Gemeinde Belm / Erweiterung und Umbau der Oberschule Belm - Aufzugsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2022 - 046
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Belm / Erweiterung und Umbau der Oberschule Belm - Aufzugsanlagen
Aufzugsanlagen
Johannes-Vincke-Schule Belm Heideweg 24 49191 Belm
Die Gemeinde Belm plant die Erweiterung und den Umbau der Oberschule Belm ("Johannes-Vincke-Schule").
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die für die Baumaßnahme erforderlichen Arbeiten an den Aufzugsanlagen, die sich auf folgende Bauabschnitte aufteilen:
1. Bauabschnitt "Erweiterung der Oberschule" - Aufzugsanlage, 34.KW.2023 bis 37.KW.2023:
2. Bauabschnitt "Umbau Lehrer- und Verwaltungsbereich sowie Umbau Brandschutzmaßnahmen und Aufzug in den Ebenen 0 bis 2 der Oberschule":
Der Montagetermin des hierfür vorgesehenen Aufzugs kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkretisiert werden. Da einige Räume im Bestandsgebäude auch während der Umbauarbeiten weiterhin durch Lehrer und Schüler benutzt werden, erfolgen die
Umbauarbeiten immer unter enger Abstimmung mit der Schulleitung.
Weil die Erweiterung auf den verschiedenen Ebenen an und in den Bestand angeschlossen wird und die angrenzenden Räume im Bestand relativ schnell wieder der Schulnutzung zugeführt werden sollen, ist auch die Montage des Personenaufzugs im Bestand im Zeitraum der v.g. Umbauarbeiten auszuführen. Somit werden die Montagetermine für beide Personenaufzüge relativ nah beieinander liegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Weymann Aufzüge GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49084
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYDGP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3274), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland