Dienstleistungskonzessionen für Volksfeste in Hannover 2023 bis 2026
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungskonzessionen für Volksfeste in Hannover 2023 bis 2026
Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt, die Veranstaltung des Frühlingsfestes sowie des Oktoberfestes in den Jahren 2023 bis 2026 als Dienstleistungskonzessionen zu vergeben.
Dienstleistungskonzession für die Veranstaltung der Frühlingsfeste auf dem Schützenplatz in Hannover in den Jahren 2023 bis 2026
30169 Hannover, Schützenplatz
Jährliche Veranstaltung eines Volksfestes mit überregionaler Ausstrahlung in den Jahren von 2023 bis 2026, in Verantwortung, auf Kosten und Risiko des Konzessionärs unter Einhaltung der Vorgaben der Landeshauptstadt Hannover. Für das Recht der Nutzung des Schützenplatzes ist vom Konzessionär ein Konzessionsentgelt zu zahlen. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltungen sind vom Konzessionär Sicherheiten zu stellen.
- Kriterium: Fortentwicklung traditioneller Volksfeste/Gewichtung: 30 %
- Kriterium: Differenzierte Berücksichtigung von Zielgruppen/Gewichtung: 30 %
- Kriterium: Umweltschutz + Nachhaltigkeit/Gewichtung: 20 %
- Kriterium: Zusammenarbeit mit Behörden und Erfahrungen mit Großveranstaltungen/Gewichtung: 15 %
- Kriterium: Summe der angebotenen Aufschläge auf die Konzessionsmindestentgelte/Gewichtung: 5 %
Für das Frühlingsfest steht der Schützenplatz in Hannover voraussichtlich zu folgenden Zeiten (inklusive Auf- und Abbau) zur Verfügung:
2023: 27. März bis 10. Mai
2024: 18. März bis 01. Mai
2025: 10. März bis 23. April
2026: 23. März bis 06. Mai
Dienstleistungskonzession für die Veranstaltung der Oktoberfeste auf dem Schützenplatz in Hannover in den Jahren 2023 bis 2026
30169 Hannover, Schützenplatz
Jährliche Veranstaltung eines Volksfestes mit überregionaler Ausstrahlung in den Jahren von 2023 bis 2026, in Verantwortung, auf Kosten und Risiko des Konzessionärs unter Einhaltung der Vorgaben der Landeshauptstadt Hannover. Für das Recht der Nutzung des Schützenplatzes ist vom Konzessionär ein Konzessionsentgelt zu zahlen. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltungen sind vom Konzessionär Sicherheiten zu stellen.
- Kriterium: Fortentwicklung traditioneller Volksfeste/Gewichtung: 30 %
- Kriterium: Differenzierte Berücksichtigung von Zielgruppen/Gewichtung: 30 %
- Kriterium: Umweltschutz + Nachhaltigkeit/Gewichtung: 20 %
- Kriterium: Zusammenarbeit mit Behörden und Erfahrungen mit Großveranstaltungen/Gewichtung: 15 %
- Kriterium: Summe der angebotenen Aufschläge auf die Konzessionsmindestentgelte/Gewichtung: 5 %
Für das Oktoberfest steht der Schützenplatz in Hannover voraussichtlich zu folgenden Zeiten (inklusive Auf- und Abbau) zur Verfügung:
2023: 18. September bis 25. Oktober
2024: 16. September bis 23. Oktober
2025: 15. September bis 22. Oktober
2026: 14. September bis 21. Oktober
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können als Nachweis ihrer Rechtsform eine Bestätigung für die Mitgliedschaft in der IHK oder in einer vergleichbaren Kammer, einen Auszug aus dem Vereinsregister oder die Kopie ihres Gewerbescheins vorlegen, die jeweils nicht älter als 6 Monate sein dürfen oder sie können geeignete andere Nachweise zu ihrer Rechtsform einreichen.
2. Eigenerklärung des Bewerbers:
— dass keine Ausschlussgründe i. S. v. §§ 123, 124 GWB vorliegen,
— dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnenden Personen in den letzten 3 Jahren nicht gemäߧ21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i. V. m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist bzw. sind.
3. Bonitätsnachweis des Bewerbers:
Bankauskunft über den Bewerber bzw. einen persönlich haftenden Gesellschafter oder anderweitig haftende Mitglieder von einem in der EU zugelassenen Kreditinstitut, die nicht älter als 6 Monate sein darf.
Die unter III 1.1. und III 1.2 genannten Unterlagen sind Mindestanforderungen.
4. Referenzen (wenn vorhanden) über vom Bewerber seit 01.01.2015 bis zum Termin der Abgabe der Teilnahmeanträge durchgeführten Veranstaltungen in Deutschland. Vom Bewerber sind dazu folgende Angaben zu machen: Zeitraum/Dauer der Veranstaltung, Ort, Bezeichnung, Besucherzahlen, Anzahl der Beschicker/der Schaugeschäfte/Attraktionen, Ansprechpartner in der für die Genehmigung der Veranstaltung zuständigen Behörde (Behörde, Name, Kontaktdaten).
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltungen sind vom Konzessionär vorab Sicherheiten für jedes Volksfest zustellen. Die Sicherheiten umfassen das Konzessionsmindestentgelt sowie eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen unterhalb des Schwellenwertes nach §106 Abs.3 GWB, daher unterliegt die Vergabe weder den Vergaberichtlinien der EU-Richtlinie 2014/23/EU, noch den Vorschriften des nationalen Vergaberechts (§§ 97ff. GWB, KonzVgV). Zur Gewährleistung der Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz ist zur Vergabe der Dienstleistungskonzessionen ein Verhandlungsverfahren nach Teilnahmewettbewerb vorgesehen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie haben mit der Bewerbung eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
Die unter III 1.1 und III 1.2 genannten Nachweise und Eigenerklärungen können auch in Kopie eingereicht werden. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die unter III 1.1 und III 1.2 genannten Nachweise und Eigenerklärungen einzureichen. Die Vergabestelle kann, wenn sie dies für erforderlich hält, zur Überprüfung die Nachreichung der Originale verlangen. Nachweise mit dem Zusatz „nicht älter als 6 Monate“ dürfen an dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Tag nicht älter als 6 Monate sein.
Durch die Vergabestelle werden bis 6 Tage vor Abgabe der Teilnahmeanträge Fragen beantwortet. Fragen sind auf der unter Ziffer I.3. genannten Vergabeplattform einzustellen und werden auch nur dort beantwortet. Nur Bewerber, die sich auf auf der unter Ziffer I.3 genannten Vergabeplattform registrieren, werden automatisch über Bewerberfragen und Antworten per E-Mail informiert. Die Registrierung ist freiwillig.
Fehlen in der Bewerbung Erklärungen oder Nachweise nach III 1.1. und 1.2, werden die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nachgefordert. Diese sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vom Bewerber vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung. Werden geforderte/nachgeforderte Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Teilnahme- bzw. Nachforderungsfrist vorgelegt, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
Die Vergabestelle plant die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu beschränken, Höchstzahl 10.
Auswahlkriterium für die Bewerbungen, die die Mindestanforderungen erfüllt haben, ist die Anzahl der eingereichten Referenzen und deren Qualität. Jede Referenz erhält 5 Punkte.
Jedes Volksfest als Referenz erhält 5 Zusatzpunkte. Die Rangfolge der Bewerber richtet sich nach den erreichten Punkten.
Falls die geplante Zahl der Teilnehmer durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten wird, entscheidet unter diesen das Los.
Referenzen sind von der Vergabestelle wie folgt definiert:
Als Referenzen werden neben Volksfesten auch Weihnachtsmärkte, aber auch öffentliche Festivals, Sportereignisse, Motto-Feste und Publikums-Events gewertet, die der Bewerber veranstaltet hat, sofern sie über mehr als 2 Tage dauerten, durchschnittlich täglich über 5.000 Besucher verzeichneten und mit gastronomischen und kulturellen Angeboten verbunden waren.
Volksfeste sind von der Vergabestelle wie folgt definiert:
Die Vergabestelle versteht unter Volksfesten mehrtägige öffentliche Veranstaltungen in Deutschland u .a. mit Festzelten, Schaustellern, Attraktionen und anderen unterhaltenden Tätigkeiten sowie kulturellen und gastronomischen Angeboten, die zu bestimmten Anlässen stattfinden, eine besondere Anziehungskraft haben, identitätsstiftend sind und die Gelegenheit für Jung und Alt bieten, sich zu unterhalten und zu erholen.
Neben den Vergabeunterlagen können ein Beispiel zur Punktevergabe bei der Bewerberauswahl, dem Bewerberformblatt sowie dem Kennzettel für die Bewerbung von der unter Ziffer I.3) genannten Internetseite heruntergeladen werden. Auf dieser Seite stehen auch zusätzliche Informationen zu den Zuschlagskriterien zur Verfügung.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Dienstleistungskonzessionen auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vahrenwalder Str. 7
Postleitzahl: 30165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]7