Neubau B 441 OU Wunstorf, Örtliche Bauüberwachnung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke Referenznummer der Bekanntmachung: 03_364001_205098
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nienburg
NUTS-Code: DE927 Nienburg (Weser)
Postleitzahl: 31582
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau B 441 OU Wunstorf, Örtliche Bauüberwachnung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke
Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Nienburg, soll im Zuge der Bundesstraße 441 der Neubau einer Ortsumgehung für die Stadt Wunstorf erfolgen.
Der vorliegende Entwurf sieht den Bau einer Umgehungsstraße im Norden und Osten von Wunstorf vor. Die Baustrecke der Ortsumgehung verläuft innerhalb der Gemarkungen Bokeloh, Wunstorf, Blumenau und Luthe der Stadt Wunstorf.
Die rd. 6,55 km lange Baustrecke der Ortsumgehung beginnt westlich von Wunstorf, schwenkt in einem Bogen aus der vorhandenen Trasse der Bundesstraße aus und verläuft zunächst in östliche Richtung nördlich der Ortslage Wunstorf.
Die Trasse kreuzt zwischen der Ortslage Wunstorf und Klein Heidorn die Gemeindestraße Nordrehr und die Regionsstraße K 331 Klein Heidorner Straße. Im weiteren Verlauf werden nördlich von Wunstorf die Bundesstraße 442 (Coppenbrügge-Bad Nenndorf-Wunstorf-Neustadt a. Rbge.) und die Bahnstrecke 1740 Wunstorf-Bremerhaven mit einem Trogbauwerk gequert.
Die Trasse der OU umfährt die Ortslage Blumenau in einem Bogen nördlich und östlich und kreuzt dabei die Regionsstraße K 333 Leinechaussee und das Gewässer Westaue. Nach Umfahrung der Ortslage Blumenau verläuft die Trasse der OU zunächst in südliche Richtung, quert die Regionsstraße K 344 Manhorner Straße und schließt zwischen den Ortslagen Wunstorf und Luthe in einem Bogen an die vorhandene Bundesstraße 441 (Ortsumgehung Luthe) an. Die Neubaustrecke der Ortsumgehung endet unmittelbar westlich der Überführung der Gemeindestraße Im Blenze.
Zur Baumaßnahme gehören neben der Verkehrsanlage 1 Trogbauwerk, 7 Brückenbauwerke und 6 Regenrückhaltebecken.
Die voraussichtlichen Baukosten belaufen sich auf rund 62 Millionen Euro. Kostenträger ist die Bundesrepublik Deutschland.
Eine detaillierte Beschreibung des Projekts ist der Informationsunterlage zum Leistungsgegenstand zu entnehmen.
B 441 OU Wunstorf 31515 Wunstorf Ortsumgehung von westlich Wunstorf bis westlich der Gemeindestraße "Im Blenze"
1. Örtliche Bauüberwachung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (Brücken)
1.1 Erstellen eines Personaleinsatzplanes und Übergabe an den AG spätestens zu Baubeginn. Regelmäßige Fortschreibung des Personaleinsatzplanes
1.2 Plausibilitätsprüfung der Absteckung
1.3 Mitwirken beim Einweisen des Bauauftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung)
1.4 Teilnahme an sämtlichen Baubesprechungen und Protokollerstellung
1.5 Überwachung der Ausführung der Bauleistung gemäß HVA B-StB
1.6 Führen eines handschriftlichen Bautagebuches, Dokumentation des Baugeschehens (u. a. Fotodokumentation)
(Bearbeitung der hierfür vorgesehenen Formblätter gem. HVA B-StB, Teil 3)
1.7 Überwachen der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag, den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen Vorschriften und Gesetzen und den Vorgaben des Auftraggebers
1.8 Überwachung der bauvertragsgemäßen Entsorgung gefährlicher Abfälle i. S. d. KrWG. Anwendung des elektronischen Nachweisverfahrens (eANV) gemäß NachwV unter Nutzung eigener Signaturkarte und Lesegerät.
1.9 Mitwirken bei der Überwachung der vertraglich vereinbarten Termine und Fristen
1.10 Unverzügliche Information der Bauoberleitung über erkennbare Änderungen der vertraglich zwischen dem Bauauftragnehmer und dem Bauherrn vereinbarten Bauleistung einschließlich Behinderungen und Unterbrechung der Ausführung sowie Mengenänderungen
1.11 Überwachung des Einsatzes der anderen Unternehmer auf Übereinstimmung mit den im Bauvertrag genannten anderen Unternehmer
1.12 Dokumentation der Behinderungen und Unterbrechung der Ausführung sowie Leistungs-/ bzw. Mengenänderungen im Bautagebuch
1.13 Mitwirken bei der Bearbeitung von Vertragsänderungen und -ergänzungen (Sachverhaltsdarstellung, Prüfung auf Vollständigkeit der Nachtragsangebote)
1.14 Zeitliche Verfolgung der Nachtragsbearbeitung
1.15 Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen (schriftliche Sachverhaltsdarstellung, Prüfung auf Vollständigkeit der Nachtragsangebote) Nachträge sind umgehend zu bearbeiten
1.16 Verlangen bzw. Veranlassung der Eignungs-, Eigenüberwachungs-, Fremdüberwachungs- und Kontrollprüfungen und Auswertung
1.17 Gemeinsame Aufmaße mit den ausführenden Unternehmen
1.18 Prüfung der Aufmaße, Mengenberechnungen und Rechnungen sowie sonstiger zahlungsbegründeter Unterlagen
1.19 Fortschreibung der zahlungsbegründeten Unterlagen in Hinblick auf die Schlussrechnungslegung und -prüfung
1.20 Abschlagsrechnungen sind innerhalb von 3 Werktagen nach Rechnungseingang zu prüfen, festzustellen und dem AG vorzulegen. Die Prüfung und Feststellung von Schlussrechnungen ist so abzuschließen, dass die fristgerechte Leistung der Schlusszahlung durch den AG, wie in § 16 Nr. 3 (1) VOB/B vorgesehen, sichergestellt ist.
1.21 iTWo-Bauabrechnung: die Bauabrechnung ist mit dem DV-System "iTWo" zu prüfen. Die Auftragnehmer der Bauleistungen müssen dazu zu jeder Abschlagsrechnung und zur Schlussrechnung die Daten auch in digitalem Format gemäß REB VB 23.003 (DA 11) auf Datenträger mitliefern.
1.22 Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile sowie der Gesamtanlage und beim Zusammenstellen der im Bauvertrag geforderten Unterlagen (Funktionsfähigkeit der Straßenanlage und Entwässerungsanlagen vor Verkehrsfreigabe)
1.23 Überwachen der Ausführung aller Tragwerke auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
1.24 Dokumentation des Bauablaufs (u. a. Bautagebuch, Fotodokumentation)
1.25 Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen
1.26 Mitwirken bei bauvertraglichen Abnahmen
1.27 Mitwirken bei behördlichen Abnahmen
1.28 Überwachen der Räumungs- und Rekultivierungsmaßnahmen der Baustelle und der Baubetriebsflächen
1.29 Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
1.30 Die örtliche Bauüberwachung ist u. a. verantwortlich dafür, dass
- keine Arbeiten ausgeführt werden, für die zur Bauausführung freigegebene Ausführungsunterlagen nicht vorliegen,
- keine prüfpflichtigen Baubehelfe benutzt werden, die noch nicht geprüft und abgenommen sind,
- alle Bauvorgänge, bei denen Kräfte in den Baugrund oder das Bauwerk eingeleitet werden, mit den geprüften Standsicherheitsnachwiesen übereinstimmen,
- der Unternehmer seiner Verpflichtung gemäß § 11 der BDV-StB nachkommt. Die örtliche Bauüberwachung hat einzuschreiten, wenn der Unternehmer die Vorschriften über die Sicherheit auf der Baustelle verletzt, besonders auch dann, wenn die Baustelle ruht oder die Arbeiten unterbrochen sind. Sie trägt die Verantwortung für die Sicherheit auf der Baustelle, wenn das einzelne Bauwerk abgenommen, die Baumaßnahme als Ganzes aber noch nicht fertig gestellt ist.
- Alle bei der Bauüberwachung festgestellten Verstöße oder sonstige bedeutsame Umstände oder Ereignisse sind unter Angabe von Tag und Stunde aktenkundig zu machen. Besondere Ereignisse wie z. B. Unfälle sind von dem die Bauaufsicht führenden Beschäftigten dem Baubevollmächtigten anzuzeigen.
1.31 Der Zustand von Wegen, Geländeoberflächen und dergleichen ist - soweit notwendig - vor Baubeginn gemeinsam mit dem Bauunternehmer und den Baulastträgern festzustellen. Das Ergebnis ist in einer Niederschrift festzuhalten und von den Beteiligten zu unterzeichnen
1.32 Sofortige Benachrichtigung des AGs bei Zerstörung oder Änderung von Lagefestpunkten des Landes- und des Sondernetzes bzw. von Höhenfestpunkten
1.33 Aufnahme von Flur-, Wege- und sonstigen Schäden und deren sofortige Weitermeldung an den AG
1.34 Spezielle fachtechnische Überwachung der ausführenden Firmen, z. B. bei der Durchführung von Rammarbeiten für Verbau
Der Vertragszeitraum beginnt im Dezember 2022 und endet voraussichtlich 2028.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem vierstufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen.
Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung diese Unterlagen nachfordern, sobald ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch den Auftraggeber besteht jedoch grundsätzlich nicht. Wenn innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht vorgelegt und nicht aufgeklärt werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren. Sollten mindestens fünf Teilnahmeanträge vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, keine Unterlagen nachzufordern und unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verlauf auszuschließen.
3. Anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärungen/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerber wird beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken.
Bei der Auswahl der Teilnahmeunterlagen werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet:
Berufliche Leistungsfähigkeit:
- Projektleiter 50 %
- Bewerber 50 %
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der Bewertungsmatrix (Vergabeunterlagen) entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Projektleiters sowie des Bewerbers, sind die vorgelegten Referenzen maßgeblich. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden für den Projektleiter und den Bewerber jeweils bis zu drei abgeschlossene Referenzen (Leistungen müssen zwischen dem 01.07.2012 und dem 30.06.2022 abgeschlossen worden sein) aus der Eigenerklärung zur Eignung berücksichtigt. Weitere Referenzen werden nicht berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen zu überprüfen. Bei falschen Angaben behält sich der Auftraggeber vor, die Referenz von der Wertung auszuschließen.
4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Los-Verfahren herbeizuführen.
Geplante Termine zur Präsentation des Angebots 12./13.10.2022
Weitere Informationen siehe EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung folgende Erklärungen/Unterlagen einzureichen:
1.1.1 Nachweis über die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden gemäß § 44 VgV
1.1.2. Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen.
1.1.3 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/ Faxnummer und E-Mail-Adresse
1.1.4 Angabe im Falle der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft (nachfolgend BG/ARGE), sämtliche Mitglieder der BG/ARGE mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/ Faxnummer und E-Mail-Adresse
1.1.5 Im Falle der Bewerbung als BG/ARGE ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c) dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.1.6 Im Fall der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Unterauftragnehmereinsatz zu Art und Umfang der Teilleistung vorzulegen.
1.1.7 Im Fall einer Einbindung von Unterauftragnehmern ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.1.8 Im Fall der Eignungsleihe ist eine Erklärung zur Angabe der überlassenen Kapazität vorzulegen.
1.1.9 Im Fall der Eignungsleihe ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Verpflichtungserklärung des Eignungsgebers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die überlassenen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen.
1.1.10 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 123 GWB
1.1.11 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 124 GWB
1.1.12 Ggf. Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung folgende Erklärungen/Unterlagen einzureichen:
1.2.1 Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung gemäß 45 (4) Nr. 2 VgV mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung):
- mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden
- mindestens 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Die Ersatzleistungen der Versicherung muss mindestens das Zweifache der genannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Der Nachweis ist durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherungsgesellschaft oder durch einen Versicherungsmakler für den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall beizubringen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist sein und muss der Bewerbung beigelegt werden.
Bei BG/ARGE muss die Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
1.2.2 Mindestjahresumsatz des Unternehmens gemäß § 45 (4) Nr. 4 VgV jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 1 Mio. EUR brutto
Bei BG/ARGE ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der BG/ARGE einzeln und für die BG/ARGE insgesamt darzustellen.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. beruflicher Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen (hier nur der Projektleiter):
Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung.
Angaben zum Projektleiter:
- berufliche Befähigung
- persönliche vergleichbare Referenzen des Projektleiters (maximal drei aus der Eigenerklärung zur Eignung werden gewertet) im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen:
Örtliche Bauüberwachungen an Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen oder Kreisstraßen für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (Brücken und/oder Tröge)
Die Leistungen müssen zwischen dem 01.07.2012 und dem 30.06.2022 abgeschlossen worden sein.
Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben:
- Name des Projektleiters
- Projektbezeichnung
- Benennung des Auftraggebers mit Name, Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer
- Kurze Beschreibung des Projekts
- Projektzeitraum
- Örtliche Bauüberwachung Verkehrsanlagen
- Baukosten brutto
- Randbedingungen
- Örtliche Bauüberwachung Ingenieurbauwerke (Brücken und/oder Tröge)
- Baukosten brutto
- Randbedingungen
Siehe Formular Referenzdatenblatt und Bewertungsmatrix Teilnahmeantrag.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV
Ausführungen von Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Angaben zum Bewerber:
- berufliche Befähigung
- vergleichbare Referenzen des Bewerbers (maximal drei aus der Eigenerklärung zur Eignung werden gewertet) im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen: Örtliche Bauüberwachungen an Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen oder Kreisstraßen für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (Brücken und/oder Tröge)
Die Leistungen müssen zwischen dem 01.07.2012 und dem 30.06.2022 abgeschlossen worden sein.
Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben:
- Name des Bewerbers
- Projektbezeichnung
- Benennung des Auftraggebers mit Name, Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer
- Kurze Beschreibung des Projekts
- Projektzeitraum
- Örtliche Bauüberwachung Verkehrsanlagen
- Baukosten brutto
- Randbedingungen
- Örtliche Bauüberwachung Ingenieurbauwerke (Brücken und/oder Tröge)
- Baukosten brutto
- Randbedingungen
Siehe Formular Referenzdatenblatt und Bewertungsmatrix Teilnahmeantrag.
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben (Die Leistungen müssen zwischen dem 01.07.2012 und dem 30.06.2022 abgeschlossen sein):
Eine vergleichbare Örtliche Bauüberwachung einer Autobahn/Bundesstraße/Landesstraße oder Kreisstraße mit Baukosten ? 10 Mio. EUR brutto für Verkehrsanlagen und ? 5 Mio. EUR brutto für Ingenieurbauwerke (Brücke und/oder Trog)
- Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügen.
- Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung
- Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
§ 75 VgV i. V. m. NIngG
Zwingende Ausschlussgründe § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und 123 (4) GWB sowie Fakultative Ausschlussgründe § 124 (1) Nr. 2 GWB
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anfragen zum Verfahren nur über die genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) bis zum 04.07.2022.
Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihren Teilnahmeantrag keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform.
Sollten Probleme beim Hochladen des Teilnahmeantrages auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6D9ZU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Gesetz Abs 1. GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nienburg
Postleitzahl: 31582
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de