Planungsleistungen für den 1. Bauabschnitt des Erschließungsgebiets Feldstraße-Süd Referenznummer der Bekanntmachung: 601166_172 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den 1. Bauabschnitt des Erschließungsgebiets Feldstraße-Süd
Die Stadt Braunschweig beabsichtigt zusammen mit der Stadtentwässerung Braunschweig Planungsleistungen für das Erschließungsgebiet „Feldstraße“ (AP23 Feldstraße-Süd; 1. Bauabschnitt) zu beauftragen. Das Planungsgebiet befindet sich östlich der Bundesautobahn 391, südlich der Feldstraße. Die Erschließung von Norden erfolgt über die Feldstraße, von Süden ist das Erschließungsgebiet über die Kreuzstraße und das Erschließungsgebiet HO54 An der Schölke-Neu angebunden. Die Leistungen bestehen aus zwei Leistungsbildern.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Objektplanung Verkehrsanlagen:Die Stadt Braunschweig beabsichtigt Planungsleistungen im Bereich der Verkehrsanlagen für das Erschließungsgebiet „Feldstraße“ (AP23 Feldstraße-Süd; 1. Bauabschnitt) zu beauftragen. Die fachlich begleitende Projektbetreuung wird von der Stadt Braunschweig übernommen. Grunderwerb ist erforderlich, die entsprechenden Flächen werden von der Stadt Braunschweig erworben.Anbindung an die vorhandenen Straßen sowie Planung des Straßenbegleitgrüns sind die Kernaufgaben des Vertrages.In der ersten Ausbaustufe werden die Planstraßen als Baustraßen ausgebaut. Parallel für die zweite Ausbaustufe sind sämtliche Planstraßen im Wohn- und Gewerbegebiet inkl. des Straßenbegleitgrün in Abhängigkeit der vorhandenen Zufahrten zu planen. In der zweiten Ausbaustufe erfolgt der Endausbau.Für beide Ausbaustufen sind Markierungs- und Beschilderungspläne zu erstellen.Verwaltungsinterne Abstimmungen werden maßgeblich durch den AN unterstützt. Die auftretenden planerischen Probleme sollen vom AN gelöst werden. Der städtische Projektleiter unterstützt hierbei.Je nach Anforderung ist das Plangebiet in Bauphasen zu unterteilen. Eine zeitlich gestraffte Bearbeitung des Straßenbauprojektes wird vorausgesetzt. Der landschaftspflegerische Plan ist bereits erstellt und die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind quantifiziert und qualifiziert. Weitere Planungen sind für diesen Vertrag nicht erforderlich. Weiterhin ist die Bewertung des Schallschutzes bereits erfolgt. Das Baugrundgutachten wird durch die Stadt Braunschweig beauftragt und dem AN zur Verfügung gestellt.Die Bauvermessung erfolgt durch die Stadt Braunschweig bzw. durch Dritte. Objektplanung Ingenieurbauwerke:Die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SE|BS) beabsichtigt Planungsleistungen für das Erschließungsgebiet „Feldstraße“ (AP23 Feldstraße-Süd; 1. Bauabschnitt) zu beauftragen. Die fachlich begleitende Projektbetreuung wird von der SE|BS übernommen. Grunderwerb ist erforderlich, die entsprechenden Flächen werden von der Stadt Braunschweig erworben. Kernaufgaben des Vertrages ist die Planung sämtlicher Entwässerungsanlagen durch den AN. Sämtliche Abstimmungen mit Dritten im Rahmen der Planung sind durch den AN durchzuführen. Auftretende planerische Probleme sind vom AN zu lösen. Der Projektleiter der SE|BS kann hierbei unterstützend mitwirken. Die Erschließung wird voraussichtlich in 2 Bauabschnitten ausgeführt. Das Baugrundgutachten wird durch die Stadt Braunschweig beauftragt und dem AN zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38102
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.