Bodenschutzkalkung bei der FBG Forstverband für den Kreis Verden Referenznummer der Bekanntmachung: 4-2022-00048
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuenkirchen
NUTS-Code: DE93B Verden
Postleitzahl: 29643
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwk-niedersachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremervörde
NUTS-Code: DE93B Verden
Postleitzahl: 27432
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwk-niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bodenschutzkalkung bei der FBG Forstverband für den Kreis Verden
Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen im Zuständigkeitsbereich der FBG Forstverband für den Kreis Verden auf Flächen in Bezirksförstereien des Forstamtes Nordheide-Heidmark der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
27283 Verden
Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen im Landkreis Verden im Zuständigkeitsbereich des LWK Forstamtes Nordheide-Heidmark auf ca. 1.370 ha. Die Leistung umfasst die Beschaffung und Anlieferung von kohlensaurem Magnesiumkalk einschließlich der Zwischenlagerung und Umschlag, ihre Ausbringung mit geeigneter Technik in gleichmäßiger Verteilung und geforderter Ausbringungsmenge gemäß Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- das Unternehmen ist gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet bzw. entsprechende gewerberechtliche Erlaubnisse sind
erteilt.
- das Unternehmen ist im entsprechenden Register eingetragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
- das Unternehmen kommt den Verpflichtungen nach, Beiträge zu den Berufsgenossenschaften zu zahlen und werden der
Verpflichtung auch weiterhin nachkommen.
- das Unternehmen erfüllt die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen.
- für das Unternehmen liegen keine Gründe vor, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung
der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG), nach § 21
Arbeitnehmerentsendegesetz oder nach § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz -
MiLoG) führen können.
- keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt und auch gegen das
Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt wegen einer
Straftat nach §§ 89c, 108e, 129, 232, 233, 261, 263, 264, 268, 283ff, 298, 299, 333 oder 334 des Strafgesetzbuches.
Nachweis Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Forstamt Nordheide-Heidmark, Albrecht-Thaer-Str. 6a, 27432 Bremervörde.
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen
(§ 55 Abs. 2 S. 2 VgV)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD1DLKR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird explizit hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.