Planmäßige Instandhaltung Barkasse Klasse 929 B34 Referenznummer der Bekanntmachung: 92904 B34 0 0 2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planmäßige Instandhaltung Barkasse Klasse 929 B34
Planmäßige Instandhaltung Barkasse Klasse 929 B34
Am Standort der Werft
Instandsetzung, u.a. mit:
- Abschluss einer objektbezogenen Reparaturhaftpflichtversicherung
- Instand setzen der Farbanstriche am UW- und ÜW-Bootskörper, Rudermaschinenraum, Vorpiek, Decksaufbau
- Erneuern der Opferanoden am UW-Bootskörper
- Erneuern von Teilbereichen der Scheuerleiste sowie erneuern der Gummiabdichtung der Scheuerleiste
- Erneuern der Bootsbeschriftung
- Erneuern der Starterbatterie des Generators
- Erneuern der Nav Beleuchtung
- Instand setzen der Scheibenwischeranlage
- Erneuern der rutschfesten Beläge auf Oberdeck und Fahrstand
- Überprüfung Feuerlösch- und Lenzsystem
- Überprüfung der Brandmeldeanlage
- Erneuern Motorenraumüberwachung
- Instandsetzung AnDiMot (gem. Herstellervorgabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erfahrungen:
1. Eignungskriterium:
Erfahrung in der Durchführung von Instandsetzungsvorhaben vergleichbarer Größe und Komplexität (Zwischen- oder Depotinstandsetzungen, Planmäßige Instandsetzungen, Sicherheitsinspektionen) auf vergleichbaren Schiffen oder Booten der Deutschen oder einer anderen Marine (beispielsweise Barkassen, V-Boote).
Beizubringender Nachweis:Eigenerklärung mit Angabe von mindestens zwei Referenzaufträgen mit vergleichbaren Leistungen, deren Beauftragungen in den letzten 5 Jahren erfolgten. Die Referenzaufträge müssen noch nicht abgeschlossen sein, aber bereits mindestens 70% des Leistungszeitraums abgeschlossen haben. Folgende Angaben sind pro Referenz anzugeben:
- sofern die entsprechenden Verträge mit dem Marinearsenal geschlossen wurden, ist als Nachweis die Angabe der Vertragsnummer und des Vertragsgegenstandes (mit Schiffs-/ Bootsname) ausreichend.
- sofern die entsprechenden Verträge nicht mit dem Marinearsenal geschlossen wurden: kurze Darstellung der Referenztätigkeit einschließlich des Auftraggebers (mit Einstufung als öffentlich), des Leistungszeitraums, des Leistungsortes, Auftragswertes (circa Angaben bzw. Größenordnungen ausreichend) und des Boots-/ Schiffsnamens sowie dessen Typ und Standardverdrängung.
Infrastruktur:
2. Eignungskriterium:
Vorhandensein der für die Durchführung des Vorhabens notwendigen Infrastruktur in der Werft. Hierfür Vorhandensein mindestens folgender Versorgungs- und Entsorgungsmöglichkeiten während der Werftliegezeit:
• 1 EA Stromanschluss mit Drehstrom 440 V, 60 Hz, nach den Vorgaben VDE 0100 und DGUV 3.
• 1 EA unabhängiger Feuerlöschanschluss für C-Rohre mit einem Druck von mindestens 9 bar.
Alternativ: Bereitstellen von Mittelschaum-Feuerlöschgerät, das den örtlichen Löschwasserverhältnissen angepasst ist.
Beizubringende Nachweise:
a) Darstellung der Infrastruktur der Werft mit Angaben zu den Abmessungen und Tragfähigkeitensowie Verfügbarkeit der erforderlichen Dock-/Slipanlage mit Angaben zur Ausstattung mit Auto- und Kaikränen und deren Tragfähigkeiten, der Länge der Kaianlagen, der an der Dock-/Slip-anlage und Kaianlage vorhandenen Anschlüsse für Strom, Wasser, Feuerlöscheinrichtungen, der Lagerflächen und der Besprechungs- und Büroräume für Personal des MArs.
b) Eigenerklärung, dass mindestens die o.g. Versorgungsmöglichkeiten während der Werftliegezeit zur Verfügung stehen.
3. Eignungskriterium:
Vorhandensein der navigatorischen, geografischen und klimatischen Gegebenheiten am Instandsetzungsort, die es erlauben, die Einheit jederzeit zu verlegen und es ausschließen, dass ein Aufsetzen (Grundberührung) der Einheit am Pierliegeplatz des Instandsetzungsorts auch bei ungünstigen Tide- und Wetterverhältnissen möglich ist.
Beizubringende Nachweise:
a) Darstellung der navigatorischen Gegebenheiten der Werft mit Angaben zur Tiefe und Breite von Fahrwasser, Hafenbecken und Pier, ggf. Tidenhub sowie zu beachtenden Strömungs- und Windverhältnissen.
b) Bestätigung, dass ein Aufsetzen (Grundberührung) der Einheit am Pierliegeplatz des Instandsetzungsortes auch bei ungünstigen Tide- und Wetterverhältnissen ausgeschlossen ist.
4. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer Pier, die es erlaubt, die Einheit sicher ohne Überstehen zu vertäuen.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass eine entsprechende Pier verfügbar ist sowie Angabe der Pierlänge.
5. Eignungskriterium:
Sicherstellung, dass der rechnerische Mindestabstand zwischen der tiefsten Stelle des Schiffs (zu berücksichtigender Tiefgang der Einheit: 1100 mm) und der Oberkante Pallung beim Eindocken mindestens 400 mm beträgt.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass der rechnerische Mindestabstand zwischen der tiefsten Stelle des Schiffs (zu berücksichtigender Tiefgang der Einheit: 1100 mm) und der Oberkante Pallung beim Eindocken mindestens 400 mm beträgt.
6. Eignungskriterium:
Das Dock/Slipanlage lässt eine selbsttragende, vollständige Einhausung der Einheit zu (Keine Berührung der Einhausung mit der Einheit) bzw. es steht ein Hallenliegeplatz zur Verfügung.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass das Dock eine selbsttragende, vollständige Einhausung der Einheit zulässt (Keine Berührung der Einhausung mit der Einheit) bzw. ein Hallenliegeplatz zur Verfügung steht.
7. Eignungskriterium:
Die Durchführung einer Standprobe an der Pier ist möglich und die Wassertiefe an der Pier beträgt mindestens zwei Meter.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass die Durchführung einer Standprobe an der Pier möglich ist und dass die Wassertiefe an der Pier mindestens zwei Meter beträgt.
8. Eignungskriterium:
Verfügbarkeit von Krankapazitäten an Dock-/Slipanlage und Pier, um jederzeit die gesamte Bootssilhouette mit einem Kran erreichen zu können und hierbei die erforderlichen Lasten (20 t) transportiert werden können.
Beizubringender Nachweis:Eigenerklärung, dass Krankapazitäten an Dock-/Slipanlage und Pier verfügbar sind, so dass jederzeit die gesamte Schiffssilhouette mit einem Kran erreicht werden kann und hierbei die
erforderlichen Lasten transportiert werden können.
9. Eignungskriterium:
Verfügbarkeit der für die Durchführung des Vorhabens erforderlichen Brandbekämpfungsmittel.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass Werftpersonal mit dem Umgang der verfügbaren Brandbekämpfungsmittel vertraut ist und unmittelbar nach Erkennen eines Brandes mit der Brandbekämpfung begonnen werden kann, alternativ
Bescheinigung, - nicht älter als zwölf Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist - der zuständigen Feuerwehr im Original oder in Kopie, dass diese innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung mit den Brandbekämpfungsmaßnahmen vor Ort beginnen kann.
Projektmanagement, Qualifikationen:
10. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer Aufbau- und Ablauforganisation, die die ordnungsgemäße Abarbeitung des Vorhabens sicherstellt.
Beizubringender Nachweis:
Darstellung der vorhandenen bzw. geplanten Organisationsstruktur mit Angabe der Zuständigkeiten.
11. Eignungskriterium:
Für die Durchführung des Vorhabens qualifiziertes deutschsprachiges Personal steht als zentrale Ansprechpartner zur Verfügung.
Beizubringende Nachweise:
a) Bestätigung, dass ein zentraler Ansprechpartner vor Ort als Projektleiter (m/w/d) mit Qualifikation als Hochschul- oder Fachhochschulingenieur (m/w/d) oder vergleichbar (bspw. staatlich geprüfter Techniker (m/w/d) oder Meister (m/w/d) einer technischen Fachrichtung vorhanden ist und die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
b) Eigenerklärung, dass neben dem Projektleiter mindestens ein Betriebsmeister/-techniker dem zentralen Ansprechpartner zur Verfügung steht.
12. Eignungskriterium:
Das Unternehmen genügt den anerkannten Regeln der Technik, die sich u.a. in den aktuellen Anforderungen der Bauvorschriften und Richtlinien der DNV (http://www.dnv.de/) und den Bauvorschriften der Bundeswehr (BV-Hefte, VG-Normen) widerspiegeln.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass das Unternehmen den anerkannten Regeln der Technik genügt, die sich u.a. in den aktuellen Anforderungen der Bauvorschriften und Richtlinien der DNV (http://www.dnv.de/) und den Bauvorschriften der Bundeswehr (BV-Hefte, VG-Normen) widerspiegeln.
Qualitätsmanagement:
13. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer Herstellerqualifikation des Auftragnehmers oder Unterauftragnehmers nach DIN 2303 "Schweißen und verwandte Prozesse Qualitätsanforderungen an Herstell- und Instandsetzungsbetriebe für wehrtechnische Produkte" in der Klasse Q2 und Qualifikation der Schweißaufsicht nach DIN 2303 der Bauteilklasse BK1. Zur Erfüllung des Teilnahmekriteriums ist die Herstellerqualifikation vorzulegen. Ist kein gültiges Zertifikat vorhanden, so ist eine Eigenerklärung zur Erneuerung des Zertifikats einzureichen. Es ist zusätzlich eine Eigenerklärung zur Erneuerung des Zertifikats abzugeben, wenn das Zertifikat
seine Gültigkeit vor Beginn des Leistungszeitraumes (geplante WLZ) verliert.
Werden die Schweißarbeiten an einen Unterauftragnehmer vergeben, ist konkret darzulegen,welches Unternehmen in welchem Umfang hinzugezogen wird, dass der benannte UAN über die geforderte Eignung verfügt und die Mittel für die Erfüllung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung gestellt werden, hierzu ist eine Verpflichtungserklärung des UAN abzugeben.
14. Eignungskriterium:
Erfahrung in der Verarbeitung von Schiffbauhölzern, Kunststoffen und GFK-Werkstoffen.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass das eingesetzte Personal über entsprechende Erfahrungen verfügt.
15. Eignungskriterium:
Eigenes Personal oder Personal von Unterauftragnehmern ist in der Lage, Oberflächenvorbereitungs- und Beschichtungsarbeiten nach DIN EN ISO12944, oder vergleichbar, durchzuführen.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass das eingesetzte Personal über entsprechende Qualifikationen verfügt.
16. Eignungskriterium:
Die Bestimmungen der AQAP 2131:2017 (NATO-Qualitätssicherungsanforderungen für Endprüfung und Test) zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Beschaffenheit der Leistung werden erfüllt
und eingehalten.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, wonach der Auftragnehmer die Fähigkeit besitzt, die Bestimmungen der AQAP 2131:2017 (NATO-Qualitätssicherungsanforderungen für Endprüfung und Test) zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Beschaffenheit der Leistung zu erfüllen und einzuhalten; in der Eigenerklärung ist nachvollziehbar anzugeben, wie die Fähigkeit erworben wurde, bspw. durch ein konkret
benanntes Referenzprojekt oder durch konkret benannte Lehrgänge oder in vergleichbarer Weise.
Gesundheit-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz:
17. Eignungskriterium:
Für die Einhaltung der Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutzstandards steht eine verantwortliche Person zur Verfügung.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass eine verantwortliche Person zur Verfügung steht, die dafür Sorge trägt, dass die Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutzstandards eingehalten werden.
18. Eignungskriterium:
Standards zum Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz sind implementiert und decken mindestens die Vorgaben der jeweiligen Berufsgenossenschaft ab.
Beizubringende Nachweise:
a) Angaben zur Umsetzung der betriebsinternen Standards zum Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz
b) Eigenerklärung, dass die betriebsinternen Standards zum Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz mindestens die Vorgaben der jeweiligen Berufsgenossenschaft abdecken.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit