Zaunanlage und Tore Referenznummer der Bekanntmachung: 022-006-235
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zaunanlage und Tore
Im Rahmen der Ausführung sind zur Einfriedung des neuen Betriebsgeländes des Bauhofs der Stadt Celle folgende Bauteile zu errichten. Zur Sicherung des Geländes wird in der Hauptzufahrt ein Schiebetor mit einer lichten Durchfahrtsbreite von 10,00 m und einer Höhe von 2,00 m sowie eine Schrankenanlage bestehend aus zwei Schrankenbäumen á 4,00 m errichtet. Für eine separate Notzufahrt ist ein manuelles Drehflügeltor mit einer lichten Breite von 8,00 m zu errichten. Abschließend wird das Gelände mit einer 2,00 m hohen Zaunanlage mit einer Länge von etwa 455,00 m eingefasst.
siehe II.1.4
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bieter die Eigenerklärung
zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB vorzulegen - Nachweis, dass der
Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, im Berufs oder Handelsregister
dieses Staates eingetragen ist (Handelsregisterauszug)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §160 Abs.3 GWB wie folgt geregelt: Der Antrag
ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen,
vergangen sind. Die Frist zur Angebotsabgabe, bis zu der gerügt werden muss, endet gem. ZifferIV2.2.Eine
spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland