Verwertung von Grünabfall aus dem Landkreis Emsland Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 AWB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awb-emsland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Grünabfall aus dem Landkreis Emsland
Der Landkreis Emsland schreibt die Verwertung von Grünabfall aus dem Landkreis Emsland in einem EU-weiten Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb in drei Losen aus.
Wesentliche Leistungsinhalte sind die Übernahme der leistungsgegenständlichen Grünabfallmengen auf der Zentraldeponie Dörpen (Los 1 - Nord), auf der Zentraldeponie Wesuwe (Los 2 - Mitte) bzw. auf der Zentraldeponie Venneberg (Los 3 - Süd), das Schreddern der Mischfraktion, ggf. das Sieben der geschredderten Mischfraktion zur Separierung von holzigem Grünabfall und das Kompostieren des leistungsgegenständlichen Grünabfalls aus dem Landkreis Emsland (inkl. Vermarktung des Komposts sowie Verwertung/Entsorgung aller Outputfraktionen).
Verwertung von Grünabfall aus dem Landkreis Emsland von der Zentraldeponie Dörpen
Unverbindliche Mengenprognose:
Verwertung von 1.500 Mg/a Feinfraktion,
Verwertung von 8.500 Mg/a Mischfraktion,
Zusätzlich Schreddern von weiteren 3.500 Mg/a Mischfraktion.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, dreistufig:
Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber gemäß Ziffern III.1.1 bis III.1.3 der Auftragsbekanntmachung geeignet ist, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3: Schließlich werden alle grundsätzlich geeigneten Bieter im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählt und zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert.
Verwertung von Grünabfall aus dem Landkreis Emsland von der Zentraldeponie Wesuwe
Unverbindliche Mengenprognose:
Verwertung von 6.500 Mg/a Feinfraktion,
Verwertung von 12.000 Mg/a Mischfraktion
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, dreistufig:
Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber gemäß Ziffern III.1.1 bis III.1.3 der Auftragsbekanntmachung geeignet ist, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3: Schließlich werden alle grundsätzlich geeigneten Bieter im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählt und zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert.
Verwertung von Grünabfall aus dem Landkreis Emsland von der Zentraldeponie Venneberg
Unverbindliche Mengenprognose:
Verwertung von 1.200 Mg/a Feinfraktion,
Verwertung von 10.000 Mg/a Mischfraktion,
Zusätzlich Schreddern von weiteren 4.500 Mg/a Mischfraktion.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, dreistufig:
Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber gemäß Ziffern III.1.1 bis III.1.3 der Auftragsbekanntmachung geeignet ist, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3: Schließlich werden alle grundsätzlich geeigneten Bieter im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählt und zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist - soweit nachfolgend nichts Abweichendes angegeben ist - für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und
berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §123 Abs. 1 bis 4 GWB und 124 Abs. 1 GWB vorzulegen.
Für die Eignungskriterien unter Ziffer III.1.3 und für die Auswahlkriterien unter Ziffer II.2.9 (Los1, Los 2 und Los 3) ist eine "Know-How"-Leihe nicht zulässig. Das heißt, das im Rahmen der Eignungsleihe eingebundene Unternehmen muss die ausgeschriebenen Leistungen dann selbst erbringen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen abzugeben:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
- Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG),
- Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär GmbH),
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russlandbezugs gemäß Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,
- Eigenerklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind die folgenden Unterlagen innerhalb einer gesetzten Frist einzureichen:
Jahresabschlussbericht, Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Jahre 2019, 2020, 2021), falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Dieser Nachweis wird bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gefordert.
Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung einzureichen:
(1) Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages für ein, zwei oder drei Lose: Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz über die Verwertung von Grünabfall i.H.v. durchschnittlich mindestens 6.500 Mg pro Jahr innerhalb der letzten 60 Monate vor Einreichung des Teilnahmeantrags. Dieser Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften in Summe bezogen auf die Bewerbergemeinschaft beizubringen.
(2) Eigenerklärung zum Vorliegen einer aktuellen Zertifizierung gemäß RAL-Gütesicherung (RAL-GZ 251, Kompost) für die für die Leistungserbringung vorgesehenen Anlagen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft. Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist die Zertifizierung nachzuweisen.
(1) Für ein Angebot auf eines, zwei oder alle Lose: Vorliegen mindestens einer Referenz über die Verwertung von Grünabfall i.H.v. durchschnittlich mindestens 6.500 Mg pro Jahr innerhalb der letzten 60 Monate vor Einreichung des Teilnahmeantrags. Diese Anforderung gilt bei Bewerbergemeinschaften in Summe bezogen auf die Bewerbergemeinschaft.
(2) Vorliegen einer aktuellen Zertifizierung gemäß RAL-Gütesicherung (RAL-GZ 251, Kompost) für die für die Leistungserbringung vorgesehenen Anlagen des Bieters. Bei Bewerbergemeinschaften besteht die Anforderung nur für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
(1) Bürgschaft:
Der Auftragnehmer hat als Sicherheit eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut binnen einer Frist von 15 Tagen nach Vertragsschluss zu stellen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt 5 % der Brutto-Auftragssumme bezogen auf ein Jahr und die im Rahmen der Angebotsauswertung vorgesehene Prognosemenge (ohne Anwendung einer Preisanpassung).
(2) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb:
Der Auftragnehmer hat sich unverzüglich um eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für alle leistungsgegenständlichen Tätigkeiten, Abfallarten und Standorte zu bemühen. Eine entsprechende Zertifizierung muss spätestens 3 Monate nach Leistungsbeginn zwingend vorliegen und über den gesamten Leistungszeitraum aufrecht erhalten werden.
(3) Haftpflichtversicherung:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet zum Abschluss einer Betriebs-, einer Umwelthaftpflicht- und einer Umweltschadensversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils mindestens folgender Höhe:
Betriebshaftpflichtversicherung
- Personenschäden 2,5 Mio. EUR pro Person
- Sachschäden 2,5 Mio. EUR
- Vermögensschäden 1 Mio. EUR
Umwelthaftpflichtversicherung
- Personenschäden 2,5 Mio. EUR pro Person
- Sachschäden 2,5 Mio. EUR
- Vermögensschäden 1 Mio. EUR
Umweltschadensversicherung
- Versicherte Kosten 2,5 Mio. EUR
Die Versicherungen müssen den Anforderungen des § 6 der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften (Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV) genügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerber/Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags/Angebots sowie vor Ablauf der Frist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebots zu beachten sind.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(2) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(3) plausible Darstellung der Motivation zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft,
(4) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Gesamtschuldner haften
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJ6YDV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage, Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(4) Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(5) Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(6) Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.