Rahmenvertrag zur Lieferung von Microsoft(R) Lizenzen - M365 Referenznummer der Bekanntmachung: 92118-FO
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30419
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lzh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Lieferung von Microsoft(R) Lizenzen - M365
Die als Abonnements zur Verfügung zu stellenden Microsoft(R)-Onlinedienste sind insbesondere Microsoft(R) 365 E3 und Microsoft(R) 365 F3. Die einzelnen Abonnements werden auf eine begrenzte Laufzeit von 4 Jahren / 48 Monate geschlossen. Folgende Lizenzen werden in Teilen als Jahreslizenzen und monatlichen Lizenz abgenommen.
Microsoft(R) 365 E3, 205 Stück, davon 180 Jahreslizenzen und 25 monatlich kündbare Lizenzen
Alternativ: Microsoft(R) 365 E5, 205 Stück, davon 180 Jahreslizenzen und 25 monatlich kündbare Lizenzen
Microsoft(R) 365 F3, 85 Stück, davon 85 monatlich kündbare Lizenzen
Microsoft(R) 365 E5 Security Add-On, 205 Stück, davon 180 Jahreslizenzen und 25 monatlich kündbare Lizenzen
Optional: Microsoft(R) 365 E5 Compliance Add-On, 205 Stück, davon 180 Jahreslizenzen und 25 monatlich kündbare Lizenzen
Microsoft(R) 365 F5 Security Add-On, 85 Stück, davon 85 monatlich kündbare Lizenzen
Optional: Microsoft(R) 365 F5 Compliance Add-On, 85 Stück, davon 85 monatlich kündbare Lizenzen
Visio Plan 2, 40 Stück, 40 davon monatlich kündbare Lizenzen
MS Project Plan 1, 20 Stück, davon 20 monatlich kündbare Lizenzen
MS Project Plan 3, 20 Stück, davon 20 monatlich kündbare Lizenzen
MS Defender 365 for Server, 16 Stück, davon 16 Jahreslizenzen
MS Defender 365 for Endpoint, 40 Stück (Anlagenrechner)
Der Bieter ist verantwortlich für eine ordnungsgemäße Lizenz- bzw. Abonnements-Bereitstellung und verpflichtet, im wiederkehrenden Zyklus über relevante Neuerungen und Optionen im Lizenzmanagement zu informieren. Weiterhin wird gefordert, in einem monatlichen Reporting über aktive und überschüssige Lizenzen den Auftraggeber zu informieren. Darüber hinaus zu beachtende Dokumente: Microsoft(R) Product Terms und Microsoft(R) Online Services Terms. Der Bieter hat zu beachten, dass das LZH nicht für den Einsatz von Education Lizenzen, Lizenzen für Forschung & Lehre oder öffentliche Verwaltung bezugsberechtigt ist.
Der Bieter stellt dem LZH Lizenzen für die folgenden Microsoft 365-Dienste zu Verfügung: Exchange Online, Exchange Online Protection, Microsoft Teams, MyAnalytics, Office Online & Mobile, OneDrive for Business, OneNote Services und SharePoint Online mit Hosting in Deutschland zur Verfügung. Die Microsoft 365 Dienste Microsoft Forms, Microsoft Intune, Microsoft Planner, Skype for Business, Stream, Whiteboard und Yammer werden mit Hosting in der Europäischen Union angeboten.
Bei den genannten Lizenzen / Abonnements handelt es sich um eine zum aktuellen Zeitpunkt gültige Bezeichnung. Wir behalten uns vor die Anzahl aller angefragten Lizenzen entsprechend des Bedarfs zu erhöhen oder zu reduzieren. Sofern der Hersteller Microsoft(R) Änderungen an Plänen und / oder Bezeichnungen durchführt, hat der angeforderte Funktionsumfang auch zukünftig Bestand. Über mögliche Änderungen im Funktionsumfang durch Microsoft(R) informiert der Bieter den Auftraggeber bei Bekanntwerden unverzüglich.
Die Anzahl der Lizenzen ist kalkuliert entsprechend aktuellem Bedarf, die tatsächlich abgenommene Menge kann während der Laufzeit variieren.
Der Bieter kann dem LZH ein Portal zur Abwicklung der Lizenzbestellung / Kündigung zur Verfügung stellen.
Laser Zentrum Hannover e.V. Hollerithallee 8 30419 Hannover
Die als Abonnements zur Verfügung zu stellenden Microsoft(R)-Onlinedienste sind insbesondere Microsoft(R) 365 E3 und Microsoft(R) 365 F3. Die einzelnen Abonnements werden auf eine begrenzte Laufzeit von 4 Jahren / 48 Monate geschlossen. Folgende Lizenzen werden in Teilen als Jahreslizenzen und monatlichen Lizenz abgenommen.
