Postdienstleistungen der UMG Referenznummer der Bekanntmachung: R22_003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]31
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Postdienstleistungen der UMG
Erbringung von Postdienstleistungen für die Universitätsmedizin Göttingen (UMG).
Universitätsmedizin Göttingen (UMG), Robert-Koch-Straße 40, 37075 Göttingen
Abholung der gesamten Ausgangspost von der Poststelle des Auftraggebers zur tagesgleichen Versendung. Zum Versand gehören im Einzelnen folgende Leistungen: Abholen, Sortieren, ggf. Konsolidieren, Frankieren und Zustellen im gesamten Bundesgebiet bzw. Gewährleistung der Zustellung durch Einlieferung von Teilmengen bei Nachunternehmern oder der Deutschen Post AG. Weiterleitung von Auslandssendungen sowie die Stellung einer ausreichenden Anzahl Transportbehälter.
Die Leistungen sind gem. Leistungsverzeichnis zu erbringen für Sendungsarten gem. § 1 PUDLV, insbesondere Briefe, Einschreiben, Postkarten, Massensendungen (Infopost). Bücher- und Paketsendungen sowie förmliche Zustellungen mit und ohne Postzustellungsurkunde sowie Sondersendungen, wie z.B. vorfrankierte Rückumschläge oder besonders dringliche Eilsendungen sind vom Leistungsspektrum ausgenommen.
Das Mengenvolumen ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis. Die Mengenangaben sind Schätzungen auf Grundlage von Erfahrungswerten der vergangenen Jahre. Die Sendungsmengen unterliegen Schwankungen. Ein Anspruch auf ein verpflichtendes Auftragsvolumen ergibt sich daraus nicht.
Einmalige Option auf Verlängerung um 12 Monate. Die Ausübung der Option ist durch den Auftraggeber 3 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- die Bieter haben ihrem Angebot gemäß §44 VGV einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche),
- falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
Hierfür ausreichend ist eine Eigenerklärung.
Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziffer III.1.1)-III.1.3) genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und
Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht. Im Rahmen der Gleichbehandlung kann die Vergabestelle entscheiden, von keinem Bieter fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Vergabestelle behält sich vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrags entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stellen zu verlangen.
Die von den Bewerbern einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den Ziffern III.1.1)-III.1.3).
Zum Nachweis der Eignung werden nachfolgend benannte Unterlagen gemäß §§44-46-VgV gefordert.
Grundsätzlich sind Eigenerklärungen vorzulegen (§48 Abs.2 VgV).
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
- Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens für die 3 letzten Geschäftsjahre (§45VgV),
- Eigenerklärung zu Art. 5k Abs. 1 der VO (EU) 2022/576 v. 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket),
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§45VgV),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) gem. §50 VgV akzeptiert.
Anstelle von Einzelnachweisen genügt der Nachweis in deutscher Sprache, dass das Unternehmen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in gleichgestellten Staaten für die ausgeschriebene Leistung präqualifiziert ist und die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der EU im Rahmen eines Präqualifikationssystems abrufbar sind.
Bei nicht deutschsprachigen Nachweisen und Belegen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Zur Prüfung der fachlichen Eignung der Bieter sind spätestens mit dem Einreichen der Angebote folgende Erklärungen/Unterlagen beizubringen:
a) Eine Kopie der Lizenz gem. § 5 Abs. 1 PostG für die gewerbsmäßige Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von unter 1.000 g
b) Eigenerklärung, dass die Vorschriften des Postgesetzes in der jeweils aktuellen Fassung eingehalten werden.
c) Eigenerklärung über die Wahrung der spezifischen Anforderungen des Postgeheimnisses und des Datenschutzes gem. der §§ 39 ff. PostG und der Einhaltung der allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Damit sichert der AN auch zu, die dafür erforderlichen Vorkehrungen in seinem Betrieb zu treffen, sowie die Beauftragten entsprechend zu verpflichten.
d) Erfahrungsnachweis in der Form der Benennung von aktuellen Referenzen aus den letzten drei Geschäftsjahren über vergleichbare Referenzprojekte für mindestens 2 Auftraggeber mit Angabe von Leistungsart und Umsatz. Anschrift und Ansprechpartner der Referenzen sind zu benennen.
e) Eigenerklärung über die Existenz eines Notfallplans bei Ausfall der Betriebsstätten. Der Versorgungsnotfallplan muss in Grundzügen vorgelegt werden.
f) Eigenerklärung über die Existenz eines Konzeptes für die Verarbeitung von stark erhöhten Brief- und Paketaufkommens, zum Beispiel vor Feiertagen (Versandspitzen). Das Konzept muss in Grundzügen vorgelegt werden.
g) Eigenerklärung, dass das zum Einsatz gelangende Personal Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrung im Umgang mit den Besonderheiten der ausgeschriebenen Dienstleitung hat (z.B. Zustellungs- und Datenschutzbestimmungen).
h) Vorlage eines Unternehmenszertifikates nach DIN EN ISO 9001oder vergleichbar
i) Eigenerklärung über das für die Erfüllung des Dienstleistungsvertrages ausreichende Vorhandensein der erforderlichen Produktionssysteme, Transportlogistik/-mittel und stationären Einrichtungen.
j) Vorlage eines Konzeptes zur Qualitätssicherung während des Auftragszeitraumes. Das Konzept muss beinhalten:
a) Angaben zum Kontrollschema zur Überprüfung des Fehlerbeseitigungs- und Korrekturverhaltens des AN
b) Angaben über die Art und Weise der Überprüfung der konstitutiven (rechtsbegründeten) Leistungselemente.
c) Angaben zum Kontrollunternehmen oder zur Kontrolleinrichtung
d) Angaben zur Anzahl und zum Zeitabstand der Kontrollen
e) Angaben zum Kontrollschema zur Überprüfung der Brieflaufzeit
f) Angaben zur Kontrolle eventueller Nachunternehmer
g) Eigenerklärung, dass der Bieter die Leistung erbringen kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
Telefon: +49 511/ 120-0
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land: Deutschland
Telefon: +49 551 / 39-65731
Fax: +49 551 / 39130-65731