Entscheidungsvisualisierung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung am Standortauswahlverfahren gemäß StandAG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entscheidungsvisualisierung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung am Standortauswahlverfahren gemäß StandAG
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH ist Vorhabenträgerin für die Suche eines Standorts für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in Deutschland. Auf dem Weg zum Standortvorschlag ist eine transparente und nachvollziehbare Dokumentation der Datengrundlage und der Entscheidungsprozesse besonders wichtig. Im Rahmen dieser Leistungserbringung soll ein Konzept für ein web-basiertes, barrierefreies Entscheidungsvisualisierungssystems (EVS) entworfen und umgesetzt werden. Das System besteht aus Nutzer-Frontend und Backend. Das Backend umfasst Schnittstellen für die Administration und Edition von Inhalten sowie zur Datenbank. Weitere Leistungen sind die kontinuierliche Erweiterung und Pflege des EVS sowie z.B. die allgemeine Unterstützung bei der Darstellung von geowissenschaftlichen Inhalten.
Das zu erbringende Leistungspaket betrifft die Erschaffung eines Entscheidungsvisualisierungssystems (EVS) im Rahmen der gesetzlich verankerten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß StandAG (Details siehe LB).
Es umfasst u.a. die Entwicklung eines Grundlagenentwurfs des Dokumentationskonzeptes als Grundlagenermittlung und Vorplanung sowie den detaillierten Entwurf bis zur technischen Umsetzung eines Content Management Systems (CMS) und stetiger Weiterentwicklung mit Blick auf die künftigen Phasen der Standortauswahl. Der Auftrag enthält darüber hinausgehende, unter 2.3.4 im LB zusammengefasste Leistungen.
Der AG hat die Option zur Verlängerung des Vertrags um weitere 12 Monate gemäß Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.