Sanierungsträger und Quartiersmanagement "Wollepark" Referenznummer der Bekanntmachung: 51-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Delmenhorst
NUTS-Code: DE941 Delmenhorst, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27749
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.delmenhorst.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierungsträger und Quartiersmanagement "Wollepark"
Beauftragung eines Sanierungsträgers sowie eines Quartiersmanagements im Sannierungsgebiet "Wollepark"
Stadt Delmenhorst Rathausplatz 1 27749 Delmenhorst
Beauftragung eines Sanierungsträgers sowie eines Quartiersmanagements im Sannierungsgebiet "Wollepark"
mehrfache Verlängerung um jeweils ein Jahr in Abhängigkeit von der Bewilligung weiterer Städtebaufördermittel
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Eignung wird die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber und Bieter geprüft. Der Nachweis kann durch Eintragung in einem amtlichen Verzeichnis oder im Präqualifikationsverzeichnis erfolgen. Alternativ kann der Nachweis durch Abgabe einer Eigenerklärung (entsprechendes Formular in den Vergabeunterlagen) erbracht werden. Es sind Angaben zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, zur Ausführung mindestens drei vergleichbarer Leistungen, zur Zahl der Beschäftigten, zur Eintragung in das Berufsregister, zur Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes, zum Nachunternehmereinsatz, zu evtl. Insolvenzverfahren, zur evtl. Liquidation, zur Nichtbegehung schwerer Verfehlungen die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB), zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zu den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft erforderlich. Von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind die Angaben auf Verlangen innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Nachweis der Qualifizierung
a) durch Erfüllung der Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger entsprechend § 158 BauGB
b) der Geschäftstätigkeit / Fachkunde des Anbieters
c) der beruflichen Befähigung, insbesondere der für die Leistungen verantwortlichen Personen
d) Erfahrung mit der Förderkulisse "Sozialer Zusammenhalt" als Sanierungsträger oder vergleichbar mit 3 Referenzen auf je 1 DIN A4, davon mind. 1 Referenz in Niedersachsen in den letzten drei Jahren.
d) Erfahrungen mit der Einrichtung sowie Betreuung von Quartiersmanagements
e) Erfahrung mit Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligungsprozesse mit 2 Referenzen auf je 1 DIN A4
Zum Nachweis der Eignung wird die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber und Bieter geprüft. Der Nachweis kann durch Eintragung in einem amtlichen Verzeichnis oder im Präqualifikationsverzeichnis erfolgen. Alternativ kann der Nachweis durch Abgabe einer Eigenerklärung (entsprechendes Formular in den Vergabeunterlagen) erbracht werden. Es sind Angaben zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, zur Ausführung mindestens drei vergleichbarer Leistungen, zur Zahl der Beschäftigten, zur Eintragung in das Berufsregister, zur Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes, zum Nachunternehmereinsatz, zu evtl. Insolvenzverfahren, zur evtl. Liquidation, zur Nichtbegehung schwerer Verfehlungen die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB), zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zu den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft erforderlich. Von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind die Angaben auf Verlangen innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Als Beleg für die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist eine entsprechende Bankerklärung vorzulegen und ein Nachweis über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung.
Zum Nachweis der Eignung wird die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber und Bieter geprüft. Der Nachweis kann durch Eintragung in einem amtlichen Verzeichnis oder im Präqualifikationsverzeichnis erfolgen. Alternativ kann der Nachweis durch Abgabe einer Eigenerklärung (entsprechendes Formular in den Vergabeunterlagen) erbracht werden. Es sind Angaben zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, zur Ausführung mindestens drei vergleichbarer Leistungen, zur Zahl der Beschäftigten, zur Eintragung in das Berufsregister, zur Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes, zum Nachunternehmereinsatz, zu evtl. Insolvenzverfahren, zur evtl. Liquidation, zur Nichtbegehung schwerer Verfehlungen die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB), zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zu den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft erforderlich. Von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind die Angaben auf Verlangen innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Nachweis der Leistungsfähigkeit
a) eine Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen des Anbieters in der Förderkulisse "Sozialer Zusammenhalt" möglichst in vergleichbarer Aufgabenstellung mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber
b) Nachweis der Arbeitskapazitäten im Zeitraum der Leistungserbringung
Erfüllung der Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger entsprechend § 158 BauGB
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Delmenhorst
Zentrale Vergabestelle
Rathausplatz 1
27749 Delmenhorst
Rathaus, Raum 9, EG
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YR1RP94
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nachprüfungsverfahren können gem. § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer auf Antrag eingeleitet werden. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde. Unzulässig sind auch Anträge nach Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften gerügt werden, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind. Zusätzlich ist ein Antrag unzulässig soweit mehr als 15 Kalendertage vergangen sind nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]