Vergabeverfahren „Lieferung und Installation des Kfz.-Zulassungsverfahrens“
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kdgoe.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de/E66567688
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hannit.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de/E66567688
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hannover.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de/E66567688
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren „Lieferung und Installation des Kfz.-Zulassungsverfahrens“
Beschaffung eines neuen Kfz.-Zulassungsverfahrens für die Kommunale Dienste Göttingen (KDG), sowie für die hannIT als auch für die Landeshauptstadt Hannover. Gegenstand ist die Überlassung von Standardsoftware auf Dauer (Verkauf), die Pflege der Standardsoftware nach der Lieferung (z.B. Lieferung von Updates) sowie die Erbringung zusätzlicher Leistungen (z.B. Installation/Implementierung, Schulung, Migration und Störungsbeseitigung).
Beschaffung eines neuen Kfz.-Zulassungsverfahrens für die Kommunale Dienste Göttingen (KDG), sowie für die hannIT als auch für die Landeshauptstadt Hannover. Gegenstand ist die Überlassung von Standardsoftware auf Dauer (Verkauf), die Pflege der Standardsoftware nach der Lieferung (z.B. Lieferung von Updates) sowie die Erbringung zusätzlicher Leistungen (z.B. Installation/Implementierung, Schulung, Migration und Störungsbeseitigung). Die KDG ist eine Einrichtung in alleiniger Trägerschaft der Stadt Göttingen, für die die KDG das Kfz-Zulassungsverfahren betreibt und betreiben wird. hannIT ist eine Anstalt öffentlichen Rechts mit der Region Hannover als größten Kunden, für die die hannIT das Kfz.-Zulassungsverfahren betreibt und betreiben wird. Für die Landeshauptstadt Hannover (LHH) wird das Verfahren im dortigen Rechenzentrum betrieben.
Die Auftraggeber erwarten vom zukünftigen Auftragnehmer die Lieferung, Installation und Implementierung eines Kfz.-Zulassungsverfahrens sowie die Migration der Zulassungsdaten aus dem Vorsystem „OK.Vorfahrt“. Das System muss alle Prozesse im Bereich des Zulassungswesens nach Bundesrecht abdecken.
Die Übernahme der Daten (Migration) aus den derzeit eingesetzten Verfahren „OK.Vorfahrt“ (Hersteller: AKDB / kommIT) ist zwingend erforderlich.
Die Applikation muss als browser- und/oder javabasierte Anwendung betrieben werden können.
Die Mitarbeiter der KDG/hannIT (Administratoren, Verfahrensbetreuer), sowie die lokalen Administratoren der Kunden, sind mittels Schulungen und Schulungsunterlagen in das neue System einzuweisen. Neben der Schulung dieser Anwendungsbetreuer führt der Anbieter zu Projektbeginn ein mindestens eintägiges Kickoff-Seminar (Workshop) mit allen Mitarbeitern/-innen der Projektgruppe durch. Die Schulung der KDG/hannIT-Administratoren, lokalen Administratoren, sowie der Endanwender erfolgt durch den Auftragnehmer. Das Schulungsvolumen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage B1) und ist dabei analog der abgestimmten Projektplanung, welche zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber nach Zuschlag erstellt wurde, durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen. Folgende Schulungen sind zu erbringen: Schulungen des First-Level-Supports; Schulungen des Second-Level-Supports; Schulung/Grundschulung der Endanwender. Die Schulungen sind mit maximal 12 Teilnehmern und direkt vor Beginn des jeweiligen Echtbetriebs durchzuführen. Sowohl Online als auch Präsenzschulungen sind möglich.
Weitere Schulungen zur Spezialisierung von Teilbereichen (z.B. Sondersachbearbeitung), sowie Schulungen zu gesetzlichen und anderen umfangreichen Umstellungen sind durch den Auftraggeber nach Bedarf flexibel abrufbar (Bedarfsposition) und pauschal im Preisblatt unter Position 180 (Anlage C4) zu bepreisen. Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber entsprechende Leistungen unter Position 180 tatsächlich abruft.
Eine Anbindung an die eingesetzten Standardsoftwareprodukte in den Verwaltungen der Kunden (siehe Infrastrukturbeschreibungen (Anlagen B3, B4, B5)) ist selbstverständlich.
Die Anzahl der zu lizenzierenden Kunden beträgt nach aktuellem Stand 3. Diese 3 kommunalen Kunden repräsentieren aktuell rund 1.294.000 Einwohner*innen mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz.
Ferner sind als Bedarfspositionen weitere 3 kommunale Kunden (Landkreis Göttingen, Landkreis Holzminden,
Landkreis Northeim) als abrufberechtigte weitere Lizenzen unter Pos.-Nr. 190 bis 210, einschließlich Installation unter Pos.-Nr. 220 bis 240, Migration unter Pos.-Nr. 250 bis 270, und Wartung unter Pos.-Nr. 280 bis 300 im Preisblatt (Anlage C4) zu berücksichtigen. Sollten sich der Landkreis Göttingen, der Landkreis Holzminden und/oder der Landkreis Northeim als kommunale Kunden der KDG während der Vertragslaufzeit entscheiden,
die ausgeschriebene Leistung zu nutzen, ist der Auftraggeber KDG berechtigt aber nicht verpflichtet, für diese kommunalen Kunden weitere Lizenzen, die Installation, Migration und Wartung abzurufen. Diese 3 weiteren kommunalen Kunden repräsentieren aktuell rund 530.000 Einwohner*innen mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz. Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber Leistungen unter den Position 190 bis 300 des Preisblattes tatsächlich abruft. Bei Eintritt eines solchen Bedarfs gelten die vom Bieter im Preisblatt mit dem Angebot angegebenen Preise unter den Pos.-Nr. 070 bis 110 und 180 entsprechend.
Dementsprechend wird vom Bieter ein Preismodell auf Basis von Anzahl der Einwohner*innen mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz erwartet, da nur dieser Personenkreis ein Zulassungsvorgang betreiben darf.
Eine Mandantenfähigkeit des Produktes in einem Rechenzentrumsbetrieb wird vorausgesetzt. Als mandantenfähig (auch mandantentauglich) wird ein Fachverfahren bezeichnet, das auf demselben Server oder demselben Software-System mehrere Mandanten, also Kunden oder Auftraggeber, bedienen kann, ohne dass diese gegenseitigen Einblick in ihre Daten, Benutzerverwaltung und Ähnliches haben.
Es ist nach heutigen Vorstellungen bei der KDG ein Mehrbenutzerbetrieb für ca. 60 gleichzeitig angemeldete Benutzer*innen, bei der hannIT für ca. 200 gleichzeitig angemeldete Benutzer*innen und bei der LHH für ca. 200 gleichzeitig angemeldete Benutzer*innen angestrebt. Der Mehrbenutzerbetrieb muss in den jeweiligen Rechenzentren (KDG, hannIT und LHH) beliebig skalierbar sein.
Der Auftragnehmer muss sämtliche Updates und Upgrades ohne weitere Kosten einpreisen. Die EVB-IT-Vertragsunterlagen werden jeweils separat mit LHH, hannIT und KDG geschlossen.
Die Lieferung/Bereitstellung der Software erfolgt im Downloadverfahren.
Die Anforderungen in der Bewertungsmatrix (Anlage C3) sind in Ausschlusskriterium (A-Kriterium), Bewertungskriterium (B-Kriterium) und Informationskriterium (I-Kriterium) unterteilt. Die in der Anlage C3 aufgeführten A-Kriterien sind Mindestanforderungen; die Nichterfüllung eines A-Kriteriums führt zum Ausschluss des Angebots.
