Managementunterstützung für die Organisationsentwicklung der Aufbereitungseinheit Medizinprodukte (AEMP)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38118
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://klinikum-braunschweig.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Managementunterstützung für die Organisationsentwicklung der Aufbereitungseinheit Medizinprodukte (AEMP)
Aufgabe des Auftragnehmers ist es, Managementunterstützungsleistungen für die Organisationsentwicklung der Aufbereitungseinheit Medizinprodukte (AEMP) für den Auftraggeber zu erbringen. Die Aufbereitung des Eigenbedarfes an Sterilgütern führt das Klinikum Braunschweig vollumfänglich in der eigenen Sphäre durch. Ziel des Klinikums Braunschweig ist es, dass die AEMP (Aufbereitungseinheit Medizinprodukte) einer tiefgreifenden Organisationsentwicklung (Change-Prozess) unterzogen wird. Diese Organisationsentwicklung soll einerseits zu wirtschaftlicheren und zweckmäßigen Abläufen sowie zu einer signifikanten Erhöhung der Betriebssicherheit führen. Anderseits soll durch diese Organisationsentwicklung die Umsetzung eines „Fallwagenmanagements“ sowie eine Sieboptimierung bis spätestens Ende 2023 garantiert werden. Um diese Organisationsentwicklung durchführen zu können, sucht das Klinikum Braunschweig als Unterstützung für die AEMP einen geeigneten Managementpartner.
Aufgabe des Auftragnehmers ist es, Managementunterstützungsleistungen für die Organisationsentwicklung der Aufbereitungseinheit Medizinprodukte (AEMP) für den Auftraggeber zu erbringen.
Die Aufbereitung des Eigenbedarfes an Sterilgütern führt das Klinikum Braunschweig vollumfänglich in der eigenen Sphäre durch. Diese Aufgabe ist einer Sub-Organisation des Klinikums Braunschweig mit der zukünftigen Bezeichnung Aufbereitungseinheit Medizinprodukte (AEMP), gegenwärtige Bezeichung: „Zentrale Sterilgutversorgungsabteilung“ (ZSVA) zugeordnet. Diese AEMP ist am Standort Salzdahlumer Straße in einem Bestandsgebäude verortet und verfügt über 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Ziel des Klinikums Braunschweig ist es, dass diese AEMP einer tiefgreifenden Organisationsentwicklung (Change-Prozess) unterzogen wird. Diese Organisationsentwicklung soll einerseits zu wirtschaftlicheren und zweckmäßigen Abläufen sowie zu einer signifikanten Erhöhung der Betriebssicherheit führen. Anderseits soll durch diese Organisationsentwicklung die Umsetzung eines „Fallwagenmanagements“ sowie eine Sieboptimierung bis spätestens Ende 2023 garantiert werden. Um diese Organisationsentwicklung durchführen zu können, sucht das Klinikum Braunschweig als Unterstützung für die AEMP einen geeigneten Managementpartner.
Die genaue Ausgestaltung des Beratungsbedarfs kann nicht abschließend beschrieben werden. Der Beratungsbedarf wird sich dynamisch im Laufe der Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer und in Abhängigkeit von den Bedarfen der Stakeholder des Auftraggebers entwickeln. Die Beratungsleistungen lassen sich jedoch grob in drei Leistungsbereiche untergliedern:
- Der Leistungsbereich 1 umfasst alle Leistungen, die der Organisationsentwicklung der AEMP in struktureller Hinsicht dienen.
- Unter den Leistungsbereich 2 fallen die Leistungen, die an den Leistungsbereich 1 anknüpfen und eine nachhaltige Durchführung der Organisationsentwicklung sicherstellen.
- Der Leistungsbereich 3 umfasst die Realisierung eines Dienstleistungszentrums in Form eines ÖPP-Modells (Öffentlich-private Partnerschaft) am Standort Salzdahlumer Straße. In diesem Dienstleistungszentrum soll auch eine AEMP verortet werden.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Der Vertrag endet 60 Monate nach Abschluss der Leistungen des Leistungsbereichs 1. Der Abschluss der Leistungen ist vom Auftraggeber festzustellen. Der Vertrag kann vom Auftraggeber einseitig um ein Jahr verlängert werden, wenn weiterer Beratungsbedarf besteht. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer die Verlängerung der Zusammenarbeit bis spätestens 3 Monate vor dem Vertragsende mit.
Es sollen mindestens 3 geeignete Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber(-gemeinschaften) die Anzahl der Bewerber(-gemeinschaften), die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst in Hinblick auf form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, ob der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (K.O.-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen (K.O.-Kriterien) nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf das folgende Auswahlkriterium aus: Anzahl (i) und Qualität (ii) der vergleichbaren Referenzen sowie Beschäftigtenanzahl (iii).
Die von den Bewerbern eingereichten Referenzen wertet die Vergabestelle nach (i) qualitativ aus, prüft also die inhaltliche Übereinstimmung der Bieterreferenz mit den Anforderungen aus dem beabsichtigten Projekt anhand der Angaben des Bieters. Pro Referenz können je nach Einschlägigkeit/Vergleichbarkeit maximal 10 Punkte erreicht werden. Im Rahmen der Bewertung nach ii) addiert die Vergabestelle jeweils die Summe der erreichten Punkte pro Referenz. Die Vergabestelle legt bis zu sechs Referenzen zugrunde, so dass insgesamt max. 60 Punkte erreichbar sind. Sollte ein Bewerber mehr als sechs Referenzmuster einreichen, sind
diese durch eindeutige Nummerierung (inkl. ggf. heranzuziehender Referenzen von Eignungsleihgebern) oder separate Auflistung zur Berücksichtigung bei den Auswahlkriterien (i) und (ii) zu kennzeichnen.
Beim Kriterium (iii) wird die Beschäftigtenanzahl wie folgt bewertet:
10-14 MA = 0 Punkte
15-19 MA = 10 Punkte
20-24 MA = 20 Punkte
25-29 MA = 30 Punkte
30 oder mehr = 40 Punkte
Insgesamt können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die 3 geeigneten Bewerber mit den höchsten Gesamt-Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bieter muss seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Ausländische Bewerber können anstelle der nachfolgend genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere
Eignungsnachweise vorlegen. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die aufgeführten Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen. Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. I.3 genannten Link bereit gestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt ist,
- in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Verfahrens bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird,
- in der bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften.
Beabsichtigt der Bieter keine Bietergemeinschaft zu bilden, zum Nachweis seiner Eignung aber dennoch auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beispielsweise im Wege einer Unterbeauftragung oder in
sonstiger Weise zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bieter auch für den jeweiligen Eignungsleihgeber die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses
Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen (§ 47 VgV).
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet.
Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung), § 44 ff. VgV, sind die
folgenden Nachweise zu erbringen:
1) Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: Unbeglaubigter Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate.
2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB (Formblatt Anlage 4)
3) Eigenerklärung über die Einhaltung der EU-Russland-Sanktionen (Formblatt Anlage 7)
1) Eigenerklärung zu den Umsätzen des Unternehmens innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre (2019-2021)
2) Eigenerklärung zu den Umsätzen mit Leistungen, die mit dem Gegenstand der Vergabe vergleichbar sind, innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (2019-2021)
3) Brachenübliche Haftpflichtversicherung für Personen- und/oder Sachschäden sowie eine Betriebs-und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zur Abdeckung sämtlicher Schäden, die unter diesem Auftrag entstehen können. Die Höhe der Mindestdeckungssumme muss dabei [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall betragen. Eine Kopie der Versicherungspolice ist zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Alternativ ist mit dem Teilnahmeantrag eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, zum Ausführungsbeginn eine solche Versicherung abzuschließen.
4) Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigenanzahl innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre (Vollzeit- Äquivalent)
zu 3) Brachenübliche Haftpflichtversicherung für Personen- und/oder Sachschäden sowie eine Betriebs-und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zur Abdeckung sämtlicher Schäden, die unter diesem Auftrag entstehen können. Die Höhe der Mindestdeckungssumme muss dabei [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall betragen. Eine Kopie der Versicherungspolice ist zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Alternativ ist mit dem Teilnahmeantrag eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, zum Ausführungsbeginn eine solche Versicherung abzuschließen (K.o.-Kriterium)
zu 4) Mindestens eine durchschnittliche Beschäftigenanzahl von 10 Mitarbeitern innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre (Vollzeit- Äquivalent) (K.o.- Kriterium)
1) Referenzen über vergleichbare Leistungen des Unternehmens (wirtschaftliche Beratung, insbesondere Organisationsentwicklung, Change-Prozess und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, von Krankenhäusern) in den letzten drei Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Die Referenzen sind in Form von Eigenerklärungen in einer Liste in der Reihenfolge ihrer Übereinstimmung und Vergleichbarkeit mit diesem Vorhaben mit den folgenden Angaben aufzuführen:
- genaue Beschreibung des Auftrags
- erbrachte Leistungen und Funktion des Bieters,
- Auftraggeber ggf. mit Ansprechpartner, wenn datenschutzrechtlich zulässig
- Angaben zu Umfang/Größe und gegebenenfalls Kategorie des Auftraggebers,
- Leistungszeitraum,
- Auftragswert bzw. Projektvolumen.
Als besonders einschlägig und vergleichbar werden Referenzen bewertet, die in einem Krankenhaus mit mindestens 500 Betten erbracht wurden und in direktem Zusammenhang mit der Organisationsentwicklung der Organisationseinheiten OP und/oder Sterilgutaufbereitung stehen.
zu 1) Mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen des Unternehmens (wirtschaftliche Beratung, insbesondere Organisationsentwicklung, Change-Prozess und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, von Krankenhäusern) in den letzten drei Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
3. Dem späteren Angebot ist in Bezug auf etwaig zu erbringende Dienstleistungen eine Erklärung nach § 4 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) beizufügen (Anlage 5).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber für den Teilnahmewettbewerb unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
2) Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind unverzüglich und spätestens 10 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen.
3) Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link bereitgestellt. Bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten.
4) Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen und schriftlich bis spätestens zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Der Teilnahmeantrag muss in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe
des Teilnahmeantrags ist ausschließlich über das Portal der Deutschen eVergabe unter dem in Ziff. I.3) angegebenen Link möglich.
5) Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.
6) Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Nicht vorgesehen
Land: Deutschland
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."