Facility-Management Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-05-GF-FMPPM
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5315950
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-braunschweig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Facility-Management
Das Klinikum Braunschweig errichtet zurzeit am Standort Salzdahlumer Straße eine neue Zentralklinik. Diese Zentralklinik wird die größte kommunale Klinik Niedersachsens und eine der größten Kliniken Deutschlands. Um diese Zentralklinik zu errichten, wurde Anfang 2017 ein spezielles Programm mit der Bezeichnung „Zentralklinik“ im Klinikum Braunschweig implementiert.
Darüber hinaus werden Bestandsgebäude, die zwar rückgebaut werden aber mittelfristig noch in Betrieb bleiben müssen, einem Programm mit der Bezeichnung „Lebensdauerverlängerung“ unterzogen. Dieses Programm dient zur Anpassung dieser Bestandsgebäude an aktuelle rechtliche und organisatorische Anforderungen. In Bestandsgebäuden die nur mehr kurzfristig in Betrieb bleiben, werden hingegen keine nennenswerten Maßnahmen mehr durchgeführt.
Aufgabe des Auftragnehmers ist es, Leistungen des Facility Managements im Rahmen der beiden Programme „Zentralklinik“ und „Lebensdauerverlängerung“ zu erbringen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Klinikum Braunschweig errichtet zurzeit am Standort Salzdahlumer Straße eine neue Zentralklinik. Diese Zentralklinik wird die größte kommunale Klinik Niedersachsens und eine der größten Kliniken Deutschlands. Um diese Zentralklinik zu errichten, wurde Anfang 2017 ein spezielles Programm mit der Bezeichnung „Zentralklinik“ im Klinikum Braunschweig implementiert.
Darüber hinaus werden Bestandsgebäude, die zwar rückgebaut werden aber mittelfristig noch in Betrieb bleiben müssen, einem Programm mit der Bezeichnung „Lebensdauerverlängerung“ unterzogen. Dieses Programm dient zur Anpassung dieser Bestandsgebäude an aktuelle rechtliche und organisatorische Anforderungen. In Bestandsgebäuden die nur mehr kurzfristig in Betrieb bleiben, werden hingegen keine nennenswerten Maßnahmen mehr durchgeführt.
Die beiden Programme „Zentralklinik“ und „Lebensdauerverlängerung“ sind Teil eines identitätsverändernden Change-Prozesses, welcher im Klinikum Braunschweig Anfang 2017 implementiert wurde.
Aufgabe des Auftragnehmers ist es, mit entsprechend qualifiziertem Personal Leistungen des Facility Managements im Rahmen der beiden Programme „Zentralklinik“ und „Lebensdauerverlängerung“ zu erbringen. Die Leistungen, welche das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal eigenverantwortlich und selbstständig zu erbringen hat, lassen sich dabei wie folgt gliedern:
1. Übernahme von Aufgaben im Zusammenhang mit dem Programm „Zentralklinik“:
a. technische Betriebsführung
b. Gewährleistungsmanagement
c. Durchführung von Maßnahmen und Projekten für den Umbau von Bauteilen oder Anlagen in den neu errichteten Gebäuden
2. Übernahme von Aufgaben im Zusammenhang mit dem Programm „Lebensdauerverlängerung“:
a. Übernahme der Programmleitung und Management des Programms
b. Durchführung von Maßnahmen und Projekten für den Umbau von Bauteilen oder Anlagen in den zu erhaltenden Gebäuden
c. Etablierung eines kontinuierlichen Berichtswesens über den Fortschritt des Programms gegenüber dem Auftraggeber und der Stadt
3. Neustrukturierung des Facility Managements
a. Erhebung von erforderlichen Daten für das Facility-Informations-System (FIS), Implementierung der Daten und Führung des FIS
b. Durchführung von Maßnahmen und Projekten sowie Management des Projektportfolios
c. Integration von Personal des Klinikums in die eigenen Arbeitsprozesse
Von dem Auftragnehmer wird erwartet, zur Umsetzung dieser Leistungen ein Team von mindestens 11 Personen zusammenzustellen und für die Vertragslaufzeit vor Ort einzusetzen.
Zur Vorbereitung der Leistungen des Auftraggebers strebt der Auftraggeber die Durchführung von 6 Ganztags-Workshops im 4. Quartal 2022 mit dem Team des Auftragnehmers an.
Mit Zuschlagserteilung werden die Leistungen zunächst befristet bis zum 31.12.2024 beauftragt. Leistungen über den 31.12.2024 hinaus können dreimal für jeweils ein weiteres Jahr beauftragt werden (Vertragsverlängerung). Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Verlängerung des Vertrages.
Einzelheiten zum Beschaffungsvorgang und der Rahmenbedingungen können der Leistungsbeschreibung sowie dem Vertragsentwurf entnommen werden, die den Bewerbern zu Informationszecken online zur Verfügung gestellt wird, siehe unter I.3.
Es bestehen Verlängerungsoptionen, siehe II.2.4. Abhängig von der zeitlichen Umsetzung des Programms kann der Auftrag auch über den 31.12.2027 hinweg andauern. Der Auftragnehmer soll im Grundsatz das gesamte Programm der "Lebensdauerverlängerung" bis zum Ende managen
Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Die Vergabestelle überprüft zunächst die Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter III.1.2 und III.1.3 aufgeführten Mindeststandards (Mindestbedingungen) einhalten. Bewerber, die diese Mindeststandards nicht erfüllen, scheiden aus.
Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine objektive Auswahl entsprechend der nachfolgenden Eignungsmatrix statt. Bei Punktegleichstand und mehr als vier Bewerbern wird die Auswahl durch Los unter den Bewerbern in der engeren Wahl mit der niedrigsten Punktzahl getroffen.
Schlüssel für die Punktevergabe im Bereich personelle Ausstattung (Anzahl) über den Mindeststandard hinaus:
Bei diesem Kriterium wird bewertet, wie viele Mitarbeiter im Büro des Bewerbers (ggfls. einschließlich Nachunternehmer) mit einem berufsqualifizierenden Abschluss in einem für die ausgeschriebenen Leistungen einschlägigen Fachgebiet beschäftigt sind:
51 – 99 Mitarbeiter = 50 Punkte
100 – 199 Mitarbeiter = 100 Punkte
≥ 200 Mitarbeiter = 150 Punkte
Schlüssel für die Punktevergabe im Bereich Leistungsnähe der Hochschulabschlüsse:
Bei diesem Kriterium wird bewertet, wie sehr die geforderten Studienabschlüsse eine inhaltliche Nähe zu den ausgeschriebenen Leistungen besitzen. Bewerber sind daher dazu aufgefordert, nicht nur die Anzahl von Mitarbeitern mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem für die ausgeschriebenen Leistungen einschlägigen Fachgebiet anzugeben, sondern auch die Fachrichtung der Abschlüsse. Da es sich der Sache nach bei den Leistungen im Wesentlichen um infrastrukturelles Facility-Management handelt, werden Hochschulabschlüsse im Fachgebiet Facility-Management, Bauingenieurswesen oder einem dem Bauingenieurswesen vergleichbaren Fachgebiet als besonders geeignet bewertet und erhalten Punkte nach dem folgenden Schlüssel:
1 – 9 Mitarbeiter mit einem der genannten Abschlüsse = 100 Punkte
10 – 29 Mitarbeiter mit einem der genannten Abschlüsse = 200 Punkte
≥ 30 Mitarbeiter mit einem der genannten Abschlüsse = 300 Punkte
Schlüssel für die Punktevergabe im Bereich Referenzen:
Entsprechend der unter III.1.3 definierten Mindestanforderungen, werden nur solche Referenzen überhaupt als geeignet angesehen, durch die Bewerber nachweisen, dass sie Erfahrungen im Bereich des technischen und infrastrukturellen Facility-Management besitzen. Darüber hinaus bestehen naturgemäß graduelle Abstufungen in der Komplexität von FM-Leistungen, abhängig von den verwalteten Gebäudekomplexen und den hierbei zu beachtenden Anforderungen. Die Vergabestelle steht auf dem Standpunkt, dass insbesondere das Facility-Management für Krankenhäuser eine vergleichsweise spezielle Materie darstellt, sodass einschlägige Referenzen für derartige Leistungen als besonders aussagekräftig bewertet werden. Ferner werden Referenzen für in technischer Hinsicht anspruchsvolle Gebäude sowie solche, bei denen ein hohes Maß an Nutzerabstimmungen erforderlich ist, als aussagekräftiger bewertet, als das Facility-Management von Gebäuden, bei denen dies nicht bzw. in nur vergleichsweise geringem Maße erforderlich ist.
Die Referenzen der Bewerber erhalten von diesen Erwägungen ausgehend Punkte nach dem folgenden Schlüssel:
Facility-Management im beschriebenen Sinn für im Betrieb befindliche Krankenhäuser sowie Laborgebäude (Als Krankenhäuser gelten Einrichtungen in der durch jederzeit verfügbare ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen Krankheiten, Leiden oder Verletzungen durch Unfallschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in der die zu versorgenden Patienten untergebracht und verpflegt werden.)
= 300 Punkte
Facility-Management im beschriebenen Sinn für andere Gebäude mit mittlerem technischen Ausstattungsgrad und Koordinierungsbedarf, unter Aufrechterhaltung laufender technischer Prozesse, z.B. Industriegebäude, Universitäten, Einkaufszentren
= 150 Punkte
sonstiges Facility-Management im beschriebenen Sinn für Gebäude mit geringem technischen Ausstattungsgrad und wenig Nutzerabstimmungsbedarf, z.B. Kindergärten
= 50 Punkte
Es werden maximal drei Referenzen bewertet, so dass in diesem Bereich maximal 600 Punkte insgesamt vergeben werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen:
a) Eigenerklärung im Original, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der bei Ablauf der Teilnahmefrist geltenden Fassung vorliegen - Die Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und etwaige zur Eignungsleihe vorgesehenen Nachunternehmer gesondert vorzulegen;
b) ggf. (soweit beabsichtigt) Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Bietergemeinschaft und zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall sowie der bevollmächtigte Vertreter ergeben;
c) ggf. (soweit beabsichtigt) Nachunternehmererklärung, aus der sich ergibt, dass der Nachunternehmer im Auftragsfall verbindlich für die Ausführung der Nachunternehmerleistung zur Verfügung steht (nur im Fall einer beabsichtigten Eignungsleihe abzugeben);
a) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Leistungen betrifft, die mit den zu erbringenden Leistungen in diesem Ausschreibungsverfahren vergleichbar sind.
b) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme, getrennt nach Personen- und Sach-/Vermögensschäden bzw. Absichtserklärung, dass vor Aufnahme der Leistungen eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
a) Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) einen Mindestumsatz in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren von jeweils 2.000.000 €. Dieser Umsatz kann bei Bewerbergemeinschaften und durch eignungsleihende Nachunternehmer insgesamt, also durch Addition der einzelnen Umsätze, nachgewiesen werden. Im Fall der Eignungsleihe müssen der Bewerber und der vorgesehene Nachunternehmer im Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften.
b) Zudem fordert die Vergabestelle folgende Mindestdeckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung: 2.000.000 € für Personenschäden und 3.000.000 € für Sach- und Vermögensschäden.
a) Eigenerklärung mit inhaltlichen Erläuterungen zu Referenzen wie unten bei Mindeststandards sowie unter Ziffer II.2.9 näher erläutert.
b) Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, insbesondere Angaben über die Zahl der in den letzten drei Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen und zur Verfügung stehendem, qualifizierten Fachpersonal.
a) Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) den Nachweis von Referenzen mit folgenden Eigenschaften; bei Bewerbergemeinschaften bzw. dem Einsatz von Nachauftragnehmern können die Mindeststandards durch Addition erfüllt werden:
Der Bewerber muss Referenzen nachweisen, die folgende Anforderungen erfüllen:
• Kriterium 1: Mindestens drei Referenzen im technischen und infrastrukturellen Facility-Management mit folgenden inhaltlichen Anforderungen:
o Leitung eines Objektbetriebs in Anlehnung an die einschlägigen Leistungsbilder der GEFMA
o Steuerung und Management von Bauprojekten bzw. Verbesserungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Anlehnung an das einschlägige AHO-Leistungsbild
o Die Leistungen müssen nicht auf Basis der genannten Leistungsbilder erbracht worden sein. Wichtig ist, dass die dort aufgeführten Kernleistungen von dem Bewerber in der jeweiligen Referenz eigenständig dem Wesen nach erbracht wurden.
• Kriterium 2: Mindestens eine Referenz für Leistungen zur laufenden Bereitstellung und Pflege der in FM-Tools (z.B. CAFM) gehaltenen Daten und Informationen.
Für alle Referenzen gilt:
• Die Referenzen können mit getrennten Projekten nachgewiesen werden, das ist aber nicht zwingend.
• Der Beginn der Bearbeitung muss jeweils nach dem 01.01.2016 gelegen haben.
• Die Leistungen, die in den Referenzen erbracht wurden bzw. werden, müssen entweder abgeschlossen oder seit mindestens drei Jahren in der Durchführung sein.
b) Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) eine durchschnittliche Mitarbeiterzahl in den letzten 3 Jahren von 50 dauerhaft beschäftigten Mitarbeitern:innen mit einem berufsqualifizierenden Abschluss in einem für die ausgeschriebenen Leistungen einschlägigen Fachgebiet. Bei Bewerbergemeinschaften und/oder beim Einsatz von Nachunternehmern kann die Mitarbeiterzahl insgesamt, also durch Addition der Mitarbeiter*innen, nachgewiesen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte stellen Sie Rückfragen möglichst frühzeitig über die genannte Vergabeplattform.
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform unter Angabe der Person des Erklärenden, aber ohne elektronische Signatur, als pdf-Dokument mit den geforderten Unterlagen und Dokumenten auf der Vergabeplattform hochzuladen. Die Vergabestelle behält sich vor, zur näheren Überprüfung die Einreichung von Originalen zu verlangen.
Für den Teilnahmewettbewerb werden außer einer Mustererklärung hinsichtlich der vergaberechtlichen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB und der EU-Sanktionsverordnung 2022/576 k e i n e Formulare zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen steht es selbstverständlich frei, einschlägig bekannte Formulare zur Abgabe der geforderten Erklärungen zu verwenden.
Kosten für die Verfahrensteilnahme werden nicht erstattet.
Die auf der Internetseite eingestellten Ausschreibungsunterlagen (Teil A. Verfahrensbedingungen mit Wertungsmatrix, Teil B. Leistungsbeschreibung, Teil C. Vertrag und Teil D. Preisblatt und Teil E. Angebotsunterlage sowie Formblätter) sind für die zweite Stufe des Verfahrens, mithin die Angebots- und Verhandlungsphase, bestimmt. Diese Unterlagen haben für den zunächst stattfindenden Teilnahmewettbewerb, in dem ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft wird, noch keine inhaltliche Bedeutung. Den Bewerbern steht es selbstverständlich frei, sich über diese Unterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, schon jetzt weitere Informationen zu dem ausgeschriebenen Projekt einzuholen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.