Ausschreibung einer verkehrlichen Erschließung Eckermannpark für das "Naturbad im Eckermannpark" in Winsen (Luhe) Referenznummer der Bekanntmachung: 20050
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winsen (Luhe)
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.winsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung einer verkehrlichen Erschließung Eckermannpark für das "Naturbad im Eckermannpark" in Winsen (Luhe)
Stadt Winsen (Luhe) - Beauftragung der verkehrlichen Erschließung für den Bau eines Naturbades für die Stadt Winsen (Luhe) | Bauabschnitt 2022
Winsen (Luhe)
Die Stadt Winsen (Luhe) beabsichtigt den Bau eines Naturbades im "Eckermannpark".
Neben dem späteren Bau des Naturbades erfolgt zunächst die verkehrliche Erschließung dieses Gebietes. Dabei wird die Erschließung des "Eckermannpark" zu einem wesentlichen Teil als Zwischenbauzustand mit einer Baustraße in Asphaltbauweise durchgeführt, wobei sich ein Teil bereits im Endbauzustand befindet (ca. 25% im Endbauzustand).
Der Endausbau erfolgt nach der Herstellung des Naturbades. Zum notwendigen Umfang gehören die Herstellung einer Zufahrt von der L 234, die Herstellung von Fahrbahn und Parkplätzen sowie Gehwegen im Eckermannpark im Zwischenbauzustand und die Anlage einer Baustraße für den späteren Bau des Naturbades.
Ebenso gehören die Ver- und Entsorgungserschließung und Bepflanzung zum Leistungsumfang.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Seevetal
NUTS-Code: DE933 Harburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Allgemeine Verfahrensbedingungen:
- Verfahrensfragen sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortenforum elektronisch über die unter Ziffer I.3) genannte Plattform zu stellen,
- Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft dazu gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages,
- Eine bestimmte Rechtsform von Bietern ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch,
- Nebenangebote sind nicht zugelassen.
B. Angebotswertung und Zuschlagskriterium:
- Gewertet wird ausschließlich der Angebotspreis. Der Zuschlag erfolgt auf den niedrigsten Preis.
Nähere Angaben zu dem Projekt und den relevanten Leistungsparametern finden sich in der Leistungsbeschreibung samt Baubeschreibung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YURRPAT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/