Neubau Betriebshof der Städtischen Betriebe Buxtehude am Standort Philipp-Reis-Straße Referenznummer der Bekanntmachung: BUX-VgV-1374 (2)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Buxtehude
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21614
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.staedtischebetriebe-buxtehude.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luchterhandt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Betriebshof der Städtischen Betriebe Buxtehude am Standort Philipp-Reis-Straße
Die Städtischen Betriebe Buxtehude (SBB) planen einen Neubau des Betriebshofes am Standort Philipp-Reis-Straße. Nach derzeitiger Schätzung sind insgesamt ca. 5.372 qm Grundfläche von Gebäude und insgesamt ca. 16.025 qm versiegelte Fläche für Gebäude, Lagerbereiche, Außenlager und Verkehrsanlagen erforderlich .
Es sollen nach Herrichtung des Standortes die erforderlichen Flächen durch Neubaubaumaßnahmen geschaffen werden. Die Hansestadt Buxtehude verfolgt ambitionierte Nachhaltigkeitsziele für alle städtischen Immobilien. Die Neubauten, mind. jedoch das Verwaltungsgebäude, sollen nach DGNB Gold zertifiziert werden.
Das Projektbudget (KG 200-500) beträgt ca. 12,74 Mio. EUR (netto). Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
- Leistungsphasen 1 bis 3 gem. §§ 34, 39, 43, 47, 51 und 55 gem. HOAI;
- Leistungsphasen 4 bis 9 gem. §§ 34, 39, 43, 47, 51 und 55 gem. HOAI, optional, stufenweise.
Es besteht kein Anspruch auf den Abruf sämtlicher optionaler Leistungsphasen.
Im Weiteren siehe Ziffer 2.4. der Bekanntmachung.
Hansestadt Buxtehude 21614 Buxtehude
Der Standort Philipp-Reis-Straße befindet sich in einem Gewerbegebiet (Bebauungsplan 46D). Das Grundstück befindet sich in städtischer Hand.
Nach einer aktualisierten Variantenbetrachtung unterschiedlicher Standorte erfolgte am 31.05.2022 ein Ratsbeschluss, der festlegt, dass der Standort Philipp-Reis-Straße für den Neubau des Betriebshofes weiter verfolgt werden soll.
Das Bauen auf dem freien Grundstück ermöglicht an der Philipp-Reis-Straße eine auf die betrieblichen Belange optimal ausgerichtete Größe und Anordnung der Gebäude und innerbetrieblichen Erschließungen. Ziel ist es dabei, so dass Gebäude, Arbeitsstände und Fahrzeugabstellungen mit optimierten Abmessungen und Erweiterungsmöglichkeiten geplant werden. Arbeitsstände sollen beidseitig angefahren werden, Nebenräumen und Lagerflächen können rückwärtig angeordnet werden. Verwaltungs- und Sozialgebäude sowie Werkstätten befinden sollen in eigenen Gebäuden angeordnet werden, was die betrieblichen Abläufe wesentlich optimiert und Synergien in Sanitärräumen, Umkleiden, Werkstätten, Erschließungen und Büros ermöglicht.
Um das Gesamtvorhaben baulich umzusetzen, ist eine vorhandene Wendekehre und eine Fuß- und Radwegeverbindung zum Alten Postweg zu verlegen.
Die Hansestadt Buxtehude wurde 2021 mit dem Nachhaltigkeitspreis ausgezeichnet. Daher wird für die Neubauten, mind. jedoch für das Verwaltungsgebäude, eine DGNB-Zertifizierung in Gold angestrebt. Für alle Maßnahmen soll eine möglichst ressourcenschonende Bauweise und die Nutzung regenerativer Energien geprüft werden. Das betrifft beispielsweise die Wärmeerzeugung unter Verwendung von Brennstoffen aus Biomasse, die Erzeugung von Strom über PV-Anlagen, auch zur Betankung des zukünftigen Fuhrparks.
Das Büro S3 Sasse + Sasse, Bremen war mit einer Machbarkeitsuntersuchung beauftragt, die aufzeigt, wie die erforderliche Baumasse gem. Raumprogramm am Standort Philipp-Reis-Straße umgesetzt werden kann. Die Machbarkeitsuntersuchung wird (mind. in Teilen) mit dem Versand der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.
Hinweis: Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl.
§17 Abs. 11 VgV).
Für die Vergabestelle, begleitet das büro luchterhandt & partner, Hamburg die operative Umsetzung dieses VgV-Verfahrens.
Der Auftrag kann entsprechend der Projekterfordernisse verlängert werden.
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formalen sowie Mindestkriterien/- anforderungen erfüllen, sind für die Wertung zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der für die Leistungsbereiche eingereichten Projekte aus der Leistungsübersicht in den Kriterien:
1) Projekte der Objektplanung Gebäude (Leistungen gem. § 34 HOAI, Leistungsphasen 2 bis 8) für einen Neubau im Bereich der Industriebauten (z. B. Werkhallen, Lagerflächen, Werkstätten, Fahrzeughallen) mit mind. 5.000 qm BGF
0 Projekte = 0 Pkt., 1 Projekt = 3Pkt., 2 und mehr Projekte = 6Pkt.
2) Projekte der Generalplanung (mind. Leistungen gem. § 34 und 55 HOAI, Leistungsphasen 2 bis 8 und Leistungen gem. § 51 HOAI 2bis 6) für ein Neubauprojekt mit anrechenbaren Baukosten von mind. 8,0 Mio. Euro (netto) für die Kostengruppen 300 bis 400
0 Projekte = 0 Pkt., 1 Projekt = 3Pkt., 2 und mehr Projekte = 6Pkt.
3) Neubauprojekte der Honorarzone mind. IV gem. Anlage 10.2 HOAI 2021 (Leistungen gem. § 34 HOAI, Leistungsphasen 2 bis 8) mit anrechenbaren Baukosten von mind. 8,0 Mio. Euro (netto) für die Kostengruppen 300 bis 400
0 Projekte = 0 Pkt., 1 Projekt = 1Pkt., 2 und mehr Projekte = 2Pkt.
4) Neubauprojekte (Leistungen gem. § 55 HOAI, Leistungsphasen 2 bis 8) mit anrechenbaren Baukosten von mind. 3,0 Mio. Euro (netto) für die Kostengruppe 400
0 Projekte = 0 Pkt., 1 Projekt = 2Pkt., 2 und mehr Projekte = 4Pkt.
5) Projekte, die mit einem Preis in einem geregelten hochbaulichen Wettbewerb ausgezeichnet wurden und/oder realisierte hochbauliche Projekte, die eine Auszeichnung bzw. Anerkennung/lobenden erhalten haben. In der Jury muss mindestens ein/e Vertreter/in mit der Qualifikation Architekt/in vertreten gewesen sein. Zuschläge in VOF-/VgV-Verfahren werden nicht gewertet.
0 Projekte = 0 Pkt., 1 und mehr Projekte = 2 Pkt.
6) Projekte aus dem Leistungsbereich der Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI mit Planung von Anlagen aus dem Bereich Erneuerbare Energien (z. B. mit Nutzung von Photovoltaik, Solarthermie oder Biomasse zur Gewinnung regenerativer Energien)
0 Projekte = 0 Pkt., 1 Projekt = 1Pkt., 2 und mehr Projekte = 2Pkt.
7) Projekte aus dem Leistungsbreich der Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI mit Planung von Anlagen aus dem Bereich Erneuerbare Energien (z. B. mit Nutzung von Photovoltaik, Solarthermie oder Biomasse zur Gewinnung regenerativer Energien)
0 Projekte = 0 Pkt., 1 Projekt = 1Pkt., 2 und mehr Projekte = 2Pkt.
8) Projekte aus dem Bereich Neubauten mit Nachhaltigkeitszertifizierung (z. B. DGNB oder vergleichbar) und den bearbeiteten Lph 2-8 (8 abgeschlossen) gem. § 34 HOAI
0 Projekte = 0 Pkt., 1 Projekt = 2Pkt., 2 und mehr Projekte = 4Pkt.
Insgesamt können 28 Punkte erreicht werden. Eine Referenz kann in mehreren Mindest- und/oder Auswahlkriterien (Kriterien 1. bis 7.) gewertet werden. Zum optimalen Nachweis der Leistungsfähigkeit wird empfohlen, gegebenenfalls eine Bietergemeinschaft zu bilden. Der Auftraggeber beabsichtigt, mindestens 3 und höchstens 5 Bieter auszuwählen. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen qualifizieren sich als Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, gemäß § 75 (6) Vergabeverordnung (VgV) unter den verbliebenen Bewerbern zu losen oder die Anzahl zu erhöhen.
- Leistungsphasen 3 bis 9 gem. §§ 34, 39, 43, 47, 51 und 55 gem. HOAI, optional, stufenweise.
- Es besteht kein Anspruch auf den Abruf sämtlicher optionaler Leistungsphasen.
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bewerber mit Teilnahmeantrag in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister bzw. in ein Handelsregister am Wohnort des Bewerbers nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift. Hinweis: Ein Handelsregisterauszug oder Partnerschaftsregisterauszug muss gültig und darf nicht älter als 12 Monate sein. Stichtag ist der Tag der Submissionsfrist für Teilnahmeanträge.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen abzugeben:
B1) Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung/Zusammenarbeit;
B2) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
B3) Eigenerklärung zur Unterschriftenberechtigung. (Alternativ: Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (Hinweis: ein Handels- oder Partnerschaftsregisterauszug muss aktuell und darf nicht älter als 12 Monate sein. Stichtag ist der Tag der Submission des Teilnahmewettbewerbs);
B4 - A) Eigenerklärung über geleistete Steuerzahlungen
(Alternativ: Bescheinigung von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaates, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Auskunft in Steuersachen, max. 12 Monate alt) ordnungsgemäß erfüllt. Stichtag ist der Tag der Submission des Teilnahmewettbewerbs);
B4 - B) Eigenerklärung über geleistete Sozialabgaben. (Alternativ: Nachweis über regelmäßige Leistung der Sozialversicherungsbeiträge (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstelle (max. 12 Monate alt) UND der Berufsgenossenschaft, aktuell und gültig) Stichtag ist der Tag der Submission des Teilnahmewettbewerbs);
B5) Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen;
B6) Eigenerklärung zum 5. RUS Sanktionspaket
C1) Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung;
C2) Erklärung über den Gesamt- und Teilumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 (1) VgV) jeweils getrennt für die Leistungsbereiche gem. § 34, § 51 HOAI sowie für § 55 HOAI 2021.
Die aufgezählten Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise in englischer oder deutscher Sprache vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, indem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben nachzufordern.
Zu C1: Deckungssummen mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, mind. [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden abdecken. Besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit niedrigeren als den o. a. Deckungssummen, ist die Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der Versicherung, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben, erforderlich.
Zu C2: der Gesamt- und Teilumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre für die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI 2021 muss mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2019/2020/2021) betragen; der Gesamt- und Teilumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre für die Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI 2021 muss mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2019/2020/2021) betragen; der Gesamt- und Teilumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre für die Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI 2021 muss mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2019/2020/2021) betragen;
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
D1) Liste der wesentlichen in den letzten 8 Jahren (Stichtag: 1.1.2013) erbrachten Leistungen (§ 46 (3) 1.VgV);
D2) Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers gem. Abschnitt III.2.1) der EU-Bekanntmachung;
D3) Erklärung der Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Jahren je Leistungsbereich der §§ 34, 39, 43, 47, 51 und 55 HOAI (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
Über die geforderten Nachweise hinaus abgegebene Unterlagen (Bürobroschüren o. ä.), bleiben unberücksichtigt. Maßgeblich sind die Angaben im Teilnahmeantrag. Referenzen aus früheren Tätigkeiten in anderen Büros werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position bearbeitet wurden.
Zu D1:
1) Die Projekte müssen in den vergangenen 8 Jahren (Stichtag 1.1.2014) bearbeitet worden sein. Die Leistungen dürfen nicht vor dem 01.01.2014 begonnen sein und die jeweils geforderten Leistungen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen sein;
2) Mit der Leistungsübersicht ist zwingend mind. ein Projekt der Generalplanung (Leistungen gem. § 34, 51 und 55 HOAI, Leistungsphasen 2 bis 6/8) mit anrechenbaren Baukosten von mind. 8,0 Mio. Euro (netto) für die Kostengruppen 300 bis 400 nachzuweisen.
3) Mit der Leistungsübersicht ist zwingend mind. ein Projekt der Technischen Ausrüstung (Leistungen gem. § 55 HOAI, Anlagegruppen 1 bis 8, Leistungsphasen 2 bis 8) für ein Neubauprojekt mit mind. 5.000 qm BGF nachzuweisen.
4) Mit der Leistungsübersicht ist zwingend mind. ein Projekt der Objektplanung Gebäude (Leistungen gem. § 34 HOAI, Leistungsphasen 2 bis 8) für ein Neubauprojekt mit mind. 5.000 qm BGF nachzuweisen.
5) Mit der Leistungsübersicht ist zwingend mind. ein Projekt der Tragwerksplanung (Leistungen gem. § 51 HOAI, Leistungsphasen 2 bis 6) für ein Neubauprojekt mit anrechenbaren Baukosten von mind. 4,0 Mio. Euro (netto) für die Kostengruppen 300+400 nachzuweisen.
6) Mit der Leistungsübersicht ist zwingend mind. ein Projekt der Verkehrsanlagenplanung (Leistungen gem. § 47 HOAI, Leistungsphasen 2 bis 8) von innerstädtischen Straßen für mit anrechenbaren Baukosten von mind. 0,5 Mio. Euro (netto) nachzuweisen.
7) Mit der Leistungsübersicht ist zwingend mind. ein Projekt der Objektplanung Ingenieurbauwerke (Leistungen gem. § 43 HOAI, Leistungsphasen 2 bis 8) zur Entwässerung von Oberflächen mit anrechenbaren Baukosten von mind. 0,25 Mio. Euro (netto) nachzuweisen.
8) Mit der Leistungsübersicht ist zwingend mind. eine Referenz aus dem Leistungsbereich Neubauten gem. § 34 HOAI für einen öffentlichen Auftraggeber mit einer Zertifizierung in DGNB Gold nachzuweisen.
9) Referenzen sind unter:
a) Angabe der Projektbeschreibung;
b) Angabe des Projekttyps;
c) Angabe des Leistungszeitraums von Leistungsphase 2 bis Leistungsphase 6 bzw. 8;
d) Angabe der beauftragten und abgeschlossenen Leistungsphasen;
f) Angabe der Baukosten der Kostengruppe 300, 400 und 500 gemäß der Norm des Deutschen Instituts für Normung (DIN) 276 in Euro (brutto);
g) Angabe der Quadratmeter BGF;
h) Angabe zu Bauzeit;
i) Angabe zu einer Zertifizierung;
k) Angabe und Nennung des Bauherren mit Ansprechpartner (inklusive Telefonnummer) in die Leistungsübersichten (D1.3) einzutragen.
Liegt zu einer Referenz kein/e Referenzschreiben/Eigenerklärung vor, kann diese nicht gewertet werden. Dieser Mindeststandard gilt für alle Referenzen, die eingereicht (in die Leistungsübersicht D1.3 eingetragen) werden. Kann der Bewerber kein Referenzschreiben oder keine Referenzbestätigung des Bauherrn beschaffen, so ist eine vom Bewerber unterzeichnete Eigenerklärung über die erbrachten Leistungen mit Nennung des Bauherren mit Ansprechpartner (inkl. Telefonnummer) vorzulegen.
Zu D2: Architekt/-in gem. § 75 (1) VgV für die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI 2021. Landschaftsarchitekt/-in gem. § 75 (1) VgV für die Leistungen der Freianlagen gem. § 39 HOAI 2021; § 75 (1) VgV = Ingenieur/in für die Leistungsbereiche gem. §§ 43, 47, 51 und 55 HOAI
Zu D3: Es sind mindestens 4 festangestellte Mitarbeiter mit einem berufsqualifizierendem Hochschulabschluss für Leistungen gemäß § 34 HOAI 2021
SOWIE mindestens 2 festangestellte Mitarbeiter mit einem berufsqualifizierendem Hochschulabschluss für Leistungen gemäß § 39 HOAI 2021
SOWIE mindestens 2 festangestellte Mitarbeiter mit einem berufsqualifizierendem Hochschulabschluss für Leistungen gemäß § 43 HOAI 2021
SOWIE mindestens 3 festangestellte Mitarbeiter mit einem berufsqualifizierendem Hochschulabschluss für Leistungen gemäß § 47 HOAI 2021
SOWIE mindestens 2 festangestellte Mitarbeiter mit einem berufsqualifizierendem Hochschulabschluss für Leistungen gemäß § 51 HOAI 2021
SOWIE mindestens 7 festangestellte Mitarbeiter mit einem berufsqualifizierendem Hochschulabschluss für Leistungen gemäß § 55 HOAI 2021 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2019/2020/2021) nachzuweisen. Es werden sowohl Inhaber als auch sozialversichrungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter mit entsprechenden Berufsqualifikation gewertet. Bewerbergemeinschaften können diese Anforderung gemeinsam erfüllen.
Architekt/-in gem. § 75 (1) VgV für die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI 2021.
Landschaftsarchitekt/-in gem. § 75 (1) VgV für die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 39 HOAI 2021.
Ingenieur/in gem. § 75 (2) VgV für die Leistungsbereiche gem. §§ 43, 47, 51 und 55 HOAI
Unter anderem:
- HOAI
- Landesbauordnung Niedersachsen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Hierfür ist zwingend ein Bewerberbogen zu verwenden, der in dem unter Ziff. I.3) genannten Projektraum registrierungsfrei zur Verfügung steht. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über den o. g. Projektraum. Am Auftrag interessierte Unternehmen werden daher darum gebeten, sich für den Projektraum zu registrieren und im eigenen Interesse die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren;
2) Der Bewerberbogen enthält neben Erklärungsvordrucken zu den unter Ziff. III.1 geforderten Angaben zur Beurteilung der Eignung eine Abfrage von Angaben zur Person des Bewerbers, insbesondere dessen Leistungsspektrum sowie Vordrucke einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB und einer Erklärung nach § 22 MiLoG. Weiter enthält er für den Fall der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung.
Der Bewerbungsbogen ist für eine Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen. Der Bewerberbogen mit den vorstehend sowie unter Ziff. III.1 geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich über den elektronischen Projektraum bis zu dem unter Ziff. IV.2.2 genannten Termin einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (postalisch oder per E-Mail statt elektronisch über den Projektraum) eingehen, können nicht berücksichtigt werden;
3) Im elektronischen Projektraum sind die folgenden Anlagen zur Auftragsbekanntmachung frei verfügbar:
- Anlage 1: Bewerberbogen,
- Anlage 2: Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien,
- Anlage 3: Hinweise zum Datenschutz,
- Anlage 4: Leistungsbild Lösungsvorschlag
Weitere, erst für die Ausarbeitung eines konkreten Angebots erforderliche Unterlagen werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt;
4) Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen zum Teilnahmewettbewerb müssen bis spätestens 6 Kalendertagen vor Ablauf der Bewerbungsfrist über den elektronischen Projektraum eingereicht werden;
5) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von in Teilnahmeantrag vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfallberufen hat;
6) Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren bei weniger als 3 geeigneten Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen. Ebenso behält er sich vor, im Teilnahmewettbewerb nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerbergemeinschaft entsprechend ihrer Rangfolge bis zur Höchstzahl von 5 Verfahrensteilnehmern nachträglich, als Nachrücker am weiteren Verfahren zu beteiligen, soweit einzelne im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber/Bewerbergemeinschaften mitteilen, von der Abgabe eines Erstangebots ab sehen;
7) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNVRPQU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens Bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.