Beratungs- und Entwicklungsleistungen von Schnittstellen zwischen Stud.IP und externen Kommunikations- und Kollaborationslösungen per geeigneten APIs für bis zu 3 unterschiedlichen Lösungen Referenznummer der Bekanntmachung: 51.30 - 2022-12
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungs- und Entwicklungsleistungen von Schnittstellen zwischen Stud.IP und externen Kommunikations- und Kollaborationslösungen per geeigneten APIs für bis zu 3 unterschiedlichen Lösungen
Bereitstellung von Beratungs- und Entwicklungsleistungen von Schnittstellen zwischen Stud.IP und externen Kommunikations- und Kollaborationslösungen per geeigneten APIs für bis zu 3 unterschiedlichen Lösungen
Zentrale Einrichtung für Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre (ZQS) Schloßwender Straße 7 30167 Hannover
Ausgeschrieben werden Beratungs- und Entwicklungsleistungen, die in Form von Zeiteinheiten (Tage) in den nächsten drei Jahren bis 31.07.2024 abgerufen werden. Die Aufgaben umfassen unter anderem (jedoch nicht zwingend abschließend):
- Entwicklung von Schnittstellen zwischen Stud.IP und externen Kommunikations- und Kollaborationslösungen per geeigneten APIs (z.B. Shibboleth, geeignete Webservices) für bis zu 3 unterschiedlichen Lösungen.
- Die Schnittstellen müssen Stud.IP-seitig in PHP und mit den vorhandenen Kernkomponenten der Software erstellt werden.
- Neugestaltung der Kommunikationstools "Forum" entsprechend den Anforderungen des Projektes und der niedersächsische Stud.IP-Community unter Kenntnis der bisherigen Nutzung an Hochschulen (insbesondere mit mehr als 25.000 Studierenden) mit dem Ziel, dieses zentrale Tool in der Projektlaufzeit vollständig zu ersetzen.
- Entwicklung einer Kollaborationsengine, die unter anderem in Veranstaltungen und dem Bereich "Studiengruppen" innerhalb von Stud.IP entsprechend noch zu entwickelnder Anforderungen zur Einbindung der in Projekt identifizierten Tools genutzt wird und diese verbindet. Die konkrete Ausgestaltung der Arbeiten ist Teil eines Beratungsprozesses.
- Beratungsleistung im Bereich Softwareentwicklungen für Stud.IP an Niedersächsischen Hochschulen.
Es soll ein Supportkontingent (Teil des Gesamtvolumens), das dem Projekt bis zum Ende bereitsteht, jederzeit kurzfristig abgerufen werden kann und für Änderungswünsche und Anpassungen durch Testungen und Evaluationen der implementierten Tools genutzt werden kann bereit gestellt werden:
- Bereitstellen von kontingentbasierten Supportpaketen mit definierten Reaktionszeiten (max. 8 Stunden werktags) für die gesamte Laufzeit der Arbeiten.
- Der Support umfasst in der Regel kleinere (Weiter-)Entwicklungsarbeiten zusätzlich zu abgestimmten Arbeitspaketen, die kurzfristig und mit Priorität vorgenommen werden.
Die zu erbringende Leistung beträgt mehr als nur eine formale und technische Umsetzung von bereits existierenden Konzepten. Vielmehr geht es um das Verständnis komplexer Zusammenhänge im LMS Stud.IP. Neben der zu erbringenden Entwicklungsleistungen, die umfangreiche Erfahrungen mit genau dieser Software und ihren Entwicklungsstrukturen (Open Source Community) voraus setzen, benötigt das Projekt eine Beratung bei der geeigneten Form der Gestaltung einer Kollaborationsengine in Stud.IP und der damit verbundenen Form der Schnittstelle zu Drittsystemen. Schließlich müssen alle umgesetzten Entwicklungen in einem Supportvertrag begleitet werden.
Da die Entwicklung im Rahmen des Projektes einen umgehenden Einsatz in der produktiven Systemlandschaft von drei sehr großen Hochschulen (LUH, Uni Gö sowie TU BS) vorsieht und zudem anschließend alle Entwicklungen an alle niedersächsischen Hochschulen übertragen werden sollen, sind umfangreiche Kenntnisse der Strukturen einerseits von großen (>25.000 Studierende) Hochschulen andererseits aber auch von möglichst vielen niedersächsischen Hochschulen nötig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Dem Antrag ist eine Bescheinigung über die Eintragung in das Handels- und Berufsregister beizufügen. Anerkannt werden Präqualifizierungsnachweise oder Eigenerklärungen.
Dem Antrag sind folgende Bescheinigungen beizufügen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes;
Nachweis der geleisteten Sozialversicherungsbeträge;
Nachweis, dass der Bieter sich nicht in Konkurs, Liquidation oder im gerichtlichen Vergleich bzw. Gegenstand eines entsprechenden Verfahrens ist, welches seine wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit beeinträchtigt; Nachweis über das Bestehen der Organisation (mindestens 5 Jahre am Markt); Darstellung der Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre; Organigramm der Firmenstruktur / Mitarbeiter mit Aufgabengebieten und Darstellung, wie lange Personen bereits für den Stud.IP-Kern entwickeln; Zudem soll eine ausreichende Größe der Einrichtung mit mindestens drei für die Umsetzung des Projektes qualifizierten Mitarbeitern und vorab für das Projekt festgelegter Vertretungsregelung nachgewiesen werden, damit bei Ausfall eines Ansprechpartners die nahtlose Fortsetzung des Projektes gewährleistet ist. Nachweis durch Benennung der entsprechenden Personen und ihrer Qualifikationen.
Anerkannt werden auch ein Präqualifizierungsnachweis oder Eigenerklärungen.
Dem Antrag sind folgende Bescheinigungen beizufügen:
Nachweis einer ausreichenden Betriebshaftpflicht;
Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG, dass den Beschäftigten ein Mindestentgelt durch einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag bzw. bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens dem gesetzlich festgelegten Mindestentgelt gezahlt wird (Erklärungsvordruck zu § 4 Abs. 1 NTVergG liegt den Anlagen bei)
Anerkannt werden auch ein Präqualifizierungsnachweis oder Eigenerklärungen (Ausnahme hiervon bildet die Erklärung zum Mindestentgelt. Hierfür ist der Erklärungsvordruck zu verwenden.)
Nachweis von mindestens fünf Jahren Erfahrung in der Softwareentwicklung für das LMS Stud.IP. Dabei regelmäßige Entwicklung von Kernfunktionen, die von der Community angenommen wurden.
Erfahrungen beim Support des LMS Stud.IP von mindestens drei Hochschulen der Größe 25.000+ Studierende über mehr als drei Jahre und damit Kenntnis der Prozesse, Schnittstellen und Nutzungsweisen des LMS an derartigen Hochschulen.
Nachweis, dass der Anbieter mindestens drei Jahre Erfahrung in der Entwicklung von Plug-Ins für das LMS Stud.IP zu externen Softwarelösungen, üblichen SSO-Lösungen und mit angebunden Kommunikations- und Kollaborationssystemen besitzt.
Nachweis, dass der Anbieter mindestens seit drei Jahren Beratungsleistungen im Umfeld digitale Lehre, Campusmanagement und Entwicklung von Tools erfolgreich anbietet.
Sollten Anzahlungen gewünscht bzw. vereinbart werden, so sind diese nur gegen eine für den Auftraggeber kostenlose Bankbürgschaft möglich.
Die Vergabe erfolgt nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG). Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Entsprechende Angaben hierzu sind dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHERV9C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland