Bau eines Glasfasernetzes im Landkreis Osnabrück Referenznummer der Bekanntmachung: 327/22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.breitband-osnabrueck.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bau eines Glasfasernetzes im Landkreis Osnabrück
Errichtung eines Breitbandnetzes der nächsten Generation (Next-Generation-Access-Netz NGA-Netz) in Teilen des Landkreises Osnabrück unter Inanspruchnahme von Fördermitteln
Baulos 8
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber beabsichtigt das im Landkreis bestehende passive Glasfasernetz in mehreren Losen zu erweitern. Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestückung mit LWL- Kabeln inkl. Kabelmontagearbeiten im öffentlichen und privaten Grund.
Die Lieferung des dafür erforderlichen Materials ist NICHT Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas Abweichendes ergibt. Der Auftragnehmer wird jedoch verpflichtet, das Material aufgrund der dieser Ausschreibung beigefügten Rahmenvereinbarung von dem durch den Auftraggeber ermittelten Lieferanten abzunehmen und diesem gegenüber zu bezahlen. Er darf den Kaufpreis seinerseits gegenüber dem Auftraggeber im Verhältnis 1:1 abrechnen.
Es können Angebote für ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Der Zuschlag wird auf maximal ein Los je Anbieter erteilt.
Baulos 9
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber beabsichtigt das im Landkreis bestehende passive Glasfasernetz in mehreren Losen zu erweitern. Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestückung mit LWL- Kabeln inkl. Kabelmontagearbeiten im öffentlichen und privaten Grund. Die Lieferung des dafür erforderlichen Materials ist NICHT Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas Abweichendes ergibt. Der Auftragnehmer wird jedoch verpflichtet, das Material aufgrund der dieser Ausschreibung beigefügten Rahmenvereinbarung von dem durch den Auftraggeber ermittelten Lieferanten abzunehmen und diesem gegenüber zu bezahlen. Er darf den Kaufpreis seinerseits gegenüber dem Auftraggeber im Verhältnis 1:1 abrechnen.
Es können Angebote für ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Der Zuschlag wird auf maximal ein Los je Anbieter erteilt.
Baulos 16
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber beabsichtigt das im Landkreis bestehende passive Glasfasernetz in mehreren Losen zu erweitern. Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestückung mit LWL- Kabeln inkl. Kabelmontagearbeiten im öffentlichen und privaten Grund.
Die Lieferung des dafür erforderlichen Materials ist NICHT Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas Abweichendes ergibt. Der Auftragnehmer wird jedoch verpflichtet, das Material aufgrund der dieser Ausschreibung beigefügten Rahmenvereinbarung von dem durch den Auftraggeber ermittelten Lieferanten abzunehmen und diesem gegenüber zu bezahlen. Er darf den Kaufpreis seinerseits gegenüber dem Auftraggeber im Verhältnis 1:1 abrechnen.
Es können Angebote für ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Der Zuschlag wird auf maximal ein Los je Anbieter erteilt.
Baulos 19
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber beabsichtigt das im Landkreis bestehende passive Glasfasernetz in mehreren Losen zu erweitern. Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestückung mit LWL- Kabeln inkl. Kabelmontagearbeiten im öffentlichen und privaten Grund. Die Lieferung des dafür erforderlichen Materials ist NICHT Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas Abweichendes ergibt. Der Auftragnehmer wird jedoch verpflichtet, das Material aufgrund der dieser Ausschreibung beigefügten Rahmenvereinbarung von dem durch den Auftraggeber ermittelten Lieferanten abzunehmen und diesem gegenüber zu bezahlen. Er darf den Kaufpreis seinerseits gegenüber dem Auftraggeber im Verhältnis 1:1 abrechnen.
Es können Angebote für ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Der Zuschlag wird auf maximal ein Los je Anbieter erteilt.
Baulos 26
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber beabsichtigt das im Landkreis bestehende passive Glasfasernetz in mehreren Losen zu erweitern. Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestückung mit LWL- Kabeln inkl. Kabelmontagearbeiten im öffentlichen und privaten Grund. Die Lieferung des dafür erforderlichen Materials ist NICHT Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas Abweichendes ergibt. Der Auftragnehmer wird jedoch verpflichtet, das Material aufgrund der dieser Ausschreibung beigefügten Rahmenvereinbarung von dem durch den Auftraggeber ermittelten Lieferanten abzunehmen und diesem gegenüber zu bezahlen. Er darf den Kaufpreis seinerseits gegenüber dem Auftraggeber im Verhältnis 1:1 abrechnen.
Es können Angebote für ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Der Zuschlag wird auf maximal ein Los je Anbieter erteilt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.