE umfasst u.a. folgende Hauptkomponenten:
- Steuerung der Kommunikation mit der jeweiligen Sonde. Dies beinhaltet neben dem Erkennen der Sonde auch die Datenübertragung des jeweiligen Tools an Übertage. Dazu gehört u. a. auch die Wahl und die Überwachung der Übertragungsrate von Informationen zwischen Sonde, Übertageeinheit und PC.
- Die von der benötigen sMRI-Sonde erzeugten Rohdaten werden bspw. durch GEOBASE-Programmmodule in eine Imagedarstellung umgewandelt und dem Messingenieur in Echtzeit am Bildschirm gezeigt. Dies ermöglicht ihm während der laufenden Messung Entscheidungen über den weiteren Messfortlauf und eine erste Qualitätskontrolle der Daten.
- Modul zur Kalibrierung von Messsonden
- Modul zum Datenexport, das die Umwandlung von Rohdaten in Dateiformate ermöglicht, die dann von weiterer Software bearbeitet werden können.
Größere Unterschiedlichkeiten bei den Messsystemen/Herstellern neigen dazu Fehlbedienungen während der Messungen nach sich zu ziehen und zusätzlich zu nicht bzw. nur mit erheblichem Aufwand herbeizuführenden vergleichbaren Ergebnissen zu führen.
Dies ist zwingend zu vermeiden, weil:
- die Bohrungen meist unmittelbar im Anschluss an die Messungen verfüllt werden und die Messungen zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr wiederhol-/kontrollierbar sind
- die entstehenden Kosten im Verhältnis der Zeit steigen, in der die Bohrungen vor deren Verfüllung geöffnet bleiben.
Es besteht daher ein erhebliches wirtschaftliches Interesse an kurzen Messzeiten. Diese stehen bei Komplettumrüstungen der Messsysteme oder Kontrollmessungen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu eventuell möglichen Alternativen.
Fehler bei der Messbedienung haben direkte Auswirkungen auf die Datenmenge und -qualität und damit auf die wissenschaftliche Auswertung. Alle neu zu beschaffenden Sonden müssen daher komplett in die als Teil des Messsystems vorhandene Programmsuite GEOBASE der Fa. Antares integrierbar sein. Dieses umfasst folgende Hauptkomponenten:
- Steuerung der Kommunikation mit der jeweiligen Sonde, d.h. Erkennen der Sonde, Datenübertragung des jeweiligen Tools an Übertage einschl. Wahl und Überwachung der Übertragungsrate von Informationen zwischen Sonde, Übertageeinheit und PC.
- Die von der benötigen sMRI-Sonde erzeugten Rohdaten wie z.B. Kaliber- und OrientierungsDaten plus Gamma-Ray-Daten werden durch GEOBASE-Programmmodule in eine Imagedarstellung umgewandelt und dem Messingenieur in Echtzeit am Bildschirm gezeigt. Dies ermöglicht ihm während der laufenden Messung Entscheidungen über den weiteren Messfortlauf und eine erste Qualitätskontrolle der Daten.
- Modul zur Kalibrierung von Messsonden
- Modul zum Datenexport, d.h. Umwandlung von Rohdaten in Dateiformate, die von weiterer Software bearbeitet werden können.
Die einwandfreie Integration von Sonden anderer Hersteller in die proprietäre Software der Fa. Antares wäre nur mit großen Schwierigkeiten und hohen Risiken zu bewerkstelligen. Die Sonde zur Erweiterung des Messsystems kann daher nur vom Bieter Antares beschafft werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuhr
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 28816
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.antares-geo.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
siehe bitte Vergabeunterlagen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYZDFPG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
Gem. § 160 (1) GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gem. § 160 Abs. 2 GWB ist jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union