Neubau und Sanierung Betriebshof der Städtischen Betriebe Buxtehude am Standort Melkerstieg Referenznummer der Bekanntmachung: BUX-VgV-1374
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Buxtehude
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21614
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.staedtischebetriebe-buxtehude.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau und Sanierung Betriebshof der Städtischen Betriebe Buxtehude am Standort Melkerstieg
Die Städtischen Betriebe Buxtehude (SBB) planen den Neubau und die Sanierung des Betriebshofes am Standort Melkerstieg. Nach derzeitiger Planung sind insgesamt ca. 9.500 qm Nutzflächen für Bürogebäude, Werkstätten verschiedene Lagerbereiche und Außenlagen sowie entsprechende Sozial- und Nebenräume erforderlich.
Es sollen im laufenden Betrieb teilweise Bestandsgebäude erhalten bzw. ertüchtigt werden und weitere Flächen durch Neubaubaumaßnahmen geschaffen werden. Zudem ist auch der Abriss von abgängigen Gebäuden wie die Planung von Interimsmaßnahmen erforderlich.
Das Projektbudget (KG 200-700) beträgt ca. 17,0 Mio. EUR brutto.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
- Leistungsphasen 1 bis 3 gem. §§ 34, 39, 43, 47, 51 und 55 gem. HOAI;
- Leistungsphasen 4 bis 9 gem. §§ 34, 39, 43, 47, 51 und 55 gem. HOAI, optional, stufenweise.
- Es besteht kein Anspruch auf den Abruf sämtlicher optionaler Leistungsphasen.
Im Weiteren siehe Ziffer 2.4. der Bekanntmachung.
Hansestadt Buxtehude 21614 Buxtehude
Am Standort Melkerstieg befinden sich in massiver Bauweise erstellte Gebäude, die in mehreren Bauabschnitten im Jahreszeitraum von 1960 (Betriebsgebäude Kläranlage) bis 2005 (Aufstockung Büro Bauhof) erstellt wurden. Nach einer Variantenbetrachtung unterschiedlicher Standorte erfolgte am 15.07.2021 ein Ratsbeschluss, der festlegt, dass der Standort Melkerstieg weiterentwickelt und qualifiziert werden soll.
Nach aktueller Vorüberlegung bleiben die Werkstatthallen entlang des Melkerstiegs, Teile des Verwaltungsgebäudes und der Gebäudebestand der ehemaligen Stadtentwässerung erhalten. Durch die Weiternutzung der vorgenannten Gebäudesubstanz, besteht jedoch die Erforderlichkeit, die neuen Gebäude funktional und technisch in den Bestand zu integrieren.
Auf dem zur Verfügung stehenden Gelände befand sich bis 2003 eine Kläranlage die stufenweise zwischen 1960 und 1988 ausgebaut worden war. Im Jahr 2004 wurde das Klärwerk weitgehend in der Form zurück gebaut, dass die Baukörper auf ca. 1,00 m uGOK abgebrochen und die Klärbecken verfüllt wurden. Des Weiteren befindet sich auf dem östlichen Teil des Grundstücks eine vorerkundete Altablagerung, die bis Anfang der 1970er Jahre mit Hausmüll verfüllt wurde.
Die Baumaßnahmen sind im laufenden Betrieb durchzuführen und es werden Interimslösungen zu schaffen sein.
Die Hansestadt Buxtehude wurde 2021 mit dem Nachhaltigkeitspreis ausgezeichnet. Daher wird für mind. für die Neubauten eine DGNB-Zertifizierung in Gold angestrebt. Für die Maßnahmen im Gebäudebestand soll eine möglichst ressourcenschonende Bauweise gewählt werden.
Die Bauzeit einschließlich der Abbrucharbeiten ist auf 36 Monate geschätzt.
Das Büro S3 Sasse + Sasse, Bremen war mit einer Machbarkeitsuntersuchung beauftragt, die aufzeigt, die die erforderliche Baumasse gem. Raumprogramm am Standort Melkerstieg umgesetzt werden kann. Die Machbarkeitsuntersuchung wird (mind. in Teilen) mit dem Versand der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.
Hinweis: Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV).
Für die Vergabestelle, begleitet das büro luchterhandt & partner, Hamburg die operative Umsetzung dieses VgV-Verfahrens.
- Leistungsphasen 3 bis 9 gem. §§ 34, 39, 43, 47, 51 und 55 gem. HOAI, optional, stufenweise.
- Es besteht kein Anspruch auf den Abruf sämtlicher optionaler Leistungsphasen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau und Sanierung Betriebshof der Städtischen Betriebe Buxtehude am Standort Melkerstieg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses vom 31.05.2022 soll nunmehr der Neubau des Betriebshofes am Standort Philipp-Reis-Straße verfolgt werden. Ein Neubau mit Sanierung am Standort Melkerstieg wird nicht mehr in Betracht gezogen.
Wir müssen Sie daher in Kenntnis setzen, dass das vorliegende Vergabeverfahren mit der Bekanntmachungsnummer 2021/S 191-496293 gem. § 63 Absatz 1, Satz 2 VgV aufgehoben wird, da sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich verändert hat.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNVRP3A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens Bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.