Microsoft(R) 365 E3, 205 Stück, davon 180 Jahreslizenzen und 25 monatlich kündbare Lizenzen
Alternativ: Microsoft(R) 365 E5, 205 Stück, davon 180 Jahreslizenzen und 25 monatlich kündbare Lizenzen
Microsoft(R) 365 F3, 85 Stück, davon 85 monatlich kündbare Lizenzen
Microsoft(R) 365 E5 Security Add-On, 205 Stück, davon 180 Jahreslizenzen und 25 monatlich kündbare Lizenzen
Optional: Microsoft(R) 365 E5 Compliance Add-On, 205 Stück, davon 180 Jahreslizenzen und 25 monatlich kündbare Lizenzen
Microsoft(R) 365 F5 Security Add-On, 85 Stück, davon 85 monatlich kündbare Lizenzen
Optional: Microsoft(R) 365 F5 Compliance Add-On, 85 Stück, davon 85 monatlich kündbare Lizenzen
Visio Plan 2, 40 Stück, 40 davon monatlich kündbare Lizenzen
MS Project Plan 1, 20 Stück, davon 20 monatlich kündbare Lizenzen
MS Project Plan 3, 20 Stück, davon 20 monatlich kündbare Lizenzen
MS Defender 365 for Server, 16 Stück, davon 16 Jahreslizenzen
MS Defender 365 for Endpoint, 40 Stück (Anlagenrechner)
Der Bieter ist verantwortlich für eine ordnungsgemäße Lizenz- bzw. Abonnements-Bereitstellung und verpflichtet, im wiederkehrenden Zyklus über relevante Neuerungen und Optionen im Lizenzmanagement zu informieren. Weiterhin wird gefordert, in einem monatlichen Reporting über aktive und überschüssige Lizenzen den Auftraggeber zu informieren. Darüber hinaus zu beachtende Dokumente: Microsoft(R) Product Terms und Microsoft(R) Online Services Terms. Der Bieter hat zu beachten, dass das LZH nicht für den Einsatz von Education Lizenzen, Lizenzen für Forschung & Lehre oder öffentliche Verwaltung bezugsberechtigt ist.
Bei den genannten Lizenzen / Abonnements handelt es sich um eine zum aktuellen Zeitpunkt gültige Bezeichnung. Wir behalten uns vor die Anzahl aller angefragten Lizenzen entsprechend des Bedarfs zu erhöhen oder zu reduzieren. Sofern der Hersteller Microsoft(R) Änderungen an Plänen und / oder Bezeichnungen durchführt, hat der angeforderte Funktionsumfang auch zukünftig Bestand. Über mögliche Änderungen im Funktionsumfang durch Microsoft(R) informiert der Bieter den Auftraggeber bei Bekanntwerden unverzüglich.
Die Anzahl der Lizenzen ist kalkuliert entsprechend aktuellem Bedarf, die tatsächlich abgenommene Menge kann während der Laufzeit variieren.
Der Bieter kann dem LZH ein Portal zur Abwicklung der Lizenzbestellung / Kündigung zur Verfügung stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag zur Lieferung von Microsoft(R) Lizenzen - M365
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50670
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.novacapta.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich in digitaler Form über die unter Ziffer
I.3) angegebene Vergabeplattform zu stellen. Die Fragen sind spätestens bis 10
Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden.
Die Antworten auf Fragen sind in digitaler Form über das Vergabeportal (gem. Ziffer I.3) abrufbar.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform möglich! Für die elektronische Angebotsabgabe ist die Verwendung des Cosinex Bietertools notwendig. Umfangreiche Hinweise inkl. Video-Tutorials finden Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ . Für technische Anfragen zur Verwendung des Bietertools können sie über diese Webseite eine Supportanfrage aufgeben, alternativ besteht die Möglichkeit direkt eine E-Mail an [gelöscht] zu senden.
Für inhaltliche Fragen zur Vergabe kontaktieren Sie bitte ausschließlich die Vergabestelle über die Vergabeplattform.
Elektronische Angebotsabgabe in Textform - keine Unterschriften notwendig
Bei elektronisch übermittelten Angebot in Textform muss nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anstelle der Unterschrift, angegeben werden.
Der Name muss im Angebotsschreiben und auf dem Deckblatt der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis angegeben werden. Wird der Name hier nicht angegeben, wird das Angebot von der Vergabe ausgeschlossen. Eine Unterschrift (eingescannt / digitalisiert) ist nicht notwendig!
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass das Beilegen eigener AGBs oder der Hinweis auf eigene AGBs ebenfalls zum Ausschluss von der Vergabe führen kann.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM4RVLP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."