Gemeinde Wennigsen - KGS Wennigsen - Neubau Mensa u. Sanierung Bestandsgebäude - Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JRWTJ
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wennigsen (Deister)
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30974
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wennigsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbt-kanzlei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Wennigsen - KGS Wennigsen - Neubau Mensa u. Sanierung Bestandsgebäude - Objektplanung
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der
- Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der
- Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9
Die Sophie Scholl Gesamtschule (auch KGS Wennigsen) ist eine von drei Schulen auf dem Gebiet der Gemeinde Wennigsen (Deister) bei Hannover. Sie ist eine weiterführende Schule als offene Ganztagsschule für die Jahrgänge 5 - 13. Ihr Einzugsgebiet ist die Ge-meinde Wennigsen sowie auch umliegende Kommunen. Die Schule wird von knapp 1.000 Schülern besucht.
Auf dem Schulgelände mit einer Fläche von ca. 42.000 m² befinden sich Schulgebäude und Sporthalle mit einer BGF von ca. 12.000 m², sowie ein Sportplatz, Außenanlagen und der Parkplatz.
Das Hauptgebäude, welches 1976 vom Büro Schumann und Reichert geplant und reali-siert wurde, wurde seitdem mehrfach erweitert und teilsaniert. Die Haupt-Baumaßnahmen waren:
1990 Aufstockung des damals westlichen Gebäudeteils durch das sogenannte "Fo-rum" (Klassenräume gruppiert um große freie Fläche)
2006 Aufstellung Container südlich des Schulgebäudes, Nutzung: Kunsträume
2010 Anbau an die Sporthalle, Nutzung: Werken, Theater, Musik
2016 Anbau Klassentrakt West, 12 AUR
2016 Kleinere Sanierungsmaßnahmen, Einbau Aufzug
2018 Umbau/ Erweiterung/ Sanierung Verwaltung, Eingangsbereich, Brandschutz/ Fassade Pausenhalle
2020 Sanierung naturwissenschaftlicher Bereich
Es bestehen weitere Anforderungen an die Sophie-Scholl-Schule hinsichtlich Erweiterung und Sanierung. Es wurde ein Architekturbüro beauftragt, im Vorfeld den Bedarf zu klären und in ein Grobkonzept umzusetzen. Das Konzept wurde in den politischen Gremien der Gemeinde Wennigsen (Deister) abgestimmt und bildet die Grundlage für alle weiteren Planungen. Die weiteren Planungen beinhalten zusammengefasst die nachfolgenden Ein-zelmaßnahmen. Für alle Maßnahmen gilt, dass grundsätzliche Festlegungen wie Standort, Raumprogramme etc. als verbindlich gelten. Die Ausgestaltung soll im weiteren Planungs-verlauf abgestimmt und verfeinert werden.
Neubau einer Mensa südlich des Bestandsgebäudes:
Aufgrund der Funktion als Ganztagsschule ist an der Sophie-Scholl-Schule die Einrichtung einer Mensa erforderlich. Die Mensa soll als eigenständiges Gebäude südlich des Be-standsgebäudes errichtet werden. Die dort befindlichen Container mit Kunsträumen wer-den entfernt, der Kunstbereich wird an anderer Stelle untergebracht.
Anhand der Schülerzahl wurde ein Essbereich mit ca. 200 Sitzplätzen ermittelt, die Es-senseinnahme soll in drei Durchgängen erfolgen. Das zugrundeliegende Konzept ist "Cook & Chill". Der Küchenbereich muss dementsprechend dimensioniert werden. In das Mensagebäude soll eine Lehrküche für den Schulunterricht integriert werden.
Das Mensagebäude soll auch für externe Veranstaltungen nutzbar/ buchbar sein. Daher ist ein Eingangsbereich mit Toiletten und Garderobe einzuplanen, ein Stuhllager ist eben-falls notwendig. Der Speiseraum soll eine großzügig öffenbare Fassade zu einer Außen-terrasse erhalten.
Umbau eines eingeschossigen Gebäudeteils des Bestandsgebäudes für die Nut-zung als Kunsträume:
Der eingeschossige Gebäudeteil nördlich des Haupteinganges steht derzeit leer und be-herbergte ursprünglich den Lehrerbereich. Hier soll nun der Kunstbereich untergebracht werden, der sich bislang in den zu entfernenden Containern (vgl. vorheriger Punkt) befin-det. Dazu ist der Gebäudeteil, der sich größtenteils noch im ursprünglichen Bauzustand befindet, umzubauen und umfassend zu sanieren (Innenbereich, Gebäudehülle, Haustechnik).
Herrichtung des innenliegenden Forums für die Nutzung als Interims-Mensa:
Das sogenannte "Forum" (vgl. Liste bisherige Baumaßnahmen), ein großer Freibereich im 1.OG, um den sich Klassenräume gruppieren, soll bis zur Fertigstellung des Mensa-Neubaus als Interims-Mensa hergerichtet werden. Hier sind einige wenige Um- und Ein-bauten erforderlich. Da das Essen angeliefert und das Geschirr abgeholt werden, ist keine Küche vorzusehen. In dem Zuge muss aber die Zugänglichkeit über eine rollstuhlgerechte Rampe hergestellt, das Flachdach darüber saniert und entsprechende Gebäudetechnik vorgesehen werden (Beleuchtung, Lüftung).
Sanierung des Klassentrakts Ost im Bestandsgebäude über alle Geschosse ein-schließlich Treppenhäuser sowie Sanierung der Gebäudehülle:
Der östliche Klassentrakt befindet sich größtenteils noch in seinem ursprünglichen Zu-stand aus dem Jahr 1976. Es wird hier eine umfassende Sanierung angestrebt (Innenbereich, Gebäudehülle, Haustechnik), verbunden mit einer Optimierung des Raumprogrammes. Aufgrund des Ganztagsbetriebes sind insgesamt an der Schule einige zusätzliche Räume notwendig, die im Zuge der Sanierung mit geplant werden sollen. Zu der Sanierungsmaßnahme zählen auch die beiden angrenzenden Bestandstreppenhäuser sowie weitere kleinere Einzelbereiche.
Die Umsetzung der Maßnahmen soll bauabschnittsweise erfolgen.
Die Kosten für die einzelnen Maßnahmen werden wie folgt geschätzt:
Neubau Mensa brutto [Betrag gelöscht] Euro
Umbau Kunsträume brutto [Betrag gelöscht] Euro
Herrichtung Forum brutto [Betrag gelöscht] Euro
Sanierung Klassentrakt Ost brutto [Betrag gelöscht] Euro
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bieters (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Angabe, im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c. dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für das Angebotsschreiben sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
- mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden
- mindestens 3,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
2.1 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) sowie aktuell (2022) jahresdurchschnittlich im auftragsrelevanten Bereich (Planungsleistungen) beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Geschäftsführer/innen bzw. Inhaber/innen
b) Architekten/innen bzw. Ingenieure/innen
c) Technische Zeichner/innen
d) Sonstige Mitarbeiter/innen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
3.1 Benennung einer*eines Projektleiters*in (mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung) und einer*eines stellvertretenden Projektleiters*in (mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung) für den Auftragsfall mit
a) Nachweis der beruflichen Qualifikation sowie
b) Angaben zur Berufserfahrung in Jahren.
3.2 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzprojekten innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2017), bei denen das Leistungsbild Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI erbracht wurden und die abgeschlossen sind, d.h. die Baumaßnahme wurde fertiggestellt, die Bauleistungen abgenommen und das Gebäude in Betrieb genommen. Es werden auch einzelne Teilbaumaßnahmen einer Gesamtmaßnahme anerkannt. Es ist nicht erforderlich, dass es sich um einen Schulbau handelt.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
- Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail)
- Art der Maßnahme
- Kurze Beschreibung des Projekts mit Angaben zu den geplanten Nutzungen
- Erbrachte Planungsleistungen (Leistungsphasen)
- Gesamtbaukosten (brutto)
- Projektzeitraum (Beauftragung / Bauantrag / Baubeginn / Bauabnahme)
Für den zu benennenden Projektverantwortlichen und stellvertretenden Projektverantwortlichen für den Auftragsfall ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation durch Nachweis der Berufszulassung durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten- oder Ingenieurkammer oder sonstigen vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JRWTJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]