Mehrpartner-Rahmenvereinbarung über die Überlassung von Arbeitnehmern für diverse Standorte der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) Referenznummer der Bekanntmachung: 0005-DLG/2022-03.219

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Zentrale Vergabestelle des Landes Niedersachsen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Mehrpartner-Rahmenvereinbarung über die Überlassung von Arbeitnehmern für diverse Standorte der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)

Referenznummer der Bekanntmachung: 0005-DLG/2022-03.219
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Zur Sicherstellung eines rechtzeitigen Einsatzes von kurzfristig erforderlich werdendem Personal, sollte eine Rahmenvereinbarung mit drei Vertragspartnern über die Überlassung von Arbeitnehmern geschlossen (primär, sekundär und tertiär) werden.

Die Erledigung eines Einzelauftrages (Einzelüberlassungsvereinbarung) oblag zunächst dem primären Vertragspartner (Vertragspartner, welcher das bestplatzierte Angebot abgegeben hatte). Nur falls dieser den Auftrag aufgrund eines wichtigen Grundes (z.B. kein entsprechend der Anforderung qualifiziertes Personal verfügbar oder erst zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt, als benötigt) ablehnte, trat die LAB NI an den sekundären Vertragspartner, welcher das zweitplatzierte Angebot abgegeben hatte, heran. Sofern auch dieser den Auftrag aus einem wichtigen Grund ablehnte (s.o.), trat die LAB NI an den tertiären Vertragspartner, der das drittplatzierte Angebot abgegeben hatte, heran. Es wurde deswegen darauf hingewiesen, dass die Anzahl der erteilten Einzelaufträge für den sekundären und tertiären Vertragspartner entsprechend deutlich geringer als für den primären Vertragspartner ausfallen dürften oder es auch zu überhaupt keiner Einzelbeauftragung kommen wird. Zu den Zuschlagskriterien vgl. im Übrigen auch Ziff. 1.19 dieser Leistungsbeschreibung.

Durch den Abschluss der Einzelüberlassungsvereinbarung wurde kein Vertragsverhältnis zwischen den Mitarbeitern des jeweiligen Vertragspartners und dem Auftraggeber begründet (siehe Leistungsbeschreibung - Fachlicher (Teil B) Punkt A und B 1.1).

Während des Einsatzes beim Auftraggeber unterlagen die überlassenen Arbeitnehmer den Arbeitsanweisungen des Auftraggebers und arbeiteten unter seiner Aufsicht und Leitung. Die eingesetzten Mitarbeiter waren nicht autorisiert Verbindlichkeiten einzugehen oder zu übertragen.

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) enthalten.

Das bereits eingesetzte Zeitarbeitspersonal blieb von dieser Rahmenvereinbarung unberührt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zur Sicherstellung eines rechtzeitigen Einsatzes von kurzfristig erforderlich werdendem Personal, sollte eine Rahmenvereinbarung mit drei Vertragspartnern über die Überlassung von Arbeitnehmern geschlossen (primär, sekundär und tertiär) werden.

Die Erledigung eines Einzelauftrages (Einzelüberlassungsvereinbarung) oblag zunächst dem primären Vertragspartner (Vertragspartner, welcher das bestplatzierte Angebot abgegeben hatte). Nur falls dieser den Auftrag aufgrund eines wichtigen Grundes (z.B. kein entsprechend der Anforderung qualifiziertes Personal verfügbar oder erst zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt, als benötigt) ablehnte, trat die LAB NI an den sekundären Vertragspartner, welcher das zweitplatzierte Angebot abgegeben hatte, heran. Sofern auch dieser den Auftrag aus einem wichtigen Grund ablehnte (s.o.), trat die LAB NI an den tertiären Vertragspartner, der das drittplatzierte Angebot abgegeben hatte, heran. Es wurde deswegen darauf hingewiesen, dass die Anzahl der erteilten Einzelaufträge für den sekundären und tertiären Vertragspartner entsprechend deutlich geringer als für den primären Vertragspartner ausfallen dürften oder es auch zu überhaupt keiner Einzelbeauftragung kommen wird. Zu den Zuschlagskriterien vgl. im Übrigen auch Ziff. 1.19 dieser Leistungsbeschreibung.

Durch den Abschluss der Einzelüberlassungsvereinbarung wurde kein Vertragsverhältnis zwischen den Mitarbeitern des jeweiligen Vertragspartners und dem Auftraggeber begründet (siehe Leistungsbeschreibung - Fachlicher (Teil B) Punkt A und B 1.1).

Während des Einsatzes beim Auftraggeber unterlagen die überlassenen Arbeitnehmer den Arbeitsanweisungen des Auftraggebers und arbeiteten unter seiner Aufsicht und Leitung. Die eingesetzten Mitarbeiter waren nicht autorisiert Verbindlichkeiten einzugehen oder zu übertragen.

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) enthalten.

Das bereits eingesetzte Zeitarbeitspersonal blieb von dieser Rahmenvereinbarung unberührt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.

Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:

Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Die Verkürzung der Angebotsfrist erfolgte gem. § 15 Abs. 3 VgV aufgrund dringend benötigter personeller Unterstützung der LAB NI aufgrund der Ukraine-Krise und der damit verbundenen Situation geflüchteter Personen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 071-189703
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 0005-DLG/2022-03-219
Los-Nr.: Primär
Bezeichnung des Auftrags:

Mehrpartner-Rahmenvereinbarung über die Überlassung von Arbeitnehmern für diverse Standorte der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
23/05/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 0005-DLG/2022-03-219
Los-Nr.: Sekundär
Bezeichnung des Auftrags:

Mehrpartner-Rahmenvereinbarung über die Überlassung von Arbeitnehmern für diverse Standorte der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
23/05/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei derVergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistensowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlichDienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) - ab einem geschätzten Auftragswertvon [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunktder Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.

Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".

Angebote sind elektronisch einzureichen.

Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.

Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.

Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) führt zwingend zumAusschluss des Angebotes.

Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme andiesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- undsonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitigabgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendetwerden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.

Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHD9BU

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/05/2022

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