Reinigung und Reparatur von Straßeneinläufen (2 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: 27-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Delmenhorst
NUTS-Code: DE941 Delmenhorst, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27749
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.delmenhorst.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigung und Reparatur von Straßeneinläufen (2 Lose)
Reinigung und Reparatur von Straßeneinläufen
Reinigung von Straßeneinläufen
Stadtgebiet Delmenhorst
Reinigung von Straßeneinläufen
Mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um 1 Jahr bis zum 31.12.2025.
Reparatur von Straßeneinläufen
Stadtgebiet Delmenhorst
Reparatur von Straßeneinläufen
Mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um 1 Jahr bis zum 31.12.2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Eignung wird die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber und Bieter geprüft. Der Nachweis kann durch Eintragung in einem amtlichen Verzeichnis oder im Präqualifikationsverzeichnis erfolgen. Alternativ kann der Nachweis durch Abgabe einer Eigenerklärung (entsprechendes Formular in den Vergabeunterlagen) erbracht werden. Es sind Angaben zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, zur Ausführung mindestens drei vergleichbarer Leistungen, zur Zahl der Beschäftigten, zur Eintragung in das Berufsregister, zur Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes, zum Nachunternehmereinsatz, zu evtl. Insolvenzverfahren, zur evtl. Liquidation, zur Nichtbegehung schwerer Verfehlungen die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB), zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zu den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft erforderlich. Von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind die Angaben auf Verlangen innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Zusätzlich ist eine Erklärung zur Umsetzung des NTVergG abzugeben.
Die Voraussetzungen der Pflichten nach § 16 des Krw-/AbfG und § 3 Abs. 6 Krw-/AbfG müssen erfüllt werden. Es sind nur zugelassene und geeignete Entsorgungsunternehmen zu wählen (grundsätzlich nur Entsorgungsfachbetriebe gem. § 52 Abs. 1 Krw-/AbfG.
Zum Nachweis der Eignung wird die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber und Bieter geprüft. Der Nachweis kann durch Eintragung in einem amtlichen Verzeichnis oder im Präqualifikationsverzeichnis erfolgen. Alternativ kann der Nachweis durch Abgabe einer Eigenerklärung (entsprechendes Formular in den Vergabeunterlagen) erbracht werden. Es sind Angaben zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, zur Ausführung mindestens drei vergleichbarer Leistungen, zur Zahl der Beschäftigten, zur Eintragung in das Berufsregister, zur Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes, zum Nachunternehmereinsatz, zu evtl. Insolvenzverfahren, zur evtl. Liquidation, zur Nichtbegehung schwerer Verfehlungen die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB), zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zu den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft erforderlich. Von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind die Angaben auf Verlangen innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Als Beleg für die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist eine entsprechende Bankerklärung vorzulegen und ein Nachweis über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung.
Zusätzlich ist eine Erklärung zur Umsetzung des NTVergG abzugeben.
Die Voraussetzungen der Pflichten nach § 16 des Krw-/AbfG und § 3 Abs. 6 Krw-/AbfG müssen erfüllt werden. Es sind nur zugelassene und geeignete Entsorgungsunternehmen zu wählen (grundsätzlich nur Entsorgungsfachbetriebe gem. § 52 Abs. 1 Krw-/AbfG.
Zum Nachweis der Eignung wird die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber und Bieter geprüft. Der Nachweis kann durch Eintragung in einem amtlichen Verzeichnis oder im Präqualifikationsverzeichnis erfolgen. Alternativ kann der Nachweis durch Abgabe einer Eigenerklärung (entsprechendes Formular in den Vergabeunterlagen) erbracht werden. Es sind Angaben zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, zur Ausführung mindestens drei vergleichbarer Leistungen, zur Zahl der Beschäftigten, zur Eintragung in das Berufsregister, zur Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes, zum Nachunternehmereinsatz, zu evtl. Insolvenzverfahren, zur evtl. Liquidation, zur Nichtbegehung schwerer Verfehlungen die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB), zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zu den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft erforderlich. Von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind die Angaben auf Verlangen innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Zusätzlich ist eine Erklärung zur Umsetzung des NTVergG abzugeben.
Die Voraussetzungen der Pflichten nach § 16 des Krw-/AbfG und § 3 Abs. 6 Krw-/AbfG müssen erfüllt werden. Es sind nur zugelassene und geeignete Entsorgungsunternehmen zu wählen (grundsätzlich nur Entsorgungsfachbetriebe gem. § 52 Abs. 1 Krw-/AbfG).
Die Voraussetzungen der Pflichten nach § 16 des Krw-/AbfG und § 3 Abs. 6 Krw-AbfG müssen erfüllt werden. Die Einhaltung der gesetzlichen Andienungs- und Überlassungspflichten ist zu gewährleisten. Es sind nur zugelassene und geeignete Entsorgungsunternehmen zu wählen (grundsätzlich nur Entsorgungsfachbetriebe gem. § 52 Abs. 1 Krw-/AbfG).
Innerhalb von max 1,5 Stunden nach Erhalt der Meldung über den Notfall/die Unfallgefahr muss ein Einsatz vor Ort gewährleistet sein.
Die Reinigung der Regeneinlaufschächte darf nur maschinell mit einer HD-Saugspül-Kombination erfolgen.
Die Voraussetzungen der Pflichten nach § 16 des Krw-/AbfG und § 3 Abs. 6 Krw-AbfG müssen erfüllt werden. Die Einhaltung der gesetzlichen Andienungs- und Überlassungspflichten ist zu gewährleisten. Es sind nur zugelassene und geeignete Entsorgungsunternehmen zu wählen (grundsätzlich nur Entsorgungsfachbetriebe gem. § 52 Abs. 1 Krw-/AbfG).
Innerhalb von max. 1,5 Stunden nach Erhalt der Meldung über den Notfall/die Unfallgefahr muss ein Einsatz vor Ort gewährleistet sein.
Die Reinigung der Regeneinlaufschächte darf nur maschinell mit einer HD-Saugspül-Kombination erfolgen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Quartal 2025
Bekanntmachungs-ID: CXP4YR1R8XB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nachprüfungsverfahren können gem. § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer auf Antrag eingeleitet werden. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde. Unzulässig sind auch Anträge nach Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften gerügt werden, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind. Zusätzlich ist ein Antrag unzulässig soweit mehr als 15 Kalendertage vergangen sind nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]