Rahmenvereinbarung über die Lieferung von IT-Kleinteilen und IT-Zubehör (C-Teile) Referenznummer der Bekanntmachung: 22/092
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.it.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von IT-Kleinteilen und IT-Zubehör (C-Teile)
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von IT-Kleinteilen und IT-Zubehör (C-Teile) und die Bereitstellung eines Webshops.
RV C-Teile für unmittelbare Landesverwaltung (uLV)+ mittelbare Landesverwaltung (mLV), ohne Kommunen
Niedersachsen
IT.Niedersachsen (IT.N) ist für die Beschaffung von IT-Kleinteilen und IT-Zubehör zuständig. Für die Beschaffung dieser Produkte soll den IT.N-Kunden ein elektronischer Webshop zur Verfügung gestellt werden, in dem diese die benötigten Produkte beschaffen können.
Mit dieser Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von IT-Kleinteile und IT-Zubehör (C-Teile) vergeben werden. Im Rahmen der Vertragsdurchführung hat der Auftragnehmer den erforderlichen elektronischen Webshop für IT-Kleinteile und IT-Zubehör (C-Teile) zur Verfügung stellen. Der Anbieter stellt den elektronischen Webshop auf eigenen Servern zur Verfügung. Die IT.N-Kunden können über das Internet auf den Elektronischen Webshop zugreifen.
Es ist Aufgabe des Auftragnehmers dafür zu sorgen, dass der Webshop (tages-)aktuell über eine möglichst hohe Anzahl an Produkten in den vorgegebenen Produktkategorien verfügt, die Bestellungen abzuwickeln und die Produkte an die IT.N-Kunden auszuliefern und die Gewährleistungs- und Garantiefälle abzuwickeln.
Als Vertragslaufzeit ist zunächst eine Laufzeit von 2 Jahren vorgesehen; die Laufzeit kann zweimal um Jeweils 12 Monate verlängert werden.
Die Vergabe erfolgt in zwei Mengenlosen.
RV C-Teile für Kommunen
Niedersachsen
IT.Niedersachsen (IT.N) ist für die Beschaffung von IT-Kleinteilen und IT-Zubehör zuständig. Für die Beschaffung dieser Produkte soll den IT.N-Kunden ein elektronischer Webshop zur Verfügung gestellt werden, in dem diese die benötigten Produkte beschaffen können.
Mit dieser Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von IT-Kleinteile und IT-Zubehör (C-Teile) vergeben werden. Im Rahmen der Vertragsdurchführung hat der Auftragnehmer den erforderlichen elektronischen Webshop für IT-Kleinteile und IT-Zubehör (C-Teile) zur Verfügung stellen. Der Anbieter stellt den elektronischen Webshop auf eigenen Servern zur Verfügung. Die IT.N-Kunden können über das Internet auf den Elektronischen Webshop zugreifen.
Es ist Aufgabe des Auftragnehmers dafür zu sorgen, dass der Webshop (tages-)aktuell über eine möglichst hohe Anzahl an Produkten in den vorgegebenen Produktkategorien verfügt, die Bestellungen abzuwickeln und die Produkte an die IT.N-Kunden auszuliefern und die Gewährleistungs- und Garantiefälle abzuwickeln.
Als Vertragslaufzeit ist zunächst eine Laufzeit von 2 Jahren vorgesehen; die Laufzeit kann zweimal um Jeweils 12 Monate verlängert werden.
Die Vergabe erfolgt in zwei Mengenlosen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Die für den Kundenkontakt eingesetzten Mitarbeiter beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift.
- Es muss bestätigen werden, dass der Bieter mindestens drei (3) Projekte in den letzten drei (3) Jahren durchgeführt hat, bei denen der Gegenstand der Vergabe hinsichtlich des Liefergegenstands und des Lieferumfangs vergleichbar ist. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein oder eine Laufzeit von 2 Jahren bereits überschritten haben.
Der Bieter muss sich bereit erklären, auf Anforderung der Vergabestelle, entsprechende detaillierte Angaben zu den drei geforderten Referenzen zu machen. Insbesondere sind dies für die drei Referenzen folgende Angaben: Referenzprojektname, Auftraggeber, Ansprechpartner, der Beitrag zum Projekterfolg, Leistungszeitraum, Auftragsvolumen, angefallene Personentage, Ihre Projektinhalte und Projektleistungen.
- Der Bieter muss sein Unternehmen und sein Leistungsspektrum in Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand darstellen. Hier müssen mindestens 5 von 10 möglichen Punkten erreicht werden.
- Es muss eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB abgegeben werden.
- Es muss eine zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Preisermittlung bei der Angebotsauswertung:
Der Bieter hat der Vergabestelle für den Zeitraum vom Ende der Angebotsfrist bis zum Ende der Angebotsbindefrist einen Zugang für seinen Standardwebshop einzurichten.
Die Vergabestelle wird sich, an einem nicht näher benannten Stichtag (für alle Bieter das selbe Datum), im 4-Augen-Prinzip an dem Webshop der Bieter anmelden und die Preise für den definierten fiktiven Warenkorb heraussuchen.
Die am Stichtag geltenden Preise, werden mit der angegebenen Gewichtung (siehe Preisblatt) multipliziert. Der Gesamtpreis ergibt sich aus der Summe der gewichteten Preise.
Sofern ein im Preisblatt benannter Artikel am Stichtag im Webshop nicht vorhanden ist, wird der Durchschnittpreis von drei (3) im Webshop vorhandenen technisch vergleichbaren Artikeln genommen. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Vergabestelle eine dem Gleichbehandlungsgrundsatz entsprechende Regelung für alle Bieter treffen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YDRR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.