Mobile Kontaminationsmesstechnik Strahlenschutz
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Kontaminationsmesstechnik Strahlenschutz
Gegenstand dieser Ausschreibung sind insgesamt 35 tragbare Kontaminationsmonitore, insgesamt 2 fahrbare Kontaminationsmonitore, insgesamt 4 Low-Level-Aktivitätsmessplätze, 1 Wischtestmonitor und insgesamt 4 Hand-Fuß-Kleider-Monitore für die Kontaminationskontrolle gemäß §§ 57 und 58 StrlSchV.
Die Ausschreibung des Vergabeverfahrens erfolgt in fünf Losen:
- Los 1: Tragbare Kontaminationsmonitore
- Los 2: Fahrbare Kontaminationsmonitore
- Los 3: Low Level Aktivitätsmessplätze
- Los 4: Wischtestmonitor
- Los 5: Hand-Fuß-Kleider-Monitore (HFK)
Tragbare Kontaminationsmonitore
Salzgitter, Bleckenstedt
Die tragbaren Kontaminationsmonitore sind für die direkte und indirekte Überwachung der Oberflächenkontamination (Alpha/Beta) an Objekten, Arbeitsplätzen und Personen unter Berücksichtigung bestimmter Nachweisgrenzen vorgesehen. Die tragbaren Kontaminationsmonitore werden über und unter Tage im Kontrollbereich des Endlagers Konrad und über Tage auch im Überwachungsbereich verwendet und sollen betriebsunabhängig von Druck- und Temperaturschwankungen sein.
Die tragbaren Kontaminationsmonitore sollen aus einem Szinitillationsdetektor mit homogenem Ansprechvermögen und einer Detektorfläche von ca. 166 cm² bestehen. Sie werden mittels Akku-Standardbatterie betrieben, die im Gerät aufladbar sein müssen. Die tragbaren Kontaminatonsmonitore sollen sich über eine einfache Nutzbarkeit, einen robusten Aufbau, einfacher Dekontaminierbarkeit und Wartungsfreundlichkeit bei einer Schutzklasse von mindestens IP 54 auszeichnen.
Zu der Beschreibung der Beschaffung und der als Vergabeunterlage beigefügten Leistungsbeschreibung stellen wir klar: Wir führen ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV. Wir behalten uns dementsprechend vor, über alle Vertragsinhalte und sonstigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, zu verhandeln,
auch soweit sie in der Bekanntmachung und den Unterlagen als "Mindestbedingungen" bezeichnet sind (vgl. § 17 Abs. 10 VgV). Von den Verhandlungen ausgenommen sind nur die festgelegten Zuschlagkriterien.
Fahrbare Kontaminationsmonitore
Salzgitter, Bleckenstedt
Die fahrbaren Kontaminationsmonitore sind für die direkte Überwachung der Oberflächenkontamination (Alpha/Beta) an größeren ebenen Flächen unter Berücksichtigung vorgegebener Nachweisgrenzen vorgesehen. Die fahrbaren Kontaminationsmonitore werden über Tage im Kontrollbereich des Endlagers Konrad verwendet und sollen betriebsunabhängig von Druck- und Temperaturschwankungen sein.
Die fahrbaren Kontaminationsmonitore sollen aus Szinitillationsdetektoren oder gasgefüllte Detektoren mit homogenem Ansprechvermögen und einer Detektorfläche ca. 1000 cm² bestehen. Sie werden mittels Akku oder Akku-Standardbatterie betrieben, die im Gerät aufladbar sein müssen. Die fahrbaren Kontaminationsmonitore sollen sich über eine einfache Nutzbarkeit, einen robusten Aufbau, einfacher Dekontaminierbarkeit und Wartungsfreundlichkeit bei einer Schutzklasse von mindestens IP 54 auszeichnen.
Zu der Beschreibung der Beschaffung und der als Vergabeunterlage beigefügten Leistungsbeschreibung stellen wir klar: Wir führen ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV. Wir behalten uns dementsprechend vor, über alle Vertragsinhalte und sonstigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, zu verhandeln,
auch soweit sie in der Bekanntmachung und den Unterlagen als "Mindestbedingungen" bezeichnet sind (vgl. § 17 Abs. 10 VgV). Von den Verhandlungen ausgenommen sind nur die festgelegten Zuschlagkriterien.
Low-Level-Aktivitätsmessplätze
Salzgitter, Bleckenstedt
Die Low-Level-Aktivitätsmessplätze sind für die indirekte Überwachung der Oberflächenkontamination (Alpha/Beta) an Objekten und Arbeitsplätzen unter Berücksichtigung bestimmter Nachweisgrenzen an Wischtestträgern mit einem Durchmesser von ca. 60 mm vorgesehen. Die Low-Level-Aktivitätsmessplätze werden über und unter Tage im Kontrollbereich des Endlagers Konrad verwendet und sollen betriebsunabhängig von Druck- und Temperaturschwankungen sein.
Die Low-Level-Aktivitätsmessplätze bestehen aus Szinitillationsdetektoren oder gasgefüllte Detektoren mit homogenem Ansprechvermögen, einer Antikoinzidenzstufe und einer verstärkten Bleiabschirmung. Sie sollen als 10-fach Messplatz ausgeführt werden. Die Low-Level-Aktivitätsmessplätze sollen sich über eine einfache Nutzbarkeit, einen robusten Aufbau, einfacher Dekontaminierbarkeit und Wartungsfreundlichkeit bei einer Schutzklasse von mindestens IP 54 auszeichnen.
Zu der Beschreibung der Beschaffung und der als Vergabeunterlage beigefügten Leistungsbeschreibung stellen wir klar: Wir führen ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV. Wir behalten uns dementsprechend vor, über alle Vertragsinhalte und sonstigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, zu verhandeln,
auch soweit sie in der Bekanntmachung und den Unterlagen als "Mindestbedingungen" bezeichnet sind (vgl. § 17 Abs. 10 VgV). Von den Verhandlungen ausgenommen sind nur die festgelegten Zuschlagkriterien.
Wischtestmonitor
Salzgitter, Bleckenstedt
Der Wischtestmonitor ist für die indirekte Überwachung der Oberflächenkontamination (Alpha/Beta) beim Herausbringen von LKW, Bahn und Transportcontainern aus der Umladehalle im Endlager Konrad unter Berücksichtigung bestimmter Nachweisgrenzen an Wischtestträgern mit einem Durchmesser von ca. 60 mm vorgesehen. Der Wischtestmonitor soll als 10-fach Messplatz ausgeführt werden. Der Wischtestmonitor wird über Tage im Kontrollbereich des Endlagers Konrad verwendet und sollen betriebsunabhängig von Druck- und Temperaturschwankungen sein.
Der Wischtestmonitor besteht aus gasgefüllten Detektoren mit homogenem Ansprechvermögen, einer Antikoinzidenzstufe und einer verstärkten Bleiabschirmung. Der Wischtestmonitor soll sich über eine einfache Nutzbarkeit, einen robusten Aufbau, einfacher Dekontaminierbarkeit und Wartungsfreundlichkeit bei einer Schutzklasse von mindestens IP 54 auszeichnen.
Zu der Beschreibung der Beschaffung und der als Vergabeunterlage beigefügten Leistungsbeschreibung stellen wir klar: Wir führen ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV. Wir behalten uns dementsprechend vor, über alle Vertragsinhalte und sonstigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, zu verhandeln,
auch soweit sie in der Bekanntmachung und den Unterlagen als "Mindestbedingungen" bezeichnet sind (vgl. § 17 Abs. 10 VgV). Von den Verhandlungen ausgenommen sind nur die festgelegten Zuschlagkriterien.
Hand-Fuß-Kleider-Monitore (HFK)
Salzgitter, Bleckenstedt
Die Hand-Fuß-Kleider-Monitore (HFK) werden zur Vorkontrolle der Kontamination von Personen in Räumen mit vergleichsweise erhöhter Kontaminationsgefahr aufgestellt. Die HFK bestehen aus Szintillationsdetektoren oder gasgefüllten Detektoren mit hohem Ansprechvermögen. Die HFK sollen an den beiden Handdetektoren eine Alpha-Kontamination und an den beiden Handdetektoren, den beiden Fußdetektoren und der Kleidersonde eine Beta/Gamma-Kontamination unter Berücksichtigung vorgegebener Nachweisgrenzen nachweisen können. Die HFK werden über und unter Tage im Kontrollbereich des Endlagers Konrad verwendet und sollen betriebsunabhängig von Druck- und Temperaturschwankungen sein. Sie sollen sich über eine einfache Nutzbarkeit, einen robusten Aufbau, einfacher Dekontaminierbarkeit und Wartungsfreundlichkeit bei einer Schutzklasse von mindestens IP 64 auszeichnen.
Zu der Beschreibung der Beschaffung und der als Vergabeunterlage beigefügten Leistungsbeschreibung stellen wir klar: Wir führen ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV. Wir behalten uns dementsprechend vor, über alle Vertragsinhalte und sonstigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, zu verhandeln,
auch soweit sie in der Bekanntmachung und den Unterlagen als "Mindestbedingungen" bezeichnet sind (vgl. § 17 Abs. 10 VgV). Von den Verhandlungen ausgenommen sind nur die festgelegten Zuschlagkriterien.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragbare Kontaminationsmonitore
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zubeachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.