Novocyte Quanteon Cyotometer
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38124
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.helmholtz-hzi.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Novocyte Quanteon Cyotometer
Novocyte Quanteon Cyotometer mit Installation und 3-jährigem Servicevertrag
Josef-Schneider-Straße 2
97080 Würzburg
Novocyte Quanteon Cyotometer mit Installation und 3-jährigem Servicevertrag für durchfluss-zytometrische Analysen von Zellen und Bakterien.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Anschaffung eines weiteren NovoCyte Quanteon Cytometers für durchfluss-zytometrische Analysen von Zellen und Bakterien am NovoCyte Quanteon. Anwender können die Experimente auf jedem Gerät durchführen und es werden vergleichbare Ergebnisse generiert. Einfacher Filterwechsel und kaum Bedienfehler. Die APO sind Dioden mit einem internen Verstärkungsmechanismus und für unsere Zwecke wichtig, um auch bei geringer optischer Signalstärke qualitativ hochwertige Messergebnisse zu erhalten. Die Verwendung von APDs führt, im Vergleicht zu PMTs (Photo Multilpier Tubes), zu einem größeren linearen Messbereich. Daher ist bei den meisten Experimenten keine Adjustierung der Detektorsensitivitäten auf die jeweils zu messende Probe durch den Benutzer notwendig. Das Setup der Experimente ist daher einfacher und schneller eingestellt. Bei dem Novocyte Quanteon wird die Probe über eine Spritze aufgesogen und dem System in die laminare Strömung der Trägerflüssigkeit zugeführt. Das führt so zu einer sehr stabilen Durchflussrate. Die zu messenden Partikel (in unserem Fall: Zellen und Bakterien) werden präzise vor dem Laser fokussiert und können mit einer sehr geringen Fehlerrate von < 5 % (gegenüber 30 % bei einer peristaltischen Pumpe) quantifiziert werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Novocyte Quanteon Cyotometer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28539
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltendenFristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung einesNachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf istgem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer(Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWBNummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren istfristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung derBekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Fristkann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Ort: Braunschweig
Postleitzahl: 38124
Land: Deutschland