ÜSTRA_Strombeschaffung_2022_TNWe) Referenznummer der Bekanntmachung: ÜSTRA_Strombeschaffung und Dienstleistungen_04_2022_TNW
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uestra.de
Abschnitt II: Gegenstand
ÜSTRA_Strombeschaffung_2022_TNWe)
Die ausgeschriebene Leistung besteht aus Stromlieferungen und damit verbundenen Dienstleistungen. Ziel ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über 24 Monate mit der Möglichkeit der jährlichen Verlängerung bis spätestens zum 31. Dezember 2030. Die Strombezugsmengen betrugen 2019 98.119.999 kWh, 2020 92.188.609 kWh und in 2021 96.843.402 kWh. In den Folgejahren erwartet die Vergabestelle einen jährlichen Durchschnittsverbrauch von rund. 98 GWh mit durchaus erheblichen Schwankungen. Ausgeschrieben wird eine Höchstmenge über die Maximallaufzeit an Strom von 1000 GWh.
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Am Hohen Ufer 6 30159 Hannover Stadtgebiet Hannover
Die ausgeschriebene Leistung besteht aus Stromlieferungen und damit verbundenen Dienstleistungen. Ziel ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über 24 Monate mit der Möglichkeit der jährlichen Verlängerung bis spätestens zum 31. Dezember 2030. Die Strombezugsmengen betrugen 2019 98.119.999 kWh, 2020 92.188.609 kWh und in 2021 96.843.402 kWh. In den Folgejahren erwartet die Vergabestelle einen jährlichen Durchschnittsverbrauch von rund. 98 GWh mit durchaus erheblichen Schwankungen. Ausgeschrieben wird eine Höchstmenge über die Maximallaufzeit an Strom von 1000 GWh.
Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1).
Sechsmal mal 12 Monate, d.h. längstens bis zum 31.12.2030
Sollten mehr als fünf geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt eine Beschränkung des Bieterkreises auf maximal fünf Bieter zu beschränken. Entscheidend ist die anhand der eingereichten Referenzen nachgewiesene Kompetenz und Erfahrung anhand des Grades der Vergleichbarkeit und der Anzahl der eingereichten Referenzen über die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar erbrachten Leistungen.
Die Vergabestelle wird anhand der eingereichten Referenzen die Kompetenz und Erfahrung des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft durch Vergabe von Punkten 1-10 bewerten. Positiv berücksichtigt werden Erfahrungen und Kompetenzen anhand der nachgewiesenen Referenzprojekte mit einer hohen Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung. Positiv bewertet werden Referenzleistungen über vergleichbaren Stromlieferungen. Der Grad der Vergleichbarkeit wird wie folgt bewertet:
15 - 13 Punkte:
In höchstem Grad vergleichbar sind Referenzen über Stromlieferungen über 98 GWh jährlich in den letzten drei Jahren an Rechtseinheiten/Unternehmen;
Die konkrete Punktzahl ergibt sich aus dem Vergleich der eingereichten Referenzen zueinander.
12 - 10 Punkte:
In hohem Grad vergleichbar sind Referenzenüber Stromlieferungen von durchschnittlich 98 GWh jährlich in den letzten drei Jahren an Rechtseinheiten/Unternehmen.
Die konkrete Punktzahl ergibt sich aus dem Vergleich der eingereichten Referenzen zueinander.
9 - 7 Punkte:
In befriedigendem Grad vergleichbar sind Referenzen
über Stromlieferungen über mindestens 90 GWh jährlich in den letzten drei Jahren an Rechtseinheiten/Unternehmen.
Die konkrete Punktzahl ergibt sich aus dem Vergleich der eingereichten Referenzen zueinander.
6 - 4 Punkte:
In ausreichendem Grad vergleichbar sind Referenzen
über Stromlieferungen über rund 50 GWh jährlich in den letzten drei Jahren an Rechtseinheiten/Unternehmen.
Die konkrete Punktzahl ergibt sich aus dem Vergleich der eingereichten Referenzen zueinander.
0 Punkte: Referenzen eines Bewerbers, die nicht vergleichbar sind, erhalten null Punkte.
Jeder Bewerber darf maximal fünf (5) Referenzen einreichen. Jede Referenz wird entsprechend der Tabelle gewertet und die Punktzahlen addiert. Die am höchsten vergleichbare Referenz wird mit 10 Punkten bewertet, die übrigen erhalten eine entsprechend der Vergleichbarkeit hohe Punktzahl. Alle eingereichten vergleichbaren Referenzen werden bewertet und hieraus eine Durchschnittspunktzahl gebildet. Die fünf Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden im weiteren Verfahren berücksichtigt und eingeladen, ein Angebot abzugeben.
Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich die ÜSTRA vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bieterkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Das angegebene Maximalvolumen von 1000 GWh stellt das maximale Auftragsvolumen während der Vertragslaufzeit einschließlich Verlängerungsoptionen dar. Eine Abnahmemenge wird nicht zugesagt.Es handelt sich um reine Schätzwerte.
Gefordert wird der Abschluß einer Geheimhaltungsvereinbarung als weitere Voraussetzung für die Teilnahme am weiteren Wettbewerb.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert, die Vergabestelle behält sich vor, die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
Vom Bewerber und, sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften sind neben dem Teilnahmeantrag gemäß den Formblättern F1 ff. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachfolgende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
a) Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Firmenprofil sowie zum Personalbestand, insbesondere:
aa) Unternehmensdarstellung (Name, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsdatum, Niederlassungen),
bb) Angabe der Eintragung in ein Handelsregister, nicht älter als sechs Monate, alternativ eine Angabe nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist.
b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 f. GWB (Formblatt 2).
c) Einzureichen ist ein Nachweis einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- sowie für Sach- und Vermögensschäden, welche bei einem in der EU zugelassenen Versicherer abgeschlossen ist.
d) Bewerbergemeinschaftserklärung über gessamtschuldnerische Haftung und vertretungsberechtigtes Mitglied, sofern eine Bewerbergemeinschaft gebildet wird.
Eigenerklärung über die Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre und der Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind
Vom Bewerber und, sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften sind neben dem Teilnahmeantrag von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachfolgende Erklärungen und nachfolgende Nachweise zu erbringen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
a) Bestätigung über Zertifizierung des Unternehmens mit geprüftem Technischen Sicherheitsmanagement (TSM) oder gleichwertig,
b) Referenzen über abgeschlossene vergleichbare Projekte der letzten 5 Jahre der Bewerber bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft. Vergleichbar sind Referenzprojekte, die die Belieferung von mindestens 85 GWh über eine Laufzeit von mindestens 24 Monaten zum Gegenstand hatten. Anzugeben ist neben der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojektes
- die Menge und Leistung der jeweils erbrachten Leistungen,
- der Auftraggeber,
- Ort und Zeit der Ausführung,
- Ansprechpartner mit Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse.
Nachzuweisen sind mindestens zwei vergleichbare und abgeschlossene Referenzprojekte aus den letzten fünf (5) Jahren. Vergleichbar sind Referenzprojekte, die die Belieferung von mindestens 85 GWh über eine Laufzeit von mindestens 24 Monaten zum Gegenstand hatten. Anzugeben ist neben der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojektes
- die Menge und Leistung der jeweils erbrachten Leistungen,
- der Auftraggeber,
- Ort und Zeit der Ausführung,
- Ansprechpartner mit Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse.
Der Bewerber wird der ÜSTRA vorab sein Konzept über technische und organisatorische Maßnahmen (TOM-Konzept gemäß BDSG / DSGVO) vorlegen, dass der aktuellen Rechtsprechung insbesondere in Bezug auf Datenschutz entspricht und somit auch eine rechtskonforme Löschung der Daten beinhaltet.
Dieses wird durch den Datenschutzbeauftragten der ÜSTRA geprüft. Erst nach Zustimmung des Datenschutzbeauftragten kann eine weitere Berücksichtigung des Bewerbers im Vergabeverfahren erfolgen.
Wird trotz Nachforderung kein TOM-Konzept eingereicht, erfolgt der Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHSRUGN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung.Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedesUnternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass
Dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oderzu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]