Ersatzneubau Freibad Norden-Norddeich - Planungsleistungen Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: EU 04-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Norden
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26506
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wirtschaftsbetriebe-norden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Freibad Norden-Norddeich - Planungsleistungen Technische Ausrüstung
Gegenstand dieser Vergabe sind ausschließlich die Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung/ Elektroplanung (in Bezug auf Ingenieurbauwerk/ Becken), in den Anlagengruppen 1, 2, 4, 7, 8. Die Anlagengruppen 1 und 4 betreffen ausschließlich den Technikkeller. Die Anlagengruppe 7 umfasst die Badewasseraufbereitung, die Meerwasseraufbereitung und die Schlamwasseraufbereitung. Die weiteren Objekt- und Fachplanungen sollen demgegenüber separat und dabei ebenfalls europaweit ausgeschrieben werden. Mehrfachbewerbungen sind dabei zulässig.
Norden, DE
II.1 Kurzbeschreibung
Das 2014 außer Betrieb genommene Freibad in Norden-Norddeich soll durch einen Ersatzneubau wieder in Betrieb genommen werden. Durch den Ersatzneubau soll ein CO2-neutraler Betrieb angestrebt werden. Weiterhin soll das Freibad wieder zur sportlichen Begegnungsstätte aller Altersgruppen werden.
II.2 Projektebene
Ausgangslage
Die Stadt Norden zählt rund 25.000 Einwohnerinnen und Einwohner und liegt direkt an der Nordsee am nordwestlichen Rands der Bundesrepublik Deutschland. Als Vergabestelle fungiert jedoch die Wirtschaftsbetriebe der Stadt Norden GmbH als kommunales Unternehmen der Stadt Norden. Die Fördermittel werden dabei zu 100 % durchgereicht werden.
Es handelt sich bei dem Standort des Projektes um das bereits bestehende Freibad des Ortsteils Norden-Norddeich, welches in direkter Nachbarschaft zum „Haus des Gastes“, der Deichpromenade, dem Norddeicher Hafen sowie weiteren Veranstaltungsflächen angesiedelt ist. Die Fläche ist Bestandteil der Sonderbaufläche „für Erholung und Freizeitanlagen“, wie sie im Flächennutzungsplan der Stadt Norden ursprünglich seit dem Jahr 1981 dargestellt ist. Der Standort befindet sich direkt an der Küstenlinie zwischen dem niedersächsischen Wattenmeer und den Siedlungsflächen des Nordseeheilbades Norddeich, ist für Einheimische sowie für Gäste des Badeortes bequem fußläufig und mit dem Rad erreichbar und somit städtebaulich optimal in das Siedlungsgefüge des Norder Ortsteiles Norddeich integriert.
Von der Frequentierung her wird für die ersten beiden Jahre direkt nach Fertigstellung von ca. 20.000 Besuchern pro Jahr bzw. Saison ausgegangen, wobei diese Anzahl prognostisch leicht in der Mittelfrist ansteigen wird. Die stärksten Frequentierungen werden dabei naturgemäß während der Hochsaison sowie den Sommerferien der Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zu erwarten sein. Dabei können in der Spitze – insbesondere an Wochenenden als Extremwert rund 500-1.000 Besucher erwartet werden. Der statistische Mittelwert liegt allerdings bei ca. 150-170 Besuchern pro Tag. Der Bedarf wird neben der Quantität aber vor allem qualitativ als verlässliches tideunabhängiges Wasserangebot sowie für Kinder und ältere Personen zu sehen sein, die sich nicht in das Meer/die Brandung trauen.
Bedarfsbeschreibung
Übergeordnetes Ziel ist der Ersatzneubau des seit September 2014 geschlossenen Freibades in Norden-Norddeich, welches sich vor dem Deich befindet und jährlich im Zeitraum von April – September geöffnet sein soll.
Das zu sanierende Freibad soll als bundesweites Klimaschutz-Pilotprojekt realisiert werden, um einen CO2-neutralen und kostengünstigen Betrieb (geringe Betriebskosten) zu gewährleisten. Hierzu werden neue, innovative technische Lösungen realisiert werden, die über den Stand der Technik hinausgehen und ohne die beantragte Förderung nicht zu realisieren wären.
Das Projekt soll zu einer Steigerung der Attraktivität Norden-Norddeichs beitragen, um für alle Menschen als Ort interessant zu sein. Es soll einen gleichberechtigten Zugang für alle Menschen ermöglichen (vollständige Barrierefreiheit). Angestrebt wird ein CO2-neutraler Betrieb bei gleichzeitig niedrigen Betriebskosten für die Kommune.
Die Weiterverwendung des vorhandenen Beckens ist ausgeschlossen. Dementsprechend besteht die Notwendigkeit einer Abrissplanung und Überwachung der Abrissleistungen (als Bestandteil der Objektplanung Ingenieurbauwerke bzw. der örtlichen Bauüberwachung).
Vorgesehen ist zudem die Errichtung eines Technikkellers. Die Leistungen der Technischen Ausrüstung beziehen sich damit auf das Becken und den Technikkeller
Die Vergabestelle hat eine Zielplanung bei der janßen bär partnerschaft mbB mit Sitz in Bad Zwischenahn in Auftrag gegeben. Die Zielplanung wird zu Beginn des Verhandlungsverfahren vorliegen und den dann in die engere Auswahl genommenen Bietern zur Verfügung gestellt werden.
II.3 Programmebene
Das Modellprojekt leistet Beiträge zu folgenden Auswahlkriterien des Förderprogramms: Der Ersatzneubau des Freibades ist als pilothaftes Klimaschutzmodellprojekt für die Region geplant. Die Beheizung des Wassers soll mittels Fernwärme in Kombination mit einem Blockheizkraftwerk (BHKW) erfolgen. Zusätzlich erfolgt die Energieversorgung vollständig mittels erneuerbarer Energien, indem Windstrom genutzt wird.
Die Freibad-Sanierung ist Teil des übergeordneten „Masterplans Wasserkante Nordseeheilbad Norden-Norddeich“ der Vergabestelle und ist somit Teil einer übergeordneten, integrierten Gesamtstrategie.
II.4 Kostenrahmen
Es ist ein Kostenrahmen in Höhe von 1.630.000,00 € (brutto) in der KG 400 in Bezug auf das Becken vorgesehen
II.5 Zeitplan
Insoweit wird auf Teil A der veröffentlichten Vergabeunterlagen Bezug genommen.
II. 6 Auftrag
Für das Vorhaben bedarf es mehrerer Objekt- und Fachplanungen – Ingenieurbauwerk (Becken), Gebäudeplanung (Technikkeller), Tragwerksplanung (in Bezug auf Ingenieurbauwerk/ Becken und in Bezug auf Gebäude/ Technikkeller), Technische Ausrüstung/ Elektroplanung (in Bezug auf Ingenieurbauwerk/ Becken), Freianlagenplanung. Der Schwellenwert für eine europaweite Ausschreibung ist eindeutig erreicht bzw. überschritten.
Gegenstand dieser Vergabe sind ausschließlich die Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung/ Elektroplanung (in Bezug auf Ingenieurbauwerk/ Becken), in den Anlagengruppen 1, 2, 4, 7, 8. Die Anlagengruppen 1 und 4 betreffen ausschließlich den Technikkeller. Die Anlagengruppe 7 umfasst die Badewasseraufbereitung, die Meerwasseraufbereitung und die Schlamwasseraufbereitung. Die weiteren Objekt- und Fachplanungen sollen demgegenüber separat und dabei ebenfalls europaweit ausgeschrieben werden. Mehrfachbewerbungen sind dabei zulässig.
Die Leistungen werden dabei stufenweise vergeben; auf der ersten Stufe die Leistungsphasen 1 bis 4 (bei einzelnen Anlagengruppen auch 1 bis 3), auf der zweiten Stufe die Leistungsphase 5, auf der dritten Stufe die Leistungsphasen 6 und 7 und auf der vierten Stufe die Leistungsphasen 8 und 9. Die Besonderen Leistungen verteilen sich auf alle vier Stufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzneubau Freibad Norden-Norddeich - Planungsleistungen Technische Ausrüstung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV erfolgt die Vergabe nunmehr in einem neuen Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).