Modernisierung der beim Auftraggeber vorhandenen triaxialen Gesteinsprüfmaschine, Kurzname: „Z5“ Referenznummer der Bekanntmachung: 100-10116659
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30655
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bgr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung der beim Auftraggeber vorhandenen triaxialen Gesteinsprüfmaschine, Kurzname: „Z5“
Modernisierung der beim Auftraggeber vorhandenen triaxialen Gesteinsprüfmaschine, Kurzname: „Z5“. Die Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung inkl. deren Anlagen.
Hannover
Gegenstand dieses Vertrages ist die Modernisierung der beim Auftraggeber vorhandenen triaxialen Gesteinsprüfmaschine, Kurzname: „Z5“. Die Aufgabe an den Auftragnehmer umfasst die Lieferung einer Steuerung und eines passenden Steuerungsprogramms (Software sowie Benutzeroberfläche), deren Installation, Prüfung sowie Inbetriebnahme.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck "Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen" ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
2.Eigenerklärung VO-2022-833
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung VO-2022-833“ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen. Diese Erklärung ist vom Bieter/allen Mitgliedern von Bietergemeinschaften auszufüllen. Angebote von Bietern, die eine entsprechende Erklärung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen.
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck "Eigenerklärung Unternehmensangaben" ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen
1. Referenzen:
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens drei geeignete Referenzen über ausgeführte Liefer- und/oder Dienstleistungsaufträge in den letzten fünf Jahren nachzuweisen, die mit dem aus diesem Vergabeverfahren zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind.
Vergleichbare Leistungen sind Leistungen, die folgende Anforderungen erfüllen und jeweils im Hinblick auf die Komplexität und Schwierigkeit dem zu vergebenden Auftrag entsprechen:
- Umsetzung einer digitalen Steuerung für ein komplexes System. Hier steht das Wort „komplex“ für drei unterschiedliche Fähigkeiten des Systems:
o Präzise Steuerung von mehreren unabhängigen Prozessgrößen.
o Druckerzeugung mit Regelung
o Programmierung von individuellen Prüfabläufen
Jede der o.a. Anforderungen muss durch die dem Angebot beigefügten Referenzen mindestens 1x nachgewiesen sein.
Zu jeder als Nachweis vorgelegten Referenz sind der Auftragsgegenstand, die Auftragssumme, der Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt sowie der öffentliche oder private Leistungsempfänger (inkl. Nennung der Ansprechpartner mit Tel.-Nr.) anzugeben. Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zu den Referenzen“ ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
2. Nachweis der Personalstärke und -qualifikation:
Der Bieter hat anzugeben, welche Fachkräfte im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Die zum Einsatz vorgesehene/n Fachkraft bzw. Fachkräfte müssen mindestens über folgende Qualifikation und Erfahrung verfügen:
- Die Projektleitung des Auftragnehmers: Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (vergleichbar Level C1 GeR)
- Fachkraft für Planungsaufgaben: Ausbildung als staatlich geprüfter Elektrotechniker oder Elektroingenieur mit Abschluss an einer Universität oder Fachhochschule oder äquivalent,
- Sonstige Fachkraft/Fachkräfte: Ausbildung in Handwerk oder Industrie zur Elektrofachkraft oder äquivalent.
Der Bieter muss die jeweilige Qualifikation bei Angebotsabgabe durch aussagefähige Unterlagen für die vom Bieter zum Einsatz vorgesehenen Fachkraft bzw. Fachkräfte nachweisen. Aus diesen Nachweisen muss ersichtlich sein, inwieweit die benannten Personen den geforderten Qualifikationen und Anforderungen gerecht werden. Es sind insbesondere auch detaillierte Angaben zu den von der Fachkraft bisher durchgeführten einschlägigen Projekten inkl. Nennung des Auftraggebers, eine kurze Beschreibung des Projektgegenstands und den Zeitrahmen aufzuführen.
3. Auflistung der Komponenten und Nachweis der Leistungsmerkmale:
Der Bieter hat mit seinem Angebot eine komplette Auflistung der für den Bau der angebotenen Apparatur angebotenen Komponenten (Hard- und Software) beizufügen. Die Komponenten sind in dieser Auflistung so zu beschreiben, dass die Einhaltung der Mindestvorgaben der Leistungsbeschreibung bezogen auf die Leistungsmerkmale sowie die angebotenen Ausprägungen (siehe hierzu Bewertungsmatrix) der angebotenen Komponenten belegt werden. Dabei ist sowohl das angebotene Fabrikat, Modell/Typ sowie alle zum Beleg erforderlichen technischen Datenblätter mit Bezug zu den Mindestanforderungen anzugeben. Hinsichtlich der Ausgestaltung der Unterlagen wird ausdrücklich auf Ziff. 1 dieser BHW verwiesen.
s.o.
Abschnitt IV: Verfahren
Hannover
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat mit seinem Angebot zusätzlich die nachfolgenden Nachweise, Unterlagen und Angaben vorzulegen:
1. Qualitätsmanagement
Der Bieter hat mit seinem Angebot Informationen zu dem bei ihm vorhandenen QM-System zu übermitteln. Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Selbstauskunft des Anbieters zu QM-System“ ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
2. Konzept für die Leistungsbewertung
Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept für die Leistungsbewertung zum Beleg seiner qualitativ hochwertigen Leistungsausführung beizufügen. Es muss belegt werden, wie die Ziele und Anforderungen des Auftrags gemäß Leistungsbeschreibung erfüllt werden. In diesem Konzept müssen daher insbesondere folgende Punkte nachvollziehbar ausgeführt werden:
Konzept zur technischen Auftragserfüllung:
Reserven und Nachträgliche Erweiterungen:
Die aktuell vorhandene Maschine hat seit fast 20 Jahren bestand und wurde in diesem Zeitraum regelmäßig umgebaut und erweitert, daher ist die Art und Weise in der das System erweitert werden kann für uns von besonderer Bedeutung.
- In welchen Grenzen ist eine nachträgliche Erweiterung des Systems mit zusätzlichen Sensoren, Anzeigen oder zusätzlichen Aktoren möglich? Ist diese Erweiterung durch das Personal des AG möglich?
Flexibilität im Betrieb:
- Unterstützt die Software unterschiedliche Betriebsphasen? Sind diese fest vorgegeben oder können diese durch den AN oder Personal des AG geändert werden?
- Existieren verschiedene Benutzerrollen in der Software? Lassen sich diese durch AN oder AG nachträglich anpassen?
Ergonomie HMI/Software:
- Wie präsentiert die Softwareoberfläche die Informationen der Maschine für die versuchsführende Person möglichst einfach und intuitiv?
- Welche Anpassungen an der Standardbenutzeroberfläche des AN können während der Projektarbeit vorgenommen werden um auf die besonderen Anforderungen des AG einzugehen?
- Ist die Benutzeroberfläche nach Auslieferung nachträglich anpassbar? Ist dies nur durch den AN möglich oder auch Personal des AG?
- Um das Verhalten der Maschine und des Prüfkörpers möglichst gut zu verstehen ist es oft Sinnvoll Messwerte zusammen mit zeitlichen Ereignissen, z.B. aus der Ablaufsteuerung, aufzutragen. Gibt es hier eine Lösung in der Software welche eine solche Übersicht bietet?
- Ist es möglich Freitextfelder in der Oberfläche anzuzeigen welche z.B. Informationen über den Ansprechpartner des Versuchs geben?
Zuverlässiger Betrieb:
- Durch welche technischen Maßnahmen wird ein zuverlässiger Betrieb der Maschine auch in Zukunft gewährleistet?
- Was geschieht wenn die Verbindung zwischen Hardware Regeleinheit und dem PC mit der Steuerungssoftware getrennt wird?
3. Aufschlüsselung der Preiskalkulation
Der Bieter hat mit seinem Angebot zur Prüfung der Zusammensetzung und der Auskömmlichkeit des Angebotspreises seine dem Angebot zugrundeliegende Kalkulation nachzuweisen. Es sind mindestens alle Personal- und Sachkosten für alle anzubietenden Leistungen/Lieferungen aufzuschlüsseln. Dabei sind die Strukturen der Leistungsbeschreibung (einzelne Ziffern laut Leistungsbeschreibung) so zu übernehmen, dass deren Kalkulation von der Vergabestelle nachvollzogen werden kann.
4. Eigenerklärung zur Beachtung der Verordnung PR 30/53
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zur Beachtung der Verordnung PR 30/53“ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
5. Angaben zum Energieverbrauch
Mit seinem Angebot hat der Bieter Unterlagen vorzulegen, in denen der Energieverbrauch der angebotenen Geräte genannt wird.
6. Formular „Checkliste und Erklärung des Bieters zu den geforderten Nachweisen und Angaben“
Den Vergabeunterlagen liegt ein Formular „Checkliste und Erklärung des Bieters zu den geforderten Nachweisen und Angaben“ an. Diese Tabelle ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter I.1 genannten öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem unter I.1 genannten Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch unter I.1 genannten Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch unter I.1 genannten Auftraggeber.