Lieferung von Erdgas für diverse Abnahmestellen niedersächsischer Kommunen, Verbände und kommunaler Eigenbetriebe im Bezirk Hannover. Lieferzeitraum vom 01.01.2023, 6 Uhr bis 01.01.2025, 6 Uhr Referenznummer der Bekanntmachung: G/076
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kwl.digital
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Erdgas für diverse Abnahmestellen niedersächsischer Kommunen, Verbände und kommunaler Eigenbetriebe im Bezirk Hannover. Lieferzeitraum vom 01.01.2023, 6 Uhr bis 01.01.2025, 6 Uhr
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas für diverse Abnahmestellen niedersächsischer Kommunen, Verbände und kommunaler Eigenbetriebe im Bezirk Hannover.
Ca. 1.132 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 149.343.074 kWh.
Lieferzeitraum Los 1, Los 4 und Los 5: vom 01.01.2023, 6.00 Uhr bis 01.01.2025, 6.00 Uhr
Lieferzeitraum Los 2 und Los 3: vom 01.01.2023, 6.00 Uhr bis 01.01.2024, 6.00 Uhr
Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden von der ausschreibenden Stelle in 5 Einzellose aufgeteilt.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Erdgas 1
Bezirk Hannover
Strom für ca. 236 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 40.936.836 kWh.
Losteilnehmer:
1241004 Stadt Burgwedel
241019 Gemeinde Wedemark
251000 Landkreis Diepholz
251037 Gemeinde Stuhr
251040 Stadt Sulingen
Erdgas 2 (1 Jahr)
Bezirk Hannover
Strom für ca. 125 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 20.920.444 kWh.
Losteilnehmer:
251042 Stadt Twistringen
251401 Samtgemeinde Altes Amt Lemförde
256000 Landkreis Nienburg (Weser)
256410 Samtgemeinde Mittelweser
Erdgas 3 (1 Jahr)
Bezirk Hannover
Strom für ca. 129 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 20.383.714 kWh.
Losteilnehmer:
254021 Stadt Hildesheim
254406 Samtgemeinde Leinebergland
255008 Flecken Delligsen
Erdgas 4
Bezirk Hannover
Strom für ca. 382 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 42.150.837 kWh.
Losteilnehmer:
251403 Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen
251404 Samtgemeinde Kirchdorf
251407 Samtgemeinde Siedenburg
251504 Stadtentwicklungsgesellschaft Sulingen
252000 Landkreis Hameln-Pyrmont
252001 Flecken Aerzen
252002 Stadt Bad Münder am Deister
252004 Flecken Coppenbrügge
252005 Gemeinde Emmerthal
256025 Stadt Rehburg-Loccum
256407 Samtgemeinde Steimbke
256408 Samtgemeinde Uchte
....
Erdgas 5
Bezirk Hannover
Strom für ca. 260 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 24.951.243 kWh.
Losteilnehmer:
254002 Stadt Alfeld
254003 Gemeinde Algermissen
254008 Stadt Bockenem
254017 Gemeinde Giesen
254020 Gemeinde Harsum
254022 Gemeinde Holle
254026 Gemeinde Nordstemmen
254028 Stadt Sarstedt
254029 Gemeinde Schellerten
254032 Gemeinde Söhlde
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe III. 1.2)
Der Bieter hat im Formblatt „Bietererklärung“ namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen.
Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen und zum Umsatz machen. Gemäß § 45 Abs.2 VgV muss der Mindestumsatz das Zweifache des geschätzten Nettoauftragswertes (Energie frei Abnahmestelle incl. aller Steuern und Abgaben lediglich ohne MwSt.) je Los auf das geboten wird betragen.
Ferner muss er Referenzen zu den in den letzten Jahren erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der Energieversorgung in die Referenzliste eintragen. In die Referenzliste sind dazu 4 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen an vergleichbare Kunden in vergleichbarer Größenordnung und vergleichbaren Zeiträumen (Lieferzeitraum der abschließend durchgeführten Energielieferung jeweils mindestens 2 Jahre) aus den Jahren 2018 bis 2021 einzutragen.
Soweit zutreffend, sind ferner Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will.
Soweit zutreffend, sind ferner Angaben zu Arbeitsgemeinschaften / Bietergemeinschaften zu machen.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z. B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG und / oder keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z. B. bei sogenannten „Altversorgern“) alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. „Altversorger“ weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen.
Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäische Eigenerklärung“ zulässig. Hierfür gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat und Bedenken, dass die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.
Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen beteiligt hat und dass keinerlei Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.
Auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle ist ein aktueller aussagekräftiger Geschäftsbericht in deutscher Sprache bzw. in deutscher Übersetzung nachzureichen.
siehe III. 1.2)
Abschnitt IV: Verfahren
Hannover
keine Personen zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]