Ausführungsplanung und Fachbauleitung im Altbergbau zur abschließenden Erkundung und Sicherung des Südstollens der Asphaltgruben in Hannover-Ahlem Referenznummer der Bekanntmachung: 61-0592-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausführungsplanung und Fachbauleitung im Altbergbau zur abschließenden Erkundung und Sicherung des Südstollens der Asphaltgruben in Hannover-Ahlem
Fachbauleitung und Bauüberwachung der sofortigen Sicherung des Südstollens der Asphaltgruben in Hannover-Ahlem
siehe II.1.4
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Auszug aus dem Berufs- bzw. Handelsregister. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Angebotsabgabe (vgl. IV.2.2) nicht älter als drei Monate sein.
2. Eigenerklärung, dass bei dem Bieter bzw. den Mitgliedern der Bietergemeinschaft keine Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Formblatt 1).
3. Ggf. Bietergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter ergeben (Formblatt 3).
Anmerkung:
Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben und Erklärungen für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 50 VgV).
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von Nachunternehmern zurückgreifen will, sind Formblatt 4 und die vorgenannten Angaben und Erklärungen auch vom Dritten/Nachunternehmer vorzulegen. Darüber hinaus ist eine Erklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dass er im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter (die Bietergemeinschaft) diesem/r zur Verfügung steht (Formblatt 5).
1. Berufshaftpflichtversicherung Deckungssumme bei Sach- und Personenschäden i.H.v. mindestens EUR 3,5 Mio.
Bei Bietergemeinschaften ist der vorgenannte Nachweis eines Mitglieds ausreichend.
2. Jährliches Mittel der Anzahl der Beschäftigten getrennt nach Ingenieuren und sonstigen Mitarbeitern in den
letzten drei Jahren (Formblatt 2).
Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben und Erklärungen für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft
vorzulegen. Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§
50 VgV).
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von
Nachunternehmern zurückgreifen will, sind Formblatt 4 und die vorgenannten Angaben und Erklärungen
auch vom Dritten/Nachunternehmer vorzulegen. Darüber hinaus ist eine Erklärung des Nachunternehmers
vorzulegen, dass er im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter (die Bietergemeinschaft) diesem/r zur Verfügung
steht (Formblatt 5).
1. Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den
letzten fünf Jahren erbrachten Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des
Leistungsempfängers, einschließlich des Nachweises von Tätigkeiten mit der Untersuchung und Sicherung von
in Betrieb befindlichen Grubenbauen (Altbergbau).
2. Geeignete Referenzen des vorgesehenen Projektleiters (diese werden ausschließlich im Rahmen der
Zuschlagskriterien berücksichtigt).
3. Geeignete Referenzen des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters (diese werden ausschließlich im
Rahmen der Zuschlagskriterien berücksichtigt).
4. Angabe der Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters (diese werden ausschließlich im Rahmen der
Zuschlagskriterien berücksichtigt).
5. Angabe der Berufserfahrung des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters (diese werden ausschließlich
im Rahmen der Zuschlagskriterien berücksichtigt).
6. Benennung der Nachunternehmer (Formblatt 4).
Anmerkung:
Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben und Erklärungen für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft
vorzulegen. Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§
50 VgV).
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von
Nachunternehmern zurückgreifen will, sind Formblatt 4 und die vorgenannten Angaben und Erklärungen
auch vom Dritten/Nachunternehmer vorzulegen. Darüber hinaus ist eine Erklärung des Nachunternehmers
vorzulegen, dass er im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter (die Bietergemeinschaft) diesem/r zur Verfügung
steht (Formblatt 5).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Nachweis von fünf Jahren der Tätigkeit des Bieters/eines Mitglieds der Bietergemeinschaft mit der
Untersuchung und Sicherung von in Betrieb befindlichen Grubenbauen (Altbergbau)
Abschnitt IV: Verfahren
Landeshauptstadt Hannover
Zentrale Submission
Raum A4.08
Brüderstraße 5
30159 Hannover
Bieter und Bevollmächtige sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRAD9M6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.