Die Anwenderinnen und Anwender des Auftraggebers sollen innerhalb einer LAN/WAN-Struktur auf die vom Auftragnehmer bereitgestellte Software zugreifen können. Der Auftragnehmer muss einen Vor-Ort-Betrieb (System und Datenbank) im Rechenzentrum der KDG, im Rechenzentrum der hannIT und dem Rechenzentrum der Landeshauptstadt Hannover anbieten und dabei berücksichtigen, dass auch die Installation seiner Software an diesen drei aufgeführten Rechenzentren jeweils durchgeführt werden muss, unter den vorgegebenen jeweiligen IT-Infrastrukturen (Anlagen B3, B4, B5).
Die derzeitige Zulassungssoftware ist bei jedem Auftraggeber installiert.
Die Datenbank für die Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover liegt im Rechenzentrum der Landeshauptstadt Hannover. Die Datenbank für die Stadt Göttingen liegt im Rechenzentrum der KDG.
Das Dokumentenmanagementtool (DMS) der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover wird im Rechenzentrum der hannIT bereitgestellt und das DMS der Stadt Göttingen im Rechenzentrum der Stadt Göttingen.
Für das Outputmanagement stellt sich die KDG und hannIT eine Lösung vor, die es ermöglicht, Dokumente, Abrechnungen, Listen usw. in einem Dokumentenmanagementsystem abzulegen (geforderte DMS-Systeme siehe Bewertungsmatrix (Anlage C3).
Als wesentliche Merkmale der Software des Auftragnehmers werden unter anderem erwartet:
• eine offene Systemarchitektur zwecks operationaler Datenhaltung,
• flexible Auswertungen und Schnittstellenanbindungen an andere Verfahren,
• leichte Erlernbarkeit und Anwendung des Systems durch praxisnahe, intuitive Menüführung, und • ergonomische Masken.
Hinsichtlich der Anforderungen wird auf die Bewertungsmatrix (Anlage C3) verwiesen.
Während der Dauer der Auftragsabwicklung stellt der zukünftige Auftragnehmer mindestens eine/n qualifizierte/n Mitarbeiter*in als Projektleiter/in zur Verfügung. Jegliche Abstimmungen erfolgen nur zwischen der/dem Projektleiter*in (extern) und den Projektleiter*innen, die vom Auftraggeber benannt werden.
Es wird vom Auftragnehmer eine enge Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber erwartet.
Während des Leistungszeitraumes stellt der Auftragnehmer, zur kurzfristigen Problemlösung die Erreichbarkeit seiner fachlich zuständigen Mitarbeiter*innen, eine telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten sicher: werktags zwischen 07.00 und 18 Uhr (Servicezeiten).
1. Weitere Schulungen zur Spezialisierung von Teilbereichen (z.B. Sondersachbearbeitung), sowie Schulungen zu gesetzlichen und anderen umfangreichen Umstellungen sind durch den Auftraggeber nach Bedarf flexibel abrufbar (Bedarfsposition) und pauschal im Preisblatt unter Position 180 (Anlage C4) zu bepreisen. Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber entsprechende Leistungen unter Position 180 tatsächlich abruft.
2. Ferner sind als Bedarfsposition weitere 3 kommunale Kunden als abrufberechtigte weitere Lizenzen unter Pos.-Nr. 190 im Preisblatt (Anlage C4) zu berücksichtigen. Sollten sich weitere kommunale Kunden der KDG/hannIT während der Vertragslaufzeit entscheiden, die ausgeschriebene Leistung zu nutzen, ist der Auftraggeber berechtigt aber nicht verpflichtet, für diese kommunalen Kunden weitere Lizenzen abzurufen. Diese kommunalen Kunden repräsentieren aktuell rund 530.000 Einwohner*innen mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz. Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber Lizenzen unter Position 190 tatsächlich abruft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Installation des Kfz.-Zulassungsverfahrens
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13187
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) genannten Werte entsprechen nicht den realen Werten, die wegen berechtigten geschäftlichen Interessen nicht genannt sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]