Rahmenvereinbarung zu Sachverständigen in Genehmigungsverfahren zum Weiterbetrieb der Schachtanlage Asse II Referenznummer der Bekanntmachung: 20-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.umwelt.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zu Sachverständigen in Genehmigungsverfahren zum Weiterbetrieb der Schachtanlage Asse II
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Zuziehung von Sachverständigen in Genehmigungsverfahren zum Weiterbetrieb der Schachtanlage Asse II, einschließlich einer Rückholung radioaktiver Abfälle aus (§ 57b AtG)
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Archivstr. 2 30169 Hannover Erfüllungsorte sind Hannover (Sitz des Auftraggebers) und die Schachtanlage Asse II in Remlingen im Landkreis Wolfenbüttel.
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Zuziehung von Sachverständigen in Genehmigungsverfahren zum Weiterbetrieb der Schachtanlage Asse II, einschließlich einer Rückholung radioaktiver Abfälle aus (§ 57b AtG).
Die vorliegende Ausschreibung umfasst hierbei den Weiterbetrieb der Schachtanlage Asse II einschließlich einer Rückholung radioaktiver Abfälle und hiermit im Zusammenhang stehender Maßnahmen wie im Wesentlichen in den Antragskomplexen I, II und III der Planerischen Mitteilung der BGE vom 25.09.2020 dargestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenz 1.1.2 der Eignungsprüfung
Es ist der Jahresumsatz ohne Umsatzsteuer im Tätigkeitsbereich des hiesigen Auftrags (für den Auftrag relevante Unternehmenssparte) des Bieters / der Bietergemeinschaft (ohne Unterauftragnehmer) in den letzten drei Geschäftsjahren zu nennen.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die Jahresumsätze ohne Umsatzsteuer im Tätigkeitsbereich des hiesigen Auftrags (für den Auftrag relevante Unternehmenssparte) der Mitglieder der Bietergemeinschaft pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summen jeweils für das Geschäftsjahr einzutragen.
Referenz 1.2.1 der Eignungsprüfung
Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Jahreshöchstleistung von mindestens einem Betrag von 25 Millionen Euro.
Referenz 1.1.1 der Eignungsprüfung
Der Mindestjahresumsatz ohne Umsatzsteuer muss im Tätigkeitsbereich des hiesigen Auftrags (für den Auftrag relevante Unternehmenssparte) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro pro Geschäftsjahr beim Bieter / bei der Bietergemeinschaft (in Summe) vorliegen. Dies gilt nicht für die Unterauftragnehmer, soweit sie keine eignungsrelevanten Unterauftragnehmer sind.
Eigenerklärung zu den Umsätzen für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten drei Jahren:
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass das Unternehmen einen Mindestjahresumsatz ohne Umsatzsteuer im Tätigkeitsbereich des hiesigen Auftrags (für den Auftrag relevante Unternehmenssparte) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro pro Geschäftsjahr aufweist.
Bei Vorhandensein einer Bietergemeinschaft erklärt die Bietergemeinschaft mit Angebotsabgabe, dass der Mindestjahresumsatz ohne Umsatzsteuer im Tätigkeitsbereich des hiesigen Auftrags (für den Auftrag relevante Unternehmenssparte) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro pro Geschäftsjahr in Summe (Addition der der Jahresgesamtumsätze der Mitglieder der Bietergemeinschaft) vorliegt.
Referenz 1.2.1 der Eignungsprüfung
Es ist den Angebotsunterlagen ein Nachweis -in Form einer Kopie der Versicherungspolice oder einem Bestätigungsschreiben des Versicherers- über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mindestens 25 Millionen Euro je Schadenereignis und -jahr für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder die Bescheinigung einer Versicherung, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit gewünschter Deckungssumme zugesagt ist, als Anlage beizufügen
3. Referenzen
Es sind die in der Eignungsprüfung geforderten Referenzen einzureichen.
Die im vorliegenden Dokument (vgl. Nr. 3 "Referenzen") geforderten Referenzen müssen allesamt vorliegen.
-> 3.1 Referenzen "Atomrechtliche Genehmigung zu § 6, § 7, § 9 oder § 9b AtG"
Es sind mindestens zwei Referenzen pro Bieter über in den letzten drei Jahren erfolgreich erbrachte Leistungen anzugeben.
Maßgeblich für den Abschluss der Leistung ist der Zeitpunkt der Bekanntmachung der hiesigen Ausschreibung. Wenn die Leistung noch nicht abgeschlossen ist, muss die Leistung bereits seit mindestens einem Jahr erbracht werden.
Es sind Referenzen über Aufträge vergleichbarer Art und vergleichbaren Umfangs gefordert.
Die Referenztabellen sind hierfür zwingend vollständig auszufüllen.
-> 3.2 Referenzen "Umweltverträglichkeitsprüfung im Bereich atomrechtlicher Genehmigungen"
Es ist mindestens eine Referenz über in den letzten drei Jahren erfolgreich erbrachte Leistungen anzugeben.
Maßgeblich für den Abschluss der Leistung ist der Zeitpunkt der Bekanntmachung der hiesigen Ausschreibung. Wenn die Leistung noch nicht abgeschlossen ist, muss die Leistung bereits seit mindestens einem Jahr erbracht werden.
Es ist eine Referenz über Aufträge vergleichbarer Art und vergleichbaren Umfangs gefordert.
Die Referenztabelle ist hierfür zwingend vollständig auszufüllen.
-> 3.3 Referenzen "Erfahrungen im Zusammenhang mit Zulassungen von Betriebsplänen nach dem BBergG"
Es ist mindestens eine Referenz über in den letzten drei Jahren erfolgreich erbrachte Leistungen anzugeben.
Maßgeblich für den Abschluss der Leistung ist der Zeitpunkt der Bekanntmachung der hiesigen Ausschreibung. Wenn die Leistung noch nicht abgeschlossen ist, muss die Leistung bereits seit mindestens einem Jahr erbracht werden.
Es ist eine Referenz über Aufträge vergleichbarer Art und vergleichbaren Umfang gefordert.
Die Referenztabelle ist hierfür zwingend vollständig auszufüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zur Realisierung des Projektes "Rückholung und Stilllegung" gliedert die BGE ihre Arbeiten in vier Antragskomplexe: Antragskomplex I: Fertigstellung Schacht 5 und Anschluss an das Bestandsbergwerk: 2022 - 2028 Antragskomplex II: Fertigstellung der über- und untertägigen Infrastruktur für den Transport radioaktiver Stoffe: 2022 - 2033 Antragskomplex III: Fertigstellung von Einrichtungen zur Abfallbehandlung und zur Zwischenlagerung: 2022 - 2033 Antragskomplex IV: Rückholung der radioaktiven Abfälle: 2033 - 2050 Die hier ausgeschriebene Leistung ist einmalig. Daher wird die Aufgabe eines Sachverständigen sein, spezielle und atypische Lösungen des Betreibers (Bundesgesellschaft für Endlagerung, BGE) auf ihre Tauglichkeit, Standfestigkeit und Gesetzmäßigkeit zu überprüfen. Der (auch vom Sachverständigen) einmal eingeschlagene Weg in den frühen Stadien des Projekts würde sich in den nachfolgenden Stadien fortsetzen. Ein Wechsel von Sachverständigen zumindest innerhalb der ersten drei Antragskomplexe, bis zur eigentlichen Rückholung, ist aus fachlichen, sicherheitstechnischen und gesetzlichen Gründen zwingend zu vermeiden. Bei diesem weltweit in seiner Komplexität einzigartigen und technisch höchst anspruchsvollen Vorhaben, ist eine zeitlich beschleunigte und kontinuierliche Unterstützung von Sachverständigenleistungen unabdingbar, die sich über die gesamte Laufzeit, mindestens der ersten drei Antragskomplexe, aufbaut und etabliert.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY3D9C5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Rügen und Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammern. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Zuständig ist die:
Vergabekammer Niedersachsen
beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Informations- und Wartefrist:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.