Beratungsleistungen für die Digitalisierung der Bauverwaltung
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stade
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21682
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-stade.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistungen für die Digitalisierung der Bauverwaltung
Beratungsleistungen für die Digitalisierung der Bauverwaltung
Landkreis Stade, Am Sande 2, 21682 Stade
Gegenstand der Leistung ist die Unterstützung des komplexen Veränderungsprojektes der Digitalisierung einer Bauverwaltung mit bis zu 200 Beratertagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Beratungsleistungen für die Digitalisierung der Bauverwaltung
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14195
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Gegenstand der Leistung ist die Unterstützung des komplexen Veränderungsprojektes der Digitalisierung einer Bauverwaltung einschließlich der Abteilung Immissionsschutz
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14195
Land: Deutschland
Neben der allgemeinen Bauverwaltung ist in den Auftrag auch die Abteilung Immissionsschutz einbezogen worden.
Organisationsveränderung beim Auftraggeber - die Abteilung Immissionsschutz wurde in das Bauordnungsamt überführt. Eine getrennte Beauftragung von Beratungsleistungen zur Digitalisierung der Abteilung Immissionsschutz einerseits und der allgemeinen Bauverwaltung führt zu Abstimmungsproblemen. Ein Verzicht auf die Digitalisierung der Abteilung Immissionsschutz führt dazu, dass auch die übrigen Bereiche des Bauordnungsamtes nicht vollständig digitalisiert werden könnten. Die (digitale) Funktionsfähigkeit des Bauordnungsamtes würde beschädigt.