Lieferung von elektrischer Energie für diverse Abnahmestellen niedersächsischer Kommunen, Verbände und kommunaler Eigenbetriebe im Bezirk Braunschweig. Lieferzeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 Referenznummer der Bekanntmachung: E/0140
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kwl.digital
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie für diverse Abnahmestellen niedersächsischer Kommunen, Verbände und kommunaler Eigenbetriebe im Bezirk Braunschweig. Lieferzeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Elektrischer Energie für diverse Abnahmestellen niedersächsischer Kommunen, Verbände und kommunaler Eigenbetriebe im Bezirk Braunschweig.
Ca. 1.512 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 19.841.637 kWh.
Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden von der ausschreibenden Stelle in 6 Regional- und Einzellose aufgeteilt.
Lieferzeitraum Los 1, Los 2, Los 4, Los 5 und Los 6: 01.01.2023, 0.00 Uhr bis 31.12.2024, 24.00 Uhr.
Lieferzeitraum Los 3: 01.01.2023, 0.00 Uhr bis 31.12.2023, 24.00 Uhr.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Normalstrom 1
Bezirk Braunschweig
Strom für ca. 77 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 474.276 kWh.
Losteilnehmer:
156403 Gemeinde Walkenried
Normalstrom 2
Bezirk Braunschweig
Strom für ca. 218 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 1.799.652 kWh.
Losteilnehmer:
154013 Stadt Stadt Königslutter
154403 Samtgemeinde Nord-Elm
Ökostrom 1 (1 Jahr)
Bezirk Braunschweig
Ökotrom für ca. 265 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 2.394.433 kWh.
Losteilnehmer:
102000 Stadt Salzgitter
Ökostrom 2
Bezirk Braunschweig
Ökotrom für ca. 163 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 991.349 kWh.
Losteilnehmer:
152007 Stadt Duderstadt
Ökostrom 3
Bezirk Braunschweig
Ökotrom für ca. 431 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 5.955.028 kWh.
Losteilnehmer:
156006 Gemeinde Elbingerode
156008 Gemeinde Hattorf
156009 Stadt Herzberg am Harz
156010 Gemeinde Hörden
156015 Gemeinde Wulften
156017 Gemeinde Bad Grund (Harz)
156402 Samtgemeinde Hattorf
157002 Gemeinde Hohenhameln
158403 Samtgemeinde Oderwald
Ökostrom 4
Bezirk Braunschweig
Ökotrom für ca. 358 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 8.226.899 kWh.
Losteilnehmer:
158037 Stadt Wolfenbüttel
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe III. 1.2)
Der Bieter hat im Formblatt „Bietererklärung“ namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen.
Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen und zum Umsatz machen. Gemäß § 45 Abs. 2 VgV muss der Mindestumsatz das Zweifache des geschätzten Nettoauftragswertes (Energie frei Abnahmestelle incl. aller Steuern und Abgaben lediglich ohne MwSt.) je Los auf das geboten wird betragen.
Ferner muss er Referenzen zu den in den letzten Jahren erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der Energieversorgung in die Referenzliste eintragen. In die Referenzliste sind dazu 4 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen an vergleichbare Kunden in vergleichbarer Größenordnung und vergleichbaren Zeiträumen (Lieferzeitraum der abschließend durchgeführten Energielieferung jeweils mindestens 2 Jahre) aus den Jahren 2018 bis 2021 einzutragen.
Soweit zutreffend, sind ferner Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will.
Soweit zutreffend, sind ferner Angaben zu Arbeitsgemeinschaften / Bietergemeinschaften zu machen.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z. B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG und / oder keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z. B. bei sogenannten „Altversorgern“) alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. „Altversorger“ weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen.
Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäische Eigenerklärung“ zulässig. Hierfür gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat und Bedenken, dass die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.
Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen beteiligt hat und dass keinerlei Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.
Auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle ist ein aktueller aussagekräftiger Geschäftsbericht in deutscher Sprache bzw. in deutscher Übersetzung nachzureichen.
Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
siehe III. 1.2)
Abschnitt IV: Verfahren
Hannover
keine Personen zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]