22-0281 Außenanlage Ratsgymnasium Realisierungswettbewerb und Planungsleistungen Freianlagen LPH 1-3 Referenznummer der Bekanntmachung: 22-0281 Außenanlage Ratsgymnasium Realisierungswettbewerb und Planungsleistungen Freianlagen LPH 1-3
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfsburg
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
22-0281 Außenanlage Ratsgymnasium Realisierungswettbewerb und Planungsleistungen Freianlagen LPH 1-3
Wettbewerb nach RPW 2013, Reg. Nr. 214-32-22/07 (Architektenkammer Niedersachsen)
Es wird ein einphasiger nicht offener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil nach der RPW 2013 ausgelobt. Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach VgV durchgeführt. Der Wettbewerb ist anonym. Die Verfahrenssprache ist deutsch.
Für das innerstädtisch gelegene Ratsgymnasium, Wolfsburgs ältestes Gymnasium, sind die Außenanlagen zu planen. In den vergangenen anderthalb Jahrzehnten sind bauliche Eingriffe durch abschnittsweise Erneuerung des Gebäudeensembles durchgeführt worden. Die aktuell in Umsetzung befindliche Neubaumaßnahme des Hauptgebäudes ist der letzte große Bauabschnitt. Aus den hochbaulichen Eingriffen ergeben sich zahlreiche Anpassungsbedarfe in den Freianlagen, die in eine grundlegende Neugestaltung münden sollen.
Das Ratsgymnasium und die umliegenden Flächen sind ein historischer Ort mit vielschichtigen Veränderungen im Laufe der vergangenen Jahrzehnte. Der städtebaulichen und verkehrlichen Ausrichtung dieser zentralen Fläche wird in dieser prominenten Lage ebenfalls eine große Bedeutung zuteil. Im Ideenteil ist neben der Weiterentwicklung der Freiräume auch die Neugestaltung des Straßenraums "Pestalozziallee" gefragt. Im Fokus soll hierbei der Rad- und Fußverkehr stehen.
Zur Erreichung verschiedener Entwicklungsziele lobt die Stadt Wolfsburg für die Planung "Realisierung Schulaußenanlagen des Ratsgymnasiums" einen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb mit Ideenteil für den öffentlichen Freiraum gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) 2013 aus.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekt*innen, die über die genannten Berufsqualifikationen verfügen.
Weitere Disziplinen sind in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen teilnahmeberechtigt. Weitere Beauftragungen können für diese Fachdisziplinen nicht in Aussicht gestellt werden.
Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt*in" berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind, oder die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt*in" nach § 13 NArchtG besitzen. Ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie.
Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn zu ihrem Geschäftszweck die Erbringung von Planungsleistungen gehört, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und die in der Gesellschaft tätigen Verfassenden der Wettbewerbsarbeit die genannten Anforderungen erfüllen.
Das Wettbewerbsverfahren ist auf 12 Teams begrenzt, wovon vier von der Ausloberin vorab gesetzt werden.
Eine Bewerbung ist nur mit dem von der Ausloberin ausgegebenen formalisierten Bewerbungsformular möglich. Das Bewerbungsformular steht auf dem Vergabeportal zur Verfügung. Referenzen sind nicht gefordert. Mit der Eigenerklärung im Teilnahmeantrag bestätigt der/die Bewerbende die geforderten Nachweise gem. VI.3) zu erbringen. Der/Die Bewerbende muss, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb, die entsprechenden Nachweise (Berufshaftpflichtversicherung, Anzahl technischer Fachkräfte, Berufserfahrung Projektleitung) vorlegen. Büros, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, können zur Teilnahme Bewerbergemeinschaften eingehen.
Die Bewerbung um Teilnahme ist bis zum 26.08.2022 bis 10:00 Uhr ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal möglich. Bewerbungen, die an diesem Tag nach 10:00 Uhr eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Alle Bewerbenden haben für den rechtzeitigen Bewerbungseingang Sorge zu tragen.
Rückfragen können bis zum 17.08.2022 über das Vergabeportal gestellt werden.
Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer dieses Bewerbungsformular verwendet und fristgerecht eingereicht hat. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Bei einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ein/e Ansprechpartner*in zu benennen; jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat ein separates Bewerbungsformular auszufüllen
Qualifizieren sich mehr als 8 Teams, entscheidet das Los. Teilnahmeberechtigt sind neben den vier gesetzten Büros nur die (per Los) ausgewählten Teams. Diese erhalten anschließend eine schriftliche Einladung zur Wettbewerbsteilnahme. Nach Auswahl müssen dann die Nachweise, wie oben aufgeführt, erbracht werden.
Landschaftsarchitekt*in (Nachweis durch z. B. Kammerurkunden)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Beurteilung der Arbeiten durch das Preisgericht erfolgt aufgrund der im Folgenden aufgeführten Kriterien. Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss.
- Erfüllung der formalen Vorgaben
- Städtebauliche Qualität, Maßstäblichkeit, Integration in das Schulgrundstück und in den Stadtraum, Adressbildung, Größe, Zuschnitt und Lage der zusammenhängend entstehenden Schulaußenflächen
- Landschaftsarchitektonische Qualität, Gestaltqualität der Freiräume, identitätsstiftender Charakter für die Schule
- Einbezug der Historie in den Entwurf
- Qualität der Umsetzung des inhaltlichen Profils des Ratsgymnasiums
- Erfüllung und Qualität der Umsetzung des Flächenprogramms sowie Flächeneffizienz
- Erschließungskonzept
- Barrierefreiheit
- Umgang mit finanziellen Ressourcen (Baukosten, Unterhalt und Betrieb)
- Umgang mit natürlichen Ressourcen im Sinne von Nachhaltigkeit
- Umgang mit klimatischen Veränderungen (Schutz vor Sonne/Hitze, Wind, (Stark-) Regen und Trockenheit, Pflanzkonzepte i.V. mit Wassermanagement)
- Niederschlagswassermanagement
- Berücksichtigung der gesetzlichen Auflagen sowie der planungs- und bauordnungsrechtlichen Anforderungen
Die Nichtbeachtung der formalen Leistungsbestandteile "Beachtung der Einlieferungsfristen, Verletzung der Anonymität" führt zum Ausschluss aus dem Wettbewerbsverfahren.
Die Beurteilungskriterien können während des Verfahrens durch das Preisgericht geändert und ergänzt werden.
Für die Teilnehmenden lobt die Ausloberin einen Gesamtbetrag von 56.000, - EUR netto aus.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen.
Preise Realisierungsteil 46.000, -EUR netto
1. Preis 18.400,-EUR netto
2. Preis 13.800,-EUR netto
3. Preis 9.200,-EUR netto
Anerkennungen 4.600,-EUR netto
Preissumme Ideenteil 10.000,-EUR netto
Die Ausloberin behält sich vor, separate Preise für den Realisierungs- und Ideenteil zu vergeben.
Die Wettbewerbssumme wurde auf der Basis "Freianlagen" nach § 40 HOAI ermittelt. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Falle der Umsetzung des Projekts beabsichtigt die Ausloberin, den ersten Preistragenden oder die erste Preisträgergemeinschaft für die in ihrem Eigentum befindlichen Flächen unter Berücksichtigung der schriftlichen Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung des Preisgerichts und Hinweisen aus der Vorprüfung mit den weiteren Planungsleistungen gemäß § 39 HOAI (Freianlagen) 2021, von Teilen der Leistungsphase 1 sowie der Leistungsphasen 2-9 gemäß HOAI zu beauftragen, sofern und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht und die Ausführung im vorgesehenen Kostenrahmen möglich ist. Gegenwärtig liegt ein Planungsbeschluss für die Leistungsphasen 1 bis 3 vor. Die Ausloberin behält sich vor, die genannten und alle weiteren Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Ein Anspruch auf die Beauftragung sämtlicher Leistungsphasen besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung des Rates der Stadt Wolfsburg.
Die Auftragsvergabe erfolgt in einem nachgeschalteten Verhandlungsverfahren (§14 (4) 8. VgV), an dem die Preisträger beteiligt werden.
Die Ausloberin wird zunächst ausschließlich mit dem*der*den Erstplatzierten bzw. dem*der*den ersten Preistragenden Verhandlungen führen. Sollte eine solche Verhandlung nicht zum Vertragsschluss führen, werden alle weiteren Preistragenden des Wettbewerbs zur Teilnahme an einem Verhandlungsverfahren gem. Vergabeverordnung - VgV aufgefordert.
Teilnehmende am Verhandlungsverfahren sind die als Preistragende ausgewählten Mitglieder der Arbeits-/Bietergemeinschaften, wie sie in den Bewerbungsunterlagen benannt sind.
Basis für das Verhandlungsverfahren ist der hier beschriebene Wettbewerb nach RPW 2013. Der Zuschlag erfolgt dann an das wirtschaftlichste Angebot anhand der in der Einladung zur Verhandlung genannten Kriterien.
Wettbewerbsergebnis und Verhandlungsverfahren werden im Verhältnis 50% zu 50% gewichtet.
Die weiteren Zuschlagskriterien werden mit der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren schriftlich bekannt gegeben.
Die Eignungskriterien für das Verhandlungsverfahren sind:
a) wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§45 VgV)
- Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und über 3,0 Mio. Euro für Sachschäden
b) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§46 VgV)
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§75 Abs. 1 VgV)
- Anzahl technischer Fachkräfte: mind. 5
- Die Ausloberin erwartet in der Umsetzung eine Projektleitung, die eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung auf dem Feld der ausgelobten Leistungen (mind. Leistungsphasen 5-8) aufweist.
c) Erzielter Preis im vorangegangenen, hier beschriebenen Wettbewerb nach RPW
Mit der Eigenerklärung im Teilnahmeantrag bestätigt der/die Bewerbende, die geforderten Nachweise zu erbringen. Der/Die Bewerbende muss spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb die entsprechenden Nachweise (Berufshaftpflichtversicherung, Anzahl technischer Fachkräfte, Berufserfahrung Projektleitung) vorlegen.
Jungen oder kleinen Bürogemeinschaften steht die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft für das Verhandlungsverfahren und die Teilnahme am Wettbewerbsverfahren offen, um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu erreichen.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der*des Preistragenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die Wettbewerbsteilnehmenden müssen bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
Die Preistragenden verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.
Vorläufige Terminkette:
Bekanntmachung 18.07.2022
Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb bis 17.08.2022
Bewerbungsschluss 26.08.2022, 10 Uhr
Losung der Teilnehmenden 31.08.2022
Versand der Auslobung 01.09.2022
Frist für schriftliche Rückfragen 07.09.2022
Preisrichtervorbesprechung 12.09.2022
Rückfragenkolloquium 12.09.2022
Abgabe 22.11.2022
Preisgericht 15.12.2022
Bekanntmachungs-ID: CXP4YD2R1YP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
en sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfsburg
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen