Kauf und Lieferung eines Fluoreszenznanoskops für höchstauflösende 3D-Bildgebung und 3D-Tracking Referenznummer der Bekanntmachung: 22-01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37077
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ifnano.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sjs-rechtsanwaelte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf und Lieferung eines Fluoreszenznanoskops für höchstauflösende 3D-Bildgebung und 3D-Tracking
Im Rahmen des Projekts "Nano4Biotec: Nanoskopie mit molekularer Auflösung für die Biotechnologie" (gefördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)) soll ein geeignetes Nanoskop beschafft werden. Dieses soll als Grundlage mehrerer anwendungsbezogener Forschungsprojekte dienen, welche alle das gemeinsame Ziel haben die Nanoskopie für den Einsatz im industriellen (Hochdurchsatz-) und im klinischen (Routine-) Bereich sowohl konzeptionell als auch geräteseitig weiterzuentwickeln.
Hans-Adolf-Krebs-Weg 1 37077 Göttingen
Um die molekulare Skala auflösen zu können, muss das zu beschaffende Nanoskop dreidimensionale (3D) Bildgebung erlauben und dafür Moleküle mit einer räumlichen Präzision von wenigen Nanometern in allen drei Raumrichtungen in lebenden Zellen lokalisieren können. Weiterhin muss es eine hohe zeitliche Auflösung im Bereich von 250 µs haben, um schnelle Molekülbewegungen zu erfassen und damit z. B. die Aufnahme von Wirkstoffen durch Zellen visualisieren zu können. Damit die Nanoskopiemethode später im Umfeld des industriellen Screenings eingesetzt werden kann, ohne etablierte Workflows ändern zu müssen, muss sie prinzipiell mit den dort verwendeten, standardisierten Probenformaten (z. B. Mikrotiterplatten) kompatibel sein. Sie darf daher keine besonderen Anforderungen an Form und Größe des Probenformats stellen.
(Ausführliche Informationen sowie eine Auflistung der Pflichtanforderungen und optionalen Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung - Anlage 1 der Vergabeunterlagen).
Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) als Teil der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie finanziert. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Innovation durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
8.3.1. Nachweis über Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (soweit vorhanden). Bitte nutzen Sie für die Erklärung, ob ein Registerauszug vorhanden ist, das Formular "Eigenerklärungen" (Anlage 4 der Vergabeunterlagen). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt
8.3.2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma/zum Büro, Rechtsform, Sitz, Geschäftsleitung des Unternehmens, Ansprechpartner, Unternehmensstruktur usw. Bitte nutzen Sie für die Erklärungen das Formular "Eigenerklärungen" (Anlage 4 der Vergabeunterlagen).
8.3.3. Auf Verlangen des Auftraggebers ist vor der Zuschlagserteilung eine Kopie der Gewerbeanmeldung sowie ein aktueller Gewerbezentralregisterauszug vorzulegen. Bitte nutzen Sie für die Erklärung das Formular "Eigenerklärungen" (Anlage 4 der Vergabeunterlagen). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweils vergleichbaren Register gemeint.
8.4.1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung. Es ist ausreichend, wenn die Versicherung im Falle einer Auftragserteilung abgeschlossen wird. In diesem Falle ist mit dem Angebot formlos mitzuteilen, dass die Versi-cherung im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird. Der Nachweis über das Bestehen der Versicherung muss dem Auftraggeber jedoch vor der Zuschlagserteilung vorgelegt werden. Bitte nutzen Sie für die Erklärungen das Formular "Eigener-klärungen" (Anlage 4 der Vergabeunterlagen).
8.4.2. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Falls der Bieter noch keine drei Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens zu tätigen. Bitte nutzen Sie für die Erklärung das Formular "Eigenerklärungen" (Anlage 4 der Vergabeunterlagen).
8.5.1. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer/das Büro unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt und Angabe der Anzahl der geplanten Unteraufträge. Bitte nutzen Sie für die Erklärung das Formular "Eigenerklärungen" (Anlage 4 der Vergabeunterlagen).
8.5.2. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal (Führungskräfte). Falls der Bewerber noch keine drei Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bitte nutzen Sie das entsprechende Formular (Anlage 4 der Vergabeunterlagen)
Abschnitt IV: Verfahren
Der Termin ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBCRPEV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]