Realisierung des Hochbehälters Petze Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-06 HochB Petze L2 BauW HarzWW
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierung des Hochbehälters Petze
Das Ziel der Bauleistung ist die Errichtung eines Hochbehälters bestehend aus zwei Wasserkammern mit einem Speichervolumen von je 12.500 m³ sowie einer Schieberkammer mit Pultdach inklusive der technischen Ausrüstung (ohne EMSR-Technik).
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Ziel der Bauleistung ist die Errichtung eines Hochbehälters bestehend aus zwei Wasserkammern mit einem Speichervolumen von je 12.500 m³ sowie einer Schieberkammer mit Pultdach inklusive der technischen Ausrüstung (ohne EMSR-Technik), wobei der Hochbehälter komplett erdüberdeckt zu erstellen und für dieses Bauwerk sicherzustellen ist, dass in den Wasserkammern sowie den Zu- und Ableitungen Trinkwasser in Trinkwasserqualität gespeichert werden kann und kein Sicker- oder Hangwasser von außen eintritt. Die Herstellung der erdverlegten Rohrleitungen ist nicht Teil der jetzt angefragten Bauleistung.
In einem 1. Schritt werden die schriftlichen Darstellungen jedes zu wertenden Eignungskriteriums gewertet. Zur mündlichen Präsentation werden nur diejenigen Bewerber zugelassen, deren Bewerbung nach der Wertung der schriftlichen Darstellungen mindestens 60 % der maximal möglichen Punkte der zu wertenden Eignungskriterien erreichen.
Die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe zugelassen werden ist auf 5 begrenzt. Es werden die 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, die nach den zu wertenden Eignungskriterien die höchste Punktzahl erreichen. Sollten weniger als 5 Bewerber vorhanden sein, so können diese zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Erfüllen die Bewerber die zu wertenden Eignungsangaben gleich und steigt die Anzahl der zuzulassenden Bewerber dadurch über 5, so entscheidet das Los darüber, welcher Bewerber als 5. zugelassen wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Sofern Sie ins Handelsregister eingetragen sind: Auszug aus dem Handelsregister maximal 3 Monate alt
Sofern Sie ins Gewerbezentralregister eingetragen sind: Auszug aus dem Gewerbezentralregister maximal 3 Monate alt
Nachweis des Bestehens oder der Möglichkeit des Abschlusses im Falle des Vertragsschlusses einer Haftpflichtversicherung in Höhe von 5 Mio. € für Personenschäden und in Höhe von 5 Mio. € für Sachschäden, die mindestens für Personenschäden einmal jährlich in Höhe von 5 Mio. € je Versicherungsfall zur Verfügung steht und für Sachschäden einmal jährlich in Höhe von 5 Mio. € je Versicherungsfall zur Verfügung steht
Zum Zeitpunkt der Einreichung gültiger Nachweise der regelmäßigen Zahlungen an die Sozialversicherungen
Zum Zeitpunkt der Einreichung gültiger Nachweise der regelmäßigen Zahlungen der Steuern und Abgaben
Einreichung einer aussagekräftigen Präsentation in Textform zur Berufsqualifikation des Bauleiters und seines Stellvertreters
Einreichung einer aussagekräftigen Präsentation in Textform der Kenntnisse oder Erfahrung des Bewerbers im Anlagenbau (Rohrleitungen/Armaturen sowie technische Ausrüstung im Übrigen usw.) für z.B. Trinkwasserbehälter, Wasserwerke o.ä. Bauwerke
Einreichung einer aussagekräftigen Präsentation in Textform der Kenntnisse oder Erfahrung des Bewerbers im Neubau von Ortbetonbehältern für flüssige Lebensmittel
Einreichung einer aussagekräftigen Präsentation in Textform der Kenntnisse oder Erfahrung des Bewerbers im Umgang mit Geräten, die für den Neubau von Trinkwasserbehältern eingesetzt werden
Einreichung einer aussagekräftigen Präsentation in Textform der Kenntnisse oder Erfahrung des Bewerbers bezüglich der Hygienevorschriften für die eingesetzten Mitarbeiter im Trinkwasserbereich
Einreichung einer aussagekräftigen Präsentation in Textform der Kenntnisse oder Erfahrung des Bewerbers hinsichtlich der Sicherung der Einhaltung der Hygienevorschriften beim Neubau von Trinkwasserbehältern
Vertragsstrafe bei Verstoß gegen Tariftreue oder Mindestlohn gemäß Niedersächsischem Tariftreue- und Vergabegesetz
Gewährleistungssicherheit 3%
Vertragserfüllungssicherheit 5%
Zahlung Mindestlohn und nach Tarif, auch Bindung der Unterauftragnehmer, alles gemäß Niedersächsischem Tariftreue- und Vergabegesetz
Einhaltung des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie:
Die Ziffer II.2.5) dieses Bekanntmachungsformulars ist eine zwingende Vorgabe des Vergabeportals. Die dort vorgenommene Angabe gilt nicht. Für die Zuschlagskriterien gilt, dass sie mit Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes den ausgewählten Bewerbern bekannt gegeben werden.
Bitte beachten Sie:
Das Portal generiert unter IV.2.6) aus der Bindung des Teilnahmeantrags automatisch die Bindefrist des Angebotes, weshalb die Eintragung unter vorgenannter Ziffer nicht zutreffend ist. Die Anforderung unter IV.2.6) für dieses Vergabeverfahren lautet: Die Bewerbung muss gültig bleiben bis 03.09.2022.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.