Digitalisierung von Bauakten Referenznummer der Bekanntmachung: 63-01-05/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Uelzen
NUTS-Code: DE93A Uelzen
Postleitzahl: 29525
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalisierung von Bauakten
Digitalisierungen der alten Bauakten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Landkreis Uelzen (im Folgenden als »Auftraggeber« bezeichnet) beabsichtigt, das Bauaktenarchiv künftig in ausschließlich elektronischer Form zu führen. Als Voraussetzung dafür müssen Bauakten, die bislang in Papierform vorliegen, digitalisiert werden.
Das Bauaktenarchiv des Landkreises Uelzen umfasst etwa 71.000 Akten des Zeitraums 1890 bis 2022. Die Digitalisierung soll in mehreren Schritten auf maximal zwei Jahre verteilt erfolgen.
Diese Leistung soll im Auftrag des Landkreises verwaltungsextern durch ein geeignetes Dienstleistungs-Unternehmen (im Folgenden als »Auftragnehmer« bezeichnet) umgesetzt werden. Das vorliegende Dokument beschreibt die dabei zu erbringenden Leistungen.
die Auftragsdauer wird auf zwei Jahre geschätzt, der Auftrag kann aber verlängert werden
Die Eignungskriterien (Referenzen) sind ausschlaggebend für die Auswahl der Bewerber.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.