Neubau FTZ und ELS: Heizungs-/ Wärmeversorgungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKV-2022-0169
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vechta
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-vechta.de
Adresse des Beschafferprofils: www.deutsches-ausschreibungsblatt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau FTZ und ELS: Heizungs-/ Wärmeversorgungsanlagen
Installation von Heizungs-/ Wärmeversorgungsanlagen
Feuerwehrtechnische Zentrale und Einsatzleitstelle
Oldenburger Str. 104
49377 Vechta
Gewerk Heizungs-/Wärmeversorgungsanlagen, bestehend aus:
- 2.000 lfdm C-Stahl Rohr einschl. Dämmung;
- 63 Deckenstrahlplatten versch. Längen und Breiten;
- 1.500 m² Fußbodenheizung;
- 5 Wärmepumpen mit einer Leistung von je 37 kW A7/W35
1. Die Auskunftserteilung an Bieter endet am 04.07.2022 um 14:00 Uhr.
2. Der oben genannte Ausführungszeitraum bezieht sich auf die im Bauzeitenplan aufgeführten und einzuhaltenden Einzelzeiträume und evtl. Unterbrechungen (sofern vorhanden). Siehe Anlage Bauzeitenplan.
Bei Änderungen im Bauzeitenplan ist die angegebene Ausführungsdauer der aufgeführten Leistungen/Punkte einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Handelsregisterauszug
- Eignungsunterlagen (soweit nicht präqualifiziert), bestehend aus:
- Zahl der in letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlichen Beschäftigen, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
- Gewerbeanmeldung;
- Eintragung in Handwerksrolle bzw. IHK;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialkasse;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung FA bzw. Bescheinigung in Steuersachen;
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung BG mit Angabe der Lohnsummen;
- Freistellungsbescheinigung § 48b EStG (FA)
— Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung,
— Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenenn Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistungvergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Berufshaftpflichtversicherung: für Personenschäden in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme.
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, diemit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind (Unternehmensreferenzen). Bitte verwenden Sie hierzu das bereitgestellte Formular Nr. 444 "Referenzbescheinigung";
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlichbeschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
3 Referenzbescheinigungen entsprechend Formblatt 444 "Referenzbescheinigung"
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Vechta Ravensberger Str. 20 49377 Vechta Deutschland
Keine.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.