Papier-Output-Systeme Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-02608
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brake
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Postleitzahl: 26919
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oowv.de/home/
Abschnitt II: Gegenstand
Papier-Output-Systeme
Der Auftragnehmer soll dem Oldenburgisch Ostfriesischen Wasserverband (OOWV) insgesamt 154 Geräte - sowohl Drucker (Arbeitsplatz- und Arbeitsgruppendruckern als Mono- und Farbgeräte) als auch Multifunktionsgeräte (für den Druck-, Kopier-, Fax- und Scan-Bedarf) - nebst Zubehör für eine Vertragslaufzeit von 60 Monaten (mit 12 Monaten Verlängerungsoption) zur Verfügung stellen. Die Überlassung der Geräte durch den Auftragnehmer erfolgt in Form eines Leasingvertrages inklusive Service, Wartung und Verbrauchsmaterial (ohne Papier und Heftklammern). Die Multifunktionsgeräte und Drucker müssen den technischen Voraussetzungen des OOWV entsprechen und mit den vorhandenen System- und Softwareumgebungen kompatibel sein.
Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband Georgstraße 4 26919 Brake Siehe Anlage 9, Anhang A "Standortliste des AG" unter Vergabeunterlagen
Der Auftragnehmer soll darüber hinaus Systeme zur Verwaltung, Authentifizierung und Tonerbelieferung bereitstellen. Die Systeme sollen im Datennetz des Auftraggebers betrieben werden. Für den Betrieb von Servern stellt der OOWV einen virtualisierten Server bereit. Die Kommunikation von Verbrauchs-, Wartungs- und Bestellinformationen vom OOWV zum Auftragnehmer muss den Anforderungen der IT-Sicherheit und dem Datenschutz des OOWV gerecht werden.
Der Auftragnehmer liefert und installiert die Geräte an den - derzeit - 66 Standorten des OOWV. Der Auftragnehmer ist - auch während der Vertragslaufzeit - verpflichtet, die Geräte betriebsbereit zu installieren (mit IP-Adresse des alten Tauschgerätes) und dem OOWV die Inbetriebnahme nachzuweisen (z. B. durch Statusseite des Gerätes). Nach Auftragserteilung wird der Auftragnehmer zusammen mit dem OOWV einen Rollout-Plan erstellen und umsetzen. Der Abbau der installierten Altgeräte erfolgt im Rahmen des Rollouts für den OOWV unentgeltlich. Der Abbau der neuen Geräte am Ende der Mietzeit ist mit dem Mietpreis bereits abgegolten.
Der Auftragnehmer hat für den Betrieb der Dokumentenverarbeitungsgeräte zu sorgen. Das ausgeschriebene Betriebsmodell umfasst insbesondere
- die technische Unterstützung über eine zentrale Service-Hotline, die Instandsetzung der Geräte (Reparaturservice) durch autorisiertes und fachlich qualifiziertes Fachpersonal vor Ort,
- die Instandhaltung durch regelmäßige Wartungen der Geräte (proaktiver Wartungsservice),
- ein automatisches Abrufsystem für Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien,
- die Bereitstellung eines zentralen Serviceansprechpartners bzw. Servicemanagers,
- die Gewährleistung von Kostentransparenz über ein vereinfachtes und klar strukturiertes Abrechnungsmodell, und eine verursachergerechte Kostenverrechnung auf Systembasis,
- Reports über die Auslastung der betriebenen Geräte,
- Verbesserung von Nachbestellungen während der Vertragslaufzeit,
- analoge Faxfunktion für die gewünschten Multifunktionsgeräte,
- ein vereinheitlichtes Service-Level-Agreement sowie
- die Einführung einer performanten, zentralen Flottenverwaltungs- und Managementlösung.
Die Multifunktionsgeräte müssen schließlich über eine Anwenderauthentifizierungs-Möglichkeit verfügen. Durch den Einsatz von Multifunktionsgeräten und die geplante Zentralisierung von Output Systemen muss eine sichere Verarbeitung / Druckausgabe von Dokumenten gewährleistet sein. Allen authentifizierten Mitarbeitern des OOWV soll es überdies ohne Aufwand möglich sein, von mobilen Endgeräten über zentrale Multifunktionsgeräte im gesamten Unternehmen zu drucken. Der OOWV wird nur solche Geräte für den Betrieb zulassen, die vor nicht autorisierten Administrations- und Konfigurationszugriffen geschützt werden können. Die Daten, die auf den integrierten Festplatten gespeichert sind, müssen nach den Schreibvorgängen unwiderruflich gelöscht werden. Beim Austausch von Systemen oder Datenträgern während der Betriebsphase und bei der Rückgabe der Systeme am Ende einer Vertragslaufzeit sind vom Aufragnehmer sämtliche Daten zu löschen.
12 Monate Verlängerungsoption
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hinsichtlich der Mindestanforderungen, die der Bieter zu erbringen hat, gelten nachfolgende Bedingungen.
1. Persönliche Lage des Bieters
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bieters (Einzelangebot) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer, Emailadresse und Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer.
1.2 Angabe, im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, sämtlicher Mitglieder mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer, Emailadresse und Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer.
1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c. dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Tariftreueerklärung gemäß NTVergG
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 123 GWB.
1.8 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 124 GWB.
1.9 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Mit der Angebotsabgabe sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
1. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung):
- mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden
- mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der unter 2.1 genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt des Angebots nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bieters über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss dem Angebot beigelegt werden.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Erklärung im Auftragsfall durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft beizubringen.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021).
Der Bieter muss in diesen Jahren einen Mindestumsatz von durchschnittlich von [Betrag gelöscht] EUR erreicht haben (Mindestanforderung).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und
Mit der Angebotsabgabe sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen.
Erfahrungsnachweis des Bieters in Form der Benennung von mindestens drei Referenzaufträgen innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2017), welche im Hinblick auf die Anforderungen an die hier anzubietende Dienstleistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Aufträge über 100 Systeme mit einem Auftragswert von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) mit Beschreibung der Dienstleistung.
Im Rahmen der Benennung der Referenzaufträge sind folgende Angaben notwendig:
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer)
- Auftragswert (netto)
- Auftragszeitraum (Beauftragung / Beginn / Ende)
- Kurze Beschreibung des konkreten Auftrages
Für die Referenzaufträge ist das Formular "Referenzdatenblatt" zu verwenden.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann gemäß § 122 Abs. 3 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Eine Präqualifizierung ist die vorgelagerte Prüfung eines Unternehmens hinsichtlich seiner Eignung zur Ausführung von Aufträgen vor bzw. unabhängig von einem konkreten Auftrag bzw. Vergabeverfahren.
Zum Nachweis sind überdies formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im Angebotsschreiben und den dazugehörigen Anlagen sind entsprechende Eigenerklärungen enthalten.
Der Auftragnehmer hat eine kurzfristige Verfügbarkeit am Erfüllungsort sicherzustellen. Eine Klarstellung hierzu wird im Verlauf dieses Vergabeverfahrens nachgereicht. Die Bieter sind gehalten sich selbstständig auf etwaig aktualisierte Unterlagen zu informieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Bitte reichen Sie Ihr Angebot ausschließlich über das dafür beim Deutschen Vergabeportal vorgesehene Bietertool und nicht als Nachricht über das Kommunikationstool ein. Andernfalls kann es unmittelbar zum Ausschluss des Angebots kommen!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzend zu Ziffer II.2.5:
Folgende Kriterien werden zur Bewertung der Angebote herangezogen:
Nr. 1. Gesamtkosten, Gewichtung 60 %
Nr. 2. Technik, Gewichtung 10 %
Nr. 3. Umweltkriterien, Gewichtung 10 %
Nr. 4. Teststellung Technik, Gewichtung 10 %
Nr. 5. Teststellung Softwarelösung, Gewichtung 10 %
Für alle Kriterien sowie Unterkriterien werden bis zu 5 Punkte (mit maximal einer Nachkommastelle) vergeben. Hierbei erhält der jeweils beste Wert 5 Punkte, alle anderen Werte werden ins Verhältnis zum besten Wert gestellt und entsprechend abgewertet.
Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl.
Der Auftraggeber kann nicht alle Bieter, die ein Angebot abgegeben haben, zu einer
Teststellung auffordern. Aus diesem Grund wird in zwei, aufeinander folgenden Bewertungsschritten wie folgt bewertet und ausgewertet:
- Schritt 1: Bewertung der Kriterien Nr. 1, 2 und 3. Die Bieter, die nach dieser Bewertung und Bepunktung auf den ersten beiden Rängen liegen, werden zur Teststellung aufgefordert. Bieter, die schlechter als Platz 2 sind, qualifizieren sich nicht für das weitere Verfahren und werden bei der weiteren Bewertung nicht berücksichtigt.
- Schritt 2: Bewertung der Kriterien Nr. 4 und 5 im Rahmen der Teststellung.
- Zur Ermittlung des Zuschlags werden die gewichteten Punkte der Kriterien Nr. 1 bis 5 der beiden Bestbieter aus der Teststellung addiert und eine Rangfolge gebildet. Der Bestplatzierte erhält den Zuschlag.
Nähere Informationen zur Berechnung und Bewertung der einzelnen Kriterien siehe Punkt 3 "Bewertung und Bepunktung" in Anlage 09 - Leistungsverzeichnis und Vertragsbedingungen nebst Anlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYFYRSP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.