Lieferung von Erdgas für 2 Abnahmestellen des Wasserbandes Weddel- Lehre Referenznummer der Bekanntmachung: WV WL G/001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cremlingen
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38162
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.weddel-lehre.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Erdgas für 2 Abnahmestellen des Wasserbandes Weddel- Lehre
Lieferung von Erdgas für 2 Abnahmestellen des Wasserbandes Weddel- Lehre
Lieferzeitraum vom 01.01.2023, 6.00 Uhr bis 01.01.2025, 6.00 Uhr
Cremlingen
Lieferung von Erdgas für 2Abnahmestellen des Wasserbandes Weddel- Lehre
Lieferzeitraum vom 01.01.2023, 6.00 Uhr bis 01.01.2025, 6.00 Uhr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe III.1.2
Der Bieter hat im Formblatt „Bietererklärung“ namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen.
Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen und zum Umsatz machen. Gemäß § 45 Abs.2 VgV muss der Mindestumsatz das Zweifache des geschätzten Nettoauftragswertes (Energie frei Abnahmestelle incl. aller Steuern und Abgaben lediglich ohne MwSt.) je Los auf das geboten wird betragen.
Ferner muss er Referenzen zu den in den letzten Jahren erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der Energieversorgung in die Referenzliste eintragen. In die Referenzliste sind dazu 4 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen an vergleichbare Kunden in vergleichbarer Größenordnung und vergleichbaren Zeiträumen (Lieferzeitraum der abschließend durchgeführten Energielieferung jeweils mindestens 2 Jahre) aus den Jahren 2018 bis 2021 einzutragen.
Soweit zutreffend, sind ferner Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will.
Soweit zutreffend, sind ferner Angaben zu Arbeitsgemeinschaften / Bietergemeinschaften zu machen.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z. B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG und / oder keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z. B. bei sogenannten „Altversorgern“) alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. „Altversorger“ weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen.
Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäische Eigenerklärung“ zulässig. Hierfür gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat und Bedenken, dass die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.
Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen beteiligt hat und dass keinerlei Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.
Auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle ist ein aktueller aussagekräftiger Geschäftsbericht in deutscher Sprache bzw. in deutscher Übersetzung nachzureichen.
siehe III.1.2
Gegenüber den bisherigen Energieausschreibungen weisen die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen folgende wesentlichen Änderungen auf:
• Zwischen Ende der Angebotsfrist und der Vorabinformation liegt ein Zeitraum von lediglich 4 Stunden
• Getrennter Angebotspreis für die Lieferjahre 2023 und 2024
• Es erfolgt eine Mehr-/Mindermengenabrechnung. Die Mindestabnahmemenge je Teilnehmer beträgt 75 %, die Maximalabnahmemenge beträgt 125 % von der vereinbarten Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen des jeweiligen Teilnehmers)
• Innerhalb der Lose wurde für die SLP und die RLM Abnahmestellen jeweils nur noch eine gemeinsame Abnahme- / Preisgruppe gebildet
• Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen
• Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionsvorschriften der EU in Bezug zu Russland
Abschnitt IV: Verfahren
Keine Personen zulassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibungsunterlagen können barrierefrei und kostenlos heruntergeladen werden unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland