Beschaffung einer Hubarbeitsbühne einschließlich Fahrgestell Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-OL-0107
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oldenburg.de/startseite.html
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Hubarbeitsbühne einschließlich Fahrgestell
Beschaffung einer Hubarbeitsbühne inklusive
Beschaffung eines Fahrgestells
Stadt Oldenburg (Oldb) Vergabestelle
Schlossplatz 25/26
26122 Oldenburg
Deutschland
Fertigung und Lieferung einer LKW-Hubarbeitsbühne einschließlich Fahrgestell:
Es soll eine Arbeitsbühne angeboten werden, deren Korb im eingefahrenen Zustand am Fahrzeugheck abgelegt ist. Die Hubarbeitsbühne wird im Wesentlichen für Baumpflegearbeiten im städtischen Baumbestand eingesetzt, wobei der Einsatzschwerpunkt im Bereich der Straßenbaumpflege liegt. Die Stromversorgung der Hubarbeitsbühne soll wahlweise per Fahrzeugmotor und per separater Batterieversorgung erfolgen können.
Der Vertrag endet mit Überführung des kompletten Fahrzeugs an die Auftraggeberin.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten (§ 97 Abs. 6 GWB) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei muss das Unternehmen darlegen, dass ein Schaden entstanden ist oder dieser zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Stadt Oldenburg gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem
Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebotsfrist gerügt werden. Hilft die Stadt Oldenburg der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer innerhalb von 15
Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Oldenburg, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist allerdings unzulässig, wenn die genannten Fristen nicht eingehalten wurden (§ 160 Abs. 3
GWB). Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn
der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168
Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.oldenburg.de