Vergabeverfahren „Lieferung und Installation des Kfz.-Zulassungsverfahrens“

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kdgoe.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de/E66567688
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hannit.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de/E66567688
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hannover.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de/E66567688
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Anstalt öffentlichen Rechts, Landeshauptstadt
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: kommunales Datenverarbeitungszentrum, allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabeverfahren „Lieferung und Installation des Kfz.-Zulassungsverfahrens“

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung eines neuen Kfz.-Zulassungsverfahrens für die Kommunale Dienste Göttingen (KDG), sowie für die hannIT als auch für die Landeshauptstadt Hannover. Gegenstand ist die Überlassung von Standardsoftware auf Dauer (Verkauf), die Pflege der Standardsoftware nach der Lieferung (z.B. Lieferung von Updates) sowie die Erbringung zusätzlicher Leistungen (z.B. Installation/Implementierung, Schulung, Migration und Störungsbeseitigung).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91C Göttingen
NUTS-Code: DE92 Hannover
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschaffung eines neuen Kfz.-Zulassungsverfahrens für die Kommunale Dienste Göttingen (KDG), sowie für die hannIT als auch für die Landeshauptstadt Hannover. Gegenstand ist die Überlassung von Standardsoftware auf Dauer (Verkauf), die Pflege der Standardsoftware nach der Lieferung (z.B. Lieferung von Updates) sowie die Erbringung zusätzlicher Leistungen (z.B. Installation/Implementierung, Schulung, Migration und Störungsbeseitigung). Die KDG ist eine Einrichtung in alleiniger Trägerschaft der Stadt Göttingen, für die die KDG das Kfz-Zulassungsverfahren betreibt und betreiben wird. hannIT ist eine Anstalt öffentlichen Rechts mit der Region Hannover als größten Kunden, für die die hannIT das Kfz.-Zulassungsverfahren betreibt und betreiben wird. Für die Landeshauptstadt Hannover (LHH) wird das Verfahren im dortigen Rechenzentrum betrieben.

Die Auftraggeber erwarten vom zukünftigen Auftragnehmer die Lieferung, Installation und Implementierung eines Kfz.-Zulassungsverfahrens sowie die Migration der Zulassungsdaten aus dem Vorsystem „OK.Vorfahrt“. Das System muss alle Prozesse im Bereich des Zulassungswesens nach Bundesrecht abdecken.

Die Übernahme der Daten (Migration) aus den derzeit eingesetzten Verfahren „OK.Vorfahrt“ (Hersteller: AKDB / kommIT) ist zwingend erforderlich.

Die Applikation muss als browser- und/oder javabasierte Anwendung betrieben werden können.

Die Mitarbeiter der KDG/hannIT (Administratoren, Verfahrensbetreuer), sowie die lokalen Administratoren der Kunden, sind mittels Schulungen und Schulungsunterlagen in das neue System einzuweisen. Neben der Schulung dieser Anwendungsbetreuer führt der Anbieter zu Projektbeginn ein mindestens eintägiges Kickoff-Seminar (Workshop) mit allen Mitarbeitern/-innen der Projektgruppe durch. Die Schulung der KDG/hannIT-Administratoren, lokalen Administratoren, sowie der Endanwender erfolgt durch den Auftragnehmer. Das Schulungsvolumen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage B1) und ist dabei analog der abgestimmten Projektplanung, welche zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber nach Zuschlag erstellt wurde, durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen. Folgende Schulungen sind zu erbringen: Schulungen des First-Level-Supports; Schulungen des Second-Level-Supports; Schulung/Grundschulung der Endanwender. Die Schulungen sind mit maximal 12 Teilnehmern und direkt vor Beginn des jeweiligen Echtbetriebs durchzuführen. Sowohl Online als auch Präsenzschulungen sind möglich.

Weitere Schulungen zur Spezialisierung von Teilbereichen (z.B. Sondersachbearbeitung), sowie Schulungen zu gesetzlichen und anderen umfangreichen Umstellungen sind durch den Auftraggeber nach Bedarf flexibel abrufbar (Bedarfsposition) und pauschal im Preisblatt unter Position 180 (Anlage C4) zu bepreisen. Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber entsprechende Leistungen unter Position 180 tatsächlich abruft.

Eine Anbindung an die eingesetzten Standardsoftwareprodukte in den Verwaltungen der Kunden (siehe Infrastrukturbeschreibungen (Anlagen B3, B4, B5)) ist selbstverständlich.

Die Anzahl der zu lizenzierenden Kunden beträgt nach aktuellem Stand 3. Diese 3 kommunalen Kunden repräsentieren aktuell rund 1.294.000 Einwohner*innen mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz.

Ferner sind als Bedarfspositionen weitere 3 kommunale Kunden (Landkreis Göttingen, Landkreis Holzminden,

Landkreis Northeim) als abrufberechtigte weitere Lizenzen unter Pos.-Nr. 190 bis 210, einschließlich Installation unter Pos.-Nr. 220 bis 240, Migration unter Pos.-Nr. 250 bis 270, und Wartung unter Pos.-Nr. 280 bis 300 im Preisblatt (Anlage C4) zu berücksichtigen. Sollten sich der Landkreis Göttingen, der Landkreis Holzminden und/oder der Landkreis Northeim als kommunale Kunden der KDG während der Vertragslaufzeit entscheiden,

die ausgeschriebene Leistung zu nutzen, ist der Auftraggeber KDG berechtigt aber nicht verpflichtet, für diese kommunalen Kunden weitere Lizenzen, die Installation, Migration und Wartung abzurufen. Diese 3 weiteren kommunalen Kunden repräsentieren aktuell rund 530.000 Einwohner*innen mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz. Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber Leistungen unter den Position 190 bis 300 des Preisblattes tatsächlich abruft. Bei Eintritt eines solchen Bedarfs gelten die vom Bieter im Preisblatt mit dem Angebot angegebenen Preise unter den Pos.-Nr. 070 bis 110 und 180 entsprechend.

Dementsprechend wird vom Bieter ein Preismodell auf Basis von Anzahl der Einwohner*innen mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz erwartet, da nur dieser Personenkreis ein Zulassungsvorgang betreiben darf.

Eine Mandantenfähigkeit des Produktes in einem Rechenzentrumsbetrieb wird vorausgesetzt. Als mandantenfähig (auch mandantentauglich) wird ein Fachverfahren bezeichnet, das auf demselben Server oder demselben Software-System mehrere Mandanten, also Kunden oder Auftraggeber, bedienen kann, ohne dass diese gegenseitigen Einblick in ihre Daten, Benutzerverwaltung und Ähnliches haben.

Es ist nach heutigen Vorstellungen bei der KDG ein Mehrbenutzerbetrieb für ca. 60 gleichzeitig angemeldete Benutzer*innen, bei der hannIT für ca. 200 gleichzeitig angemeldete Benutzer*innen und bei der LHH für ca. 200 gleichzeitig angemeldete Benutzer*innen angestrebt. Der Mehrbenutzerbetrieb muss in den jeweiligen Rechenzentren (KDG, hannIT und LHH) beliebig skalierbar sein.

Der Auftragnehmer muss sämtliche Updates und Upgrades ohne weitere Kosten einpreisen. Die EVB-IT-Vertragsunterlagen werden jeweils separat mit LHH, hannIT und KDG geschlossen.

Die Lieferung/Bereitstellung der Software erfolgt im Downloadverfahren.

Die Anforderungen in der Bewertungsmatrix (Anlage C3) sind in Ausschlusskriterium (A-Kriterium), Bewertungskriterium (B-Kriterium) und Informationskriterium (I-Kriterium) unterteilt. Die in der Anlage C3 aufgeführten A-Kriterien sind Mindestanforderungen; die Nichterfüllung eines A-Kriteriums führt zum Ausschluss des Angebots.

Die Anwenderinnen und Anwender des Auftraggebers sollen innerhalb einer LAN/WAN-Struktur auf die vom Auftragnehmer bereitgestellte Software zugreifen können. Der Auftragnehmer muss einen Vor-Ort-Betrieb (System und Datenbank) im Rechenzentrum der KDG, im Rechenzentrum der hannIT und dem Rechenzentrum der Landeshauptstadt Hannover anbieten und dabei berücksichtigen, dass auch die Installation seiner Software an diesen drei aufgeführten Rechenzentren jeweils durchgeführt werden muss, unter den vorgegebenen jeweiligen IT-Infrastrukturen (Anlagen B3, B4, B5).

Die derzeitige Zulassungssoftware ist bei jedem Auftraggeber installiert.

Die Datenbank für die Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover liegt im Rechenzentrum der Landeshauptstadt Hannover. Die Datenbank für die Stadt Göttingen liegt im Rechenzentrum der KDG.

Das Dokumentenmanagementtool (DMS) der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover wird im Rechenzentrum der hannIT bereitgestellt und das DMS der Stadt Göttingen im Rechenzentrum der Stadt Göttingen.

Für das Outputmanagement stellt sich die KDG und hannIT eine Lösung vor, die es ermöglicht, Dokumente, Abrechnungen, Listen usw. in einem Dokumentenmanagementsystem abzulegen (geforderte DMS-Systeme siehe Bewertungsmatrix (Anlage C3).

Als wesentliche Merkmale der Software des Auftragnehmers werden unter anderem erwartet:

• eine offene Systemarchitektur zwecks operationaler Datenhaltung,

• flexible Auswertungen und Schnittstellenanbindungen an andere Verfahren,

• leichte Erlernbarkeit und Anwendung des Systems durch praxisnahe, intuitive Menüführung, und • ergonomische Masken.

Hinsichtlich der Anforderungen wird auf die Bewertungsmatrix (Anlage C3) verwiesen.

Während der Dauer der Auftragsabwicklung stellt der zukünftige Auftragnehmer mindestens eine/n qualifizierte/n Mitarbeiter*in als Projektleiter/in zur Verfügung. Jegliche Abstimmungen erfolgen nur zwischen der/dem Projektleiter*in (extern) und den Projektleiter*innen, die vom Auftraggeber benannt werden.

Es wird vom Auftragnehmer eine enge Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber erwartet.

Während des Leistungszeitraumes stellt der Auftragnehmer, zur kurzfristigen Problemlösung die Erreichbarkeit seiner fachlich zuständigen Mitarbeiter*innen, eine telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten sicher: werktags zwischen 07.00 und 18 Uhr (Servicezeiten).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Fachliche Wertung (Qualität) / Gewichtung: 70 %
Preis - Gewichtung: 30 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

1. Weitere Schulungen zur Spezialisierung von Teilbereichen (z.B. Sondersachbearbeitung), sowie Schulungen zu gesetzlichen und anderen umfangreichen Umstellungen sind durch den Auftraggeber nach Bedarf flexibel abrufbar (Bedarfsposition) und pauschal im Preisblatt unter Position 180 (Anlage C4) zu bepreisen. Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber entsprechende Leistungen unter Position 180 tatsächlich abruft.

2. Ferner sind als Bedarfsposition weitere 3 kommunale Kunden als abrufberechtigte weitere Lizenzen unter Pos.-Nr. 190 im Preisblatt (Anlage C4) zu berücksichtigen. Sollten sich weitere kommunale Kunden der KDG/hannIT während der Vertragslaufzeit entscheiden, die ausgeschriebene Leistung zu nutzen, ist der Auftraggeber berechtigt aber nicht verpflichtet, für diese kommunalen Kunden weitere Lizenzen abzurufen. Diese kommunalen Kunden repräsentieren aktuell rund 530.000 Einwohner*innen mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz. Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber Lizenzen unter Position 190 tatsächlich abruft.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 211-550528
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung und Installation des Kfz.-Zulassungsverfahrens

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
26/04/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13187
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) genannten Werte entsprechen nicht den realen Werten, die wegen berechtigten geschäftlichen Interessen nicht genannt sind.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt:

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.

Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/06/2022

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