4722E03310 - Auswahl und Benennung von Bürger*innen als Mitglieder im Nationalen Begleitgremium Referenznummer der Bekanntmachung: Z 6 - BASE62214/4722E03310
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.base.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
4722E03310 - Auswahl und Benennung von Bürger*innen als Mitglieder im Nationalen Begleitgremium
Auswahl und Benennung von Bürger*innen als Mitglieder im Nationalen Begleitgremium
Das Nationale Begleitgremium nach § 8 StandAG soll aus 18 Mitgliedern bestehen. 12 Mitglieder werden vom Bundesrat und Bundestag gewählt. Weitere sechs Bürger*innen, darunter zwei Vertreter*innen der jungen Generation, sollen durch ein geeignetes Verfahren nominiert und anschließend vom BMU ernannt werden.
Das zur Nominierung entwickelte Auswahlverfahren wurde erstmals 2016 durchgeführt und anschließend 2019 weiterentwickelt. Auf der Basis dieses Auswahlverfahrens wurden 2016, 2018 und 2019 jeweils drei Mitglieder des NBG durch die Bundesumweltministerin ernannt. Auch 2021 soll eine entsprechende Auswahl und anschließende Ernennung erfolgen.
In dem jetzt geplanten Vorhaben soll das oben genannte, weiterentwickelte Auswahlverfahren zur wiederkehrenden qualifizierten Auswahl von Bürger*innen für das Nationale Begleitgremium für die Jahre 2022 und 2024 angewandt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Vertrag findet die ABFE-BMUV (Stand: Dezember 2021), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie
beinhaltet u. a. die Regelungen:
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder
Gesamtleistung) erfolgen. Ab November 2020 dürfen nur noch elektronische Rechnung akzeptiert werden.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es findet das Deutsche Recht Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Zwei Vertreter der Auftraggeberin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.