Gde. Neuenkirchen-Vörden: Gebäudereinigung Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKV-2022-0150
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vechta
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-vechta.de
Adresse des Beschafferprofils: www.deutsches-ausschreibungsblatt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gde. Neuenkirchen-Vörden: Gebäudereinigung
Die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden benötigt die Unterhaltsreinigung (UR), Vertretungsreinigung (VR), Grundreinigung (GR) sowie die Glas- und Rahmenreinigung (GLR) für ihre Gebäude an verschiedenen Standorten und unterteilt in 2 Losen.
- Los 1: Unterhalts-, Vertretungs- und Grundreinigung verschiedener Liegenschaften;
- Los 2: Glas- und Rahmenreinigung verschiedener Liegenschaften
Unterhalts-, Vertretungs- und Grundreinigung verschiedener Liegenschaften
Verschiedene kommunale Liegenschaften der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden (49434 Neuenkirchen-Vörden)
Los 1: Unterhalts-, Vertretungs- und Grundreinigung verschiedener Liegenschaften
Unterhaltsreinigung und Grundreinigung:
Die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden benötigt die Unterhaltsreinigung (UR) und die Grundreinigung (GR) für ihre Gebäude an verschiedenen Standorten. Die Ausschreibung umfasst folgende Objekte für die Leistungserbringung:
- Grundschule Neuenkirchen, Im Herrengarten 20, 49434 Neuenkirchen-Vörden: Leistung UR, GR (Bodenfläche: 2.223,11 m²);
- Oberschule Neuenkirchen-Vörden, Holdorfer Straße 7, 49434 Neuenkirchen-Vörden:
Leistung UR, GR (Bodenfläche: 2.950,60 m²);
- Turnhalle Neuenkirchen, Holdorfer Straße 7, 49434 Neuenkirchen-Vörden:
Leistung: UR, GR (Bodenfläche: 637,28 m²);
- Sporthalle Neuenkirchen, Holdorfer Straße 7, 49434 Neuenkirchen-Vörden: Leistung: UR, GR (Bodenfläche: 1.477,34 m²);
- Haus der Begegnung, Holdorfer Straße 4, 49434 Neuenkirchen-Vörden:
Leistung: UR (Bodenfläche: 188,24 m²);
- Feuerwehr mit Nebengebäude, Dammer Straße 1, 49434 Neuenkirchen-Vörden: Leistung: UR (Bodenfläche: 322,04 m²);
- Bauhof, Göttinger Straße 10, 49434 Neuenkirchen-Vörden:
Leistung: UR (Bodenfläche: 928,79 m²);
- Grundschule Vörden, Schulstraße 3, 49434 Neuenkirchen-Vörden: Leistung: UR, GR (Bodenfläche: 2.510,77 m²);
- Sporthalle Vörden, Schulstraße 5, 49434 Neuenkirchen-Vörden:
Leistung: UR, GR (Bodenfläche: 2.079,30 m²)
(Gesamtbodenfläche für o.a. Gebäude (UR u. GR): 13.317,47 m²)
Vertretungsreinigung:
Die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden benötigt die Vertretungsreinigung (VR) nach Bedarf und Einzelbeauftragung mit einer maximalen Vorlaufzeit von 24 Stunden für ihre Gebäude an verschiedenen Standorten. Die Ausschreibung umfasst folgende Objekte für die Leistungserbringung:
- Oberschule Neuenkirchen-Vörden, Holdorfer Straße 7, 49434 Neuenkirchen-Vörden: Leistung: VR (Bodenfläche: 2.137,66 m²);
- Rathaus Gemeinde Neuenkirchen-Vörden, Küsterstraße 4, 49434 Neuenkirchen-Vörden:
Leistung: VR (Bodenfläche: 1.213,76 m²);
- Jugendtreff Neuenkirchen, Küsterstraße 4a, 49434 Neuenkirchen-Vörden: Leistung: VR (Bodenfläche: 194,46 m²);
- Rathaus/Bücherei Vörden, Osnabrücker Straße 36, 49434 Neuenkirchen-Vörden: Leistung: VR (Bodenfläche: 159,31 m²)
(Gesamtbodenfläche für o.a. Gebäude (VR): 3.855,19 m²)
Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens bis 30.06.2024, bzw. bis 30.06.2025, vom AG schriftlich gekündigt wird. Er endet in jedem Fall automatisch nach 4 Jahren am 31.10.2026. Es bedarf keiner gesonderten Kündigung.
1. Die Frist zur Auskunftserteilung endet am 15.06.2022, um 10:00 Uhr.
2. Aufgrund der Komplexität der Objekte, den räumlichen Gegebenheiten, den Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutzanforderungen und den unterschiedlichsten Materialbeschaffenheiten, ist eine Objektbesichtigung zwingend durchzuführen.
Glas- und Rahmenreinigung verschiedener Liegenschaften
Verschiedene kommunale Liegenschaften der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden (49434 Neuenkirchen-Vörden)
Los 2: Glas- und Rahmenreinigung verschiedener Liegenschaften
Die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden benötigt die Glasreinigung (GLR) für ihre Gebäude an verschiedenen Standorten. Die Ausschreibung umfasst folgende Objekte für die Leistungserbringung:
-Rathaus Neuenkirchen, Küsterstraße 4, 49434 Neuenkirchen-Vörden: Leistung: GLR (Glasfläche: 444,90 m²);
- Jugendtreff, Küsterstraße 4a, 49434 Neuenkirchen-Vörden:
Leistung: GLR (Glasfläche: 57,89 m²);
- Vita Strolche, Wittenberg 8, 49434 Neuenkirchen-Vörden:
Leistung: GLR (Glasfläche: 40,21 m²);
- Grundschule Neuenkirchen, Im Herrengarten 20, 49434 Neuenkirchen-Vörden: Leistung: GLR (Glasfläche: 593,90 m²);
- Oberschule Neuenkirchen-Vörden, Holdorfer Straße 7, 49434 Neuenkirchen-Vörden: Leistung: GLR (Glasfläche: 1.132,09 m²);
- Oberschule Neuenkirchen-Vörden, Bushaltstellenhäuschen, Holdorfer Straße 7, 49434 Neuenkirchen-Vörden:
Leistung: GLR (Glasfläche: 63,00 m²);
- Turnhalle Neuenkirchen, Holdorfer Straße 7, 49434 Neuenkirchen-Vörden: Leistung: GLR (Glasfläche: 96,48 m²);
- Sporthalle Neuenkirchen, Holdorfer Straße 7, 49434 Neuenkirchen-Vörden: Leistung: GLR (Glasfläche: 147,27 m²);
- Haus der Begegnung, Holdorfer Straße 4, 49434 Neuenkirchen-Vörden: Leistung: GLR (Glasfläche: 26,56 m²);
- Feuerwehr mit Nebengebäude, Dammer Straße 1, 49434 Neuenkirchen-Vörden: Leistung: GLR (Glasfläche: 100,59 m²);
- Bauhof, Göttinger Straße 10, 49434 Neuenkirchen-Vörden:
Leistung: GLR (Glasfläche: 144,10 m²);
- Rathaus/Bücherei Vörden, Osnabrücker Straße 36, 49434 Neuenkirchen-Vörden: Leistung: GLR (Glasfläche: 31,31 m²);
- Grundschule Vörden, Schulstraße 3, 49434 Neuenkirchen-Vörden: Leistung: GLR (Glasfläche: 844,08 m²);
- Grundschule Vörden, Bushaltestellenhäuschen, Schulstraße 3, 49434 Neuenkirchen-Vörden:
Leistung: GLR (Glasfläche: 47,00 m²);
- Sporthalle Vörden, Schulstraße 5, 49434 Neuenkirchen-Vörden:
Leistung: GLR (Glasfläche: 89,61 m²)
(Gesamtglasfläche für GLR: 3.858,99 m²)
Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens bis 30.06.2024, bzw. bis 30.06.2025, vom AG schriftlich gekündigt wird. Er endet in jedem Fall automatisch nach 4 Jahren am 31.10.2026. Es bedarf keiner gesonderten Kündigung.
1. Die Frist zur Auskunftserteilung endet am 15.06.2022, um 10:00 Uhr.
2. Aufgrund der Komplexität der Objekte, den räumlichen Gegebenheiten, den Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutzanforderungen und den unterschiedlichsten Materialbeschaffenheiten, ist eine Objektbesichtigung zwingend durchzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für das Los 1 UR, VR, GR und das Los 2 GLR:
1) Bieterangaben
Der Bieter hat die Bezeichnung seines Unternehmens mit Anschrift, Telefon- und Faxnummer, sowie E-Mail-Adresse und Ansprechpartner/in zu nennen.
2) Berufsgenossenschaft
Nennung der Berufsgenossenschaft oder vergleichbar mit Bezeichnung und Mitgliedsnummer
3) Handwerksrolle
Eintragung in die Handwerksrolle oder vergleichbar
4) Berufs- oder Handelsregister
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbar unter Nennung von Amtsgericht, HRA-Nr., HRB-Nr., soweit die Eintragung für den Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist.
5) Präqualifizierung
Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank oder vergleichbar unter Nennung von Nummer und Gültigkeit
6) KMU-Eigenschaft
Abfrage ob KMU-Eigenschaften gegeben, bzw. nicht gegeben sind
7) Allgemeine Eigenerklärungen
- Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in §123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z. B. §§129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233aStGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach §30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
- Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
- Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere beachtet das Unternehmen stets alle gesetzliche Mindestbedingungen, einschließlich eines verbindlich vorgegebenen Mindestentgelts und zahlt gem. §7 Abs. 1 AGG und §3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt.
- Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
- Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
- Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
- Es liegt kein Ausschlussgrund nach §21 AEntG, §19 MiloG, §21 SchwarzArbG und §98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500€ wegen eines Verstoßes nach §23 AEntG oder §21 MiloG verhängt.
- Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500€ wegen Verstoßes gegen eine in §21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
1) Umsätze
Angabe der Umsatzzahlen der vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Gebäudereinigung (Hauptunternehmen und zuständige Niederlassung)
2) Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Mindestumfang laut Mindeststandards.
zu 2) für Los 1 UR, VR, GR: Mindestdeckungssummen zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung:
— Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR;
— Sach- und Umweltschäden: [Betrag gelöscht] EUR;
— Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR;
— Allmählichkeitsschäden: [Betrag gelöscht] EUR;
— Bearbeitungsschäden: [Betrag gelöscht] EUR;
— Schlüsselverlust: [Betrag gelöscht] EUR.
zu 2) für Los 2 GLR: Mindestdeckungssummen zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung:
— Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR;
— Sach- und Umweltschäden: [Betrag gelöscht] EUR;
— Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR;
— Allmählichkeitsschäden: [Betrag gelöscht] EUR;
— Bearbeitungsschäden: [Betrag gelöscht] EUR;
— Schlüsselverlust: [Betrag gelöscht] EUR.
1) Referenzen, für Los 1 UR, VR, GR und Los 2 GLR:
Es sind 3 Referenzen anzugeben, die in Art und Umfang vergleichbar zur vergebenen Leistung sind. Die Leistung muss aktuell noch ausgeführt werden und die Leistungserbringung muss seit mindestens einem Jahr bestehen. Mindestumfang laut Mindeststandards.
2) Mitarbeiteranzahl, für Los 1 UR, VR, GR und Los 2 GLR:
Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl (Hauptunternehmen und ggf. zuständige Niederlassung).
3a) Struktur Hauptbetrieb/Niederlassung, für Los 1 UR, VR, GR:
- Ausführung der Grund- und Sonderreinigung mit betriebseigenem Personal
- Angabe der Mitarbeiter für Grund- und Sonderreinigungen
3b) Struktur Hauptbetrieb/Niederlassung, für Los 2 GLR:
- Ausführung der Glas- und Sonderreinigung mit betriebseigenem Personal
- Angabe der Mitarbeiter für Glasreinigung
4) Ansprechpartner für die Ausschreibung, für Los 1 UR, VR, GR und Los 2 GLR:
- Nennung des Ansprechpartners mit Qualifikation und Kontaktdaten
5) Ansprechpartner für die technische Auftragsabwicklung, für Los 1 UR, VR, GR und Los 2 GLR:
- Nennung des Ansprechpartners mit Qualifikation und Kontaktdaten
- Angabe Firmeneintritt
6) Qualifikation Objektleitung/en, für Los 1 UR, VR, GR:
Mindestqualifikation laut Mindeststandards.
7a) Berufserfahrung Objektleitung/en, für Los 1 UR, VR, GR:
Mindestberufserfahrung laut Mindeststandards.
7b) Berufserfahrung Vorarbeit, für Los 2 GLR:
Mindestberufserfahrung laut Mindeststandards.
8a) Geplante Objektleitung/en, für Los 1 UR, VR, GR:
- Nennung der vorgesehenen/geplanten Objektleitung/en
- Nennung der Qualifikation Objektleitung/en
- Nennung der Berufserfahrung Objektleitung/en
8b) Geplanter Vorarbeiter, für Los 2 GLR:
- Nennung des vorgesehenen/geplanten Vorarbeiter
- Nennung der Berufserfahrung Vorarbeiter/Teamleiter
zu 1) für Los 1 UR, VR, GR:
Als vergleichbar gelten Objekte im Bereich Gebäudeinnenreinigung, die überwiegend Büro,- Verwaltungs-, Lehr- oder Ausbildungszwecken, bzw. als Gemeinschaftseinrichtungen dienen. Die Jahresreinigungsfläche UR pro Referenz muss mindestens 1.000.000 m² betragen.
zu 1) für Los 2 GLR:
Als vergleichbar gelten Objekte im Bereich Gebäudeaußenreinigung, die überwiegend Büro,- Verwaltungs-, Lehr- oder Ausbildungszwecken, bzw. als Gemeinschaftseinrichtungen dienen. Die Jahresreinigungsfläche GLR pro Referenz muss mindestens 6.000 m² betragen.
zu 6 für Los 1 UR, VR, GR:
Die Mindestqualifikation der eingesetzten Objektleitung/en ist eine erfolgreich bestandene Weiterbildung mit mindestens 10 Vollzeittagen als geprüfte/zertifizierte Objektsleitung, Fachwirt Reinigung und Hygiene, Geprüfter Desinfektor oder eine abgeschlossene Ausbildung im Gebäudereiniger-Handwerk oder jeweils vergleichbar.
zu 7a) für Los 1 UR, VR, GR:
Die eingesetzte Objektleitung/en muss mindestens über 3 Jahre nachweislich Berufserfahrung als Objektleitung in der Gebäudereinigung verfügen.
zu 7b) für Los 2 GLR:
Die eingesetzte Vorarbeit muss mindestens über 3 Jahre nachweislich Berufserfahrung als Vorarbeiter/Teamleiter in der Glasreinigung verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.