MFP - Druckerflotte Referenznummer der Bekanntmachung: 12-03-2022/002
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://root.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://root.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
MFP - Druckerflotte
Neue Ausstattung des Landkreises mit einer Druckerflotte (40 Stück)
Neue Ausstattung des Landkreises Peine mit einer Druckerflotte (40 Stück) zur Miete/Leasing über die Laufzeit von 60 Monaten (20 Quartale). Die Leistung beinhaltet die Bereitstellung von Hardware (38xLK 1; 2x LK2) und Software, die Installation und Einweisung, UHG (Urheberrechtsabgabe), die Transportkosten zum jeweiligen Standort, Print&Follow- und Flottenmanagementlösung, einen Softwarepflegevertrag inklusive Upgrades und Updates, den Rücktransport der Systeme nach Vertragsende sowie den Freiseiten (297.000 s/w-Drucke pro Quartal, 99.000 Farbdrucke pro Quartal).
Fotokopien (schwarz/weiß) nach Überschreiten des Freikontingents.
Fotokopien (farbig) nach Überschreiten des Freikontingents.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV sowie gemäß VHB 124 des Bieters darüber abzugeben, dass:
- der Bieter keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen,
- der Bieter im Verfahren keine unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
Außerdem ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)einzureichen.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass:
- der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Auf Verlangen des Auftraggebers sind diesbezügliche Nachweise vorzulegen,
- der Bieter seinen Mitarbeitern die jeweils gültigen Tariflöhne, welche für allgemeinverbindlich erklärt wurden, bezahlt
- der Bieter in einer evtl. tariflosen Zeit mindestens den jeweils zuletzt gültigen Tariflohn weiter bezahlt, bis eine neue Tarifvereinbarung getroffen wurde,
- über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
- der Bieter sich nicht in Liquidation befindet.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Ggf. weitere Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass:
- der Betrieb des Bieters in technischer, kaufmännischer, personeller und finanzieller Hinsicht so ausgestattet ist, dass er eine fach- und fristgerechte Ausführung der zu erbringenden Leistung garantieren kann,
- im Betrieb des Bieters die technischen Kenntnisse vorhanden sind, die für die Vorbereitung und Ausführung der geforderten Leistungen erforderlich sind,
- der Bieter den weiteren gesetzlichen Verpflichtungen bislang nachgekommen ist und eine sorgfältige und einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen entsprechend den rechtlichen und technischen Normen (einschließlich Gewährleistungen) gewährleisten kann.
Ggf. weitere Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
EVB-IT Systemvertrag inkl. EVB-IT AGB's nebst Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Peine, Zentrale Vergabestelle, Werner-Nordmeyer-Straße 19a, 31226 Peine
Keine Bieter/Bevollmächtigte zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf Antrag kann bei der Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden.
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als10 Kalendertage bei Absendung per
Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB).