Trinkwasserkonzession Samtgemeinde Elm-Asse Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-041
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schöppenstedt
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38170
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.elm-asse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trinkwasserkonzession Samtgemeinde Elm-Asse
Die Samtgemeinde Elm-Asse schreibt den Wasserkonzessionsvertrag für ihr Wassernetz neu aus. Der bestehende Wasserkonzessionsvertrag endet am 31.12.2022. Der neue Vertrag soll eine Laufzeit von 12 Jahren mit einer Verlängerungsoption von einmal 6 Jahren aufweisen. Gegenstand der Vergabe ist eine Trinkwasserkonzession.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Samtgemeinde Elm-Asse schreibt den Wasserkonzessionsvertrag für ihr Wassernetz neu aus. Der bestehende Wasserkonzessionsvertrag endet am 31.12.2022. Der neue Vertrag soll eine Laufzeit von 12 Jahren mit einer Verlängerungsoption von einmal 6 Jahren aufweisen. Gegenstand der Vergabe ist eine Trinkwasserkonzession. Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Samtgemeinderats und der Zustimmung der Räte der Mitgliedsgemeinden.
Die Vergabe von Trinkwasserkonzessionen unterfällt gem. der ausdrücklichen Bestimmung in § 149 Nr.9 lit. a GWB nicht dem allgemeinen Vergaberecht. Die vorliegende Bekanntmachung dient dazu, die vorgeschriebenen Publikationspflichten einzuhalten. Das Verfahren orientiert sich an einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, wobei alle interessierten Bewerber aufgefordert sind einen Teilnahmeantrag einzureichen.
Bieter/Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass die Vorschriften des Vergabeverfahrens gem. GWB, VgV und KonzVgV eingehalten werden.
Die Samtgemeinde Elm-Asse ist eine Samtgemeinde im niedersächsischen Landkreis Wolfenbüttel. Sie entstand zum 1. Januar 2015 aus den bisherigen Samtgemeinden Asse und Schöppenstedt. Ihr Verwaltungssitz ist die Stadt Schöppenstedt. Die Einwohnerzahl beträgt 18.123 (31.12.2020). Das hier ausgeschrieben Wassernetz umfasst ca. 58,33 km Netzlänge und ca. 5.300 Hausanschlüsse in verschiedenen Gemeinden. Der bestehende Wegenutzungsvertrag für die örtliche Wasserversorgung (Wasserkonzessionsvertrag) mit der LandE GmbH (Wolfsburg) endet am 31.12.2022. Die Leistung soll mit Beginn zum 01.01.2023 neu vergeben werden.
Der neue Vertrag soll eine Laufzeit von 12 Jahren mit einer Verlängerungsoption von einmal sechs Jahren aufweisen.
Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, das Netz für die Dauer des Vertrags vom jetzigen Betreiber zu erwerben. Er verpflichtet sich weiterhin, bei Vertragsende dem Konzessionsgeber diejenigen Informationen über die technische und wirtschaftliche Struktur der Wasserversorgungsanlagen im erforderlichen Umfang und Format zur Verfügung zu stellen, die für eine Neuvergabe des Konzessionsvertrags erforderlich sind. Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, das Netz bei Beendigung des Vertrags zum Ertragswert an den Konzessionsgeber bzw. nach Wahl des Konzessionsgebers auf den neuen Konzessionsnehmer zu übereignen.
Der Vertrag schließt die Löschwasserversorgung mit ein.
- Kriterium: Wirtschaftlichkeit(50)
- Kriterium: Versorgungssicherheit und Trinkwasserqualität(30)
- Kriterium: Personal(10)
- Kriterium: Verbraucherfreundlichkeit/Umwelt(10)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Einzureichen ist das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (nachstehend: „Formblatt“), das u. a. enthält:
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied die Erklärung abgeben;
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzarbG vorliegen. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied die Erklärung abgeben.
3. Sonstige Eignungsanforderungen Auszug (Scan) aus dem Handels- oder Berufsregister, nicht älter als drei Monate
- Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz und zum Umsatz im Bereich öffentliche Trinkwasserversorgung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (auf Formblatt)
- allgemeine Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und das Zahlungsverhalten, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre und nicht älter als sechs Monate;
- auf gesondertes Verlangen zusätzliche Bonitätsauskunft;
- Betriebshaftpflichtversicherung: Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungshöhe (Scan Versicherungsbestätigung)
Mindestanforderung für die Betriebshaftpflichtversicherung: Es muss eine Deckung von mindestens 5 Mio. EUR für Sach- und über 5 Mio. EUR für Personenschäden je Schadensfall bestehen. Alternativ kann der Bewerber eine Eigenerklärung unter Verwendung des Formblatts mit dem Inhalt abgeben, wonach eine Versicherung mit diesem Inhalt im Falle der Konzessionsvergabe abgeschlossen wird. Für diesen Fall wird der Konzessionsgeber vor Zuschlagserteilung die verbindliche Zusage eines Versicherers einfordern, dem Bieter den entsprechenden Versicherungsschutz zu gewähren.
- Referenzen: Referenzliste (Zeitraum: die letzten drei Jahre seit Datum der Bekanntmachung dieses Verfahrens) über die wesentlichen abgeschlossenen und laufenden Projekte im Bereich öffentliche Trinkwasserversorgung, mit Angabe des Auftraggebers,
- der Liefermenge und des Leistungszeitraums auf selbst erstellter Anlage.
- Mitarbeiter: Eigenerklärung zum jährlichen Mittel der Anzahl der Beschäftigten für den Bereich Trinkwasserversorgung in den letzten drei Jahren (auf Formblatt)
- Nachweis (Scan der Zertifikate) zum Bestehen von aktuell gültigen Zertifizierungen in den Bereichen:
aa. Qualitätsmanagementsystem (DIN EN ISO 9001)
bb. Umweltmanagementsystem (DIN EN ISO 14001)
cc. Energiemanagementsystem (DIN EN ISO 50001).
Die Vorlage vergleichbarer Zertifizierungen ist zulässig. Der Nachweis der Vergleichbarkeit obliegt dem Bewerber.
Mindestanforderung für Referenzen: Bewerber müssen mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt vorweisen können (Erklärung auf Formblatt). Als vergleichbar gelten Referenzen über eine Trinkwasserversorgung in einer Gemeinde mit mindestens 20.000 Einwohnern und mit einer Vertragslaufzeit von mindestens 10 Jahren. Es kann auch eine aktuell noch laufende Referenz angegeben werden. Aus den Angaben muss aber hervorgehen, dass mindestens ein Jahr der Wasserversorgung bereits absolviert wurde.
Mindestanforderung 1 für Personal: Bewerber müssen über mindestens drei für den Wassernetzbetrieb und die Wassergewinnung und -aufbereitung fachlich qualifizierte technische Mitarbeiter im Unternehmen verfügen (Erklärung auf Formblatt).
Mindestanforderung 2 für Personal: Der Bieter muss über mindestens einen geprüften Wassermeister verfügen bzw. über Mitarbeiter mit jeweils einer vergleichbaren Qualifikation (Erklärung auf Formblatt). Die Vergleichbarkeit ist seitens des Bieters in geeigneter Weise nachzuweisen.
Der Vertrag schließt die Löschwasserversorgung mit ein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist beabsichtigt, das Verfahren in der zweiten Stufe mit maximal fünf Bietern zu führen. Bei einer größeren Anzahl geeigneter Bewerber erfolgt eine Begrenzung der Anzahl der Bewerber anhand einer Bewertung der Teilnahmeanträge nach pflichtgemäßem Ermessen auf Basis der Festlegungen in den mit veröffentlichten Ausschreibungsunterlagen. Bei gleichgeeigneten Bewerbern entscheidet das Los.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Der Rechtsweg zu den Vergabekammern ist nicht eröffnet. Unternehmen, die der Ansicht sind, dass sie im Rahmen der Durchführung des Vergabeverfahrens in ihren Rechten verletzt sind, müssen die ordentlichen Gerichte anrufen. Sachlich und örtlich zuständig ist das Landgericht Braunschweig.