Ganzjahrespflege und Winterdienst Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-OL-0116
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oldenburg.de/startseite.html
Abschnitt II: Gegenstand
Ganzjahrespflege und Winterdienst
Die Stadt Oldenburg (Oldb) schreibt die "ganzjährige Pflege vor unbebauten städtischen Grundstücken" im Zusammenhang mit Ihren Grundstücken und den "Winterdienst auf sonstigen Flächen" im Zusammenhang der Verkehrssicherungspflicht für den Zeitraum 01.11.2022 bis 31.10.2024 aus.
Ganzjahrespflege/Winterdienst - Bezirk 1
Stadtgebiet Oldenburg - Bezirk 1
Umfang kann der Datei "Leistungsbeschreibung Bezirk 1" entnommen werden, die Teil der Vergabeunterlagen ist.
Die Stadt Oldenburg (Oldb) beauftragt verschiedene Dienstleistungen ("ganzjährige Pflege vor unbebauten städtischen Grundstücken" und "Winterdienst auf sonstigen Flächen") im Zusammenhang mit ihren Grundstücken bzw. der Verkehrssicherungspflicht auf sonstigen Flächen öffentlich aus.
Ganzjahrespflege/Winterdienst - Bezirk 2
Stadtgebiet Oldenburg - Bezirk 2
Umfang kann der Datei "Leistungsbeschreibung Bezirk 2" entnommen werden, die Teil der Vergabeunterlagen ist.
Die Stadt Oldenburg (Oldb) beauftragt verschiedene Dienstleistungen ("ganzjährige Pflege vor unbebauten städtischen Grundstücken" und "Winterdienst auf sonstigen Flächen") im Zusammenhang mit ihren Grundstücken bzw. der Verkehrssicherungspflicht auf sonstigen Flächen öffentlich aus.
Ganzjahrespflege/Winterdienst - Bezirk 3
Stadtgebiet Oldenburg - Bezirk 3
Umfang kann der Datei "Leistungsbeschreibung Bezirk 3" entnommen werden, die Teil der Vergabeunterlagen ist.
Die Stadt Oldenburg (Oldb) beauftragt verschiedene Dienstleistungen ("ganzjährige Pflege vor unbebauten städtischen Grundstücken" und "Winterdienst auf sonstigen Flächen") im Zusammenhang mit ihren Grundstücken bzw. der Verkehrssicherungspflicht auf sonstigen Flächen öffentlich aus.
Ganzjahrespflege/Winterdienst - Bezirk 4
Stadtgebiet Oldenburg - Bezirk 4
Umfang kann der Datei "Leistungsbeschreibung Bezirk 4" entnommen werden, die Teil der Vergabeunterlagen ist.
Die Stadt Oldenburg (Oldb) beauftragt verschiedene Dienstleistungen ("ganzjährige Pflege vor unbebauten städtischen Grundstücken" und "Winterdienst auf sonstigen Flächen") im Zusammenhang mit ihren Grundstücken bzw. der Verkehrssicherungspflicht auf sonstigen Flächen öffentlich aus.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://xvergabe-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-180d6298b66-4d20a51247593107
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine
Verletzung in seinen Rechten (§ 97 Abs. 6 GWB) durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
muss das Unternehmen darlegen, dass ein Schaden
entstanden ist oder dieser zu entstehen droht. Gemäß § 160
Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße innerhalb einer Frist
von 10 Kalendertagen bei der Stadt Oldenburg gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem
Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen
ergeben, müssen innerhalb der Angebotsfrist gerügt werden.
Hilft die Stadt Oldenburg der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf
Nachprüfung bei der Vergabekammer innerhalb von 15
Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt
Oldenburg, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Der Nachprüfungsantrag ist allerdings unzulässig, wenn die
genannten Fristen nicht eingehalten wurden (§ 160 Abs. 3
GWB).
Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn
der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168
Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.oldenburg.de