Ex Post: Samtgemeinde Elbtalaue - Inwertsetzung der Dömitzer Eisenbahnbrücke - Generalunternehmer Referenznummer der Bekanntmachung: 85-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dannenberg (Elbe)
NUTS-Code: DE934 Lüchow-Dannenberg
Postleitzahl: 29451
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.elbtalaue.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ex Post: Samtgemeinde Elbtalaue - Inwertsetzung der Dömitzer Eisenbahnbrücke - Generalunternehmer
Die Samtgemeinde Elbtalaue möchte einen Generalunternehmer mit der Erbringung von Bauleistungen für die Inwertsetzung der Dömitzer Eisenbahnbrücke beauftragen.
29484 Langendorf (Elbe)
Leistungen eines Generalunternehmers für die Inwertsetzung der Dömitzer Eisenbahnbrücke gemäß Leistungsverzeichnis:
- Baustelleneinrichtung
- Gerüstarbeiten
- Steinmetzarbeiten
- Stahlbauarbeiten
- Geländerfüllung Seilnetz
- Biotopschutz + Landschaftsgartenarbeiten
- Stundenlohnarbeiten
Siehe Optionspositionen gemäß Leistungsverzeichnis (Titel 04.04, 04.05, 04.06, 05.02, 05.03, 05.04). Diese Titel werden nicht bereits mit Zuschlagserteilung beauftragt, sondern können vom Auftraggeber nach Zuschlagserteilung optional abgerufen werden (Optionen). Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, diese Titel bis spätestens 01.07.2022 optional zu beauftragen oder von einer Beauftragung abzusehen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf der Optionen. Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche bei Nichtbeauftragung der Optionen sind ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dannenberg
NUTS-Code: DE934 Lüchow-Dannenberg
Postleitzahl: 29451
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLRV45
